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Karlsruhe

Median

3 €/m²

Richtwertzonen

226

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Karlsruhe

Im Landkreis Karlsruhe weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 226 Richtwertzonen mit einem Median von 3 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Der Bodenrichtwert-Überblick im Landkreis Karlsruhe bündelt 226 Zonen mit einem Median von 3 €/m² und einer Spanne von 1 bis 1.060 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen226BORIS
Median3 €/m²BORIS
Gemeinden32VG250 / BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Die Einordnung im Landkreis Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg: Rang 30 von 44 nach Median-Bodenrichtwert.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Über alle Richtwertzonen im Landkreis Karlsruhe hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 3 €/m², Spanne 1–1.060 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 226 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

1 €/m²

Perzentil 25

2 €/m²

Median

3 €/m²

Perzentil 75

64 €/m²

Nutzungsarten im Landkreis Karlsruhe

Im Landkreis Karlsruhe prägen mehrere Nutzungsarten die Bodenrichtwerte gemeinsam.

Acker

57

Richtwertzonen

Wald

50

Richtwertzonen

Wohnen

38

Richtwertzonen

Sonder

35

Richtwertzonen

Mischnutzung

22

Richtwertzonen

Grünland

20

Richtwertzonen

Gewerbe

4

Richtwertzonen

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe

Die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Der Median je Gemeinde variiert zwischen 2 und 242 €/m².

Gemeinden in Karlsruhe
GemeindeMedianZonenStichtag
Forst242 €/m²201.01.2026
Hambrücken152 €/m²201.01.2026
Ettlingen95 €/m²1801.01.2026
Waldbronn90 €/m²901.01.2026
Rheinstetten83 €/m²1401.01.2026
Marxzell50 €/m²901.01.2026
Karlsbad32 €/m²2001.01.2026
Malsch31 €/m²1601.01.2026
Bad Schönborn4 €/m²601.01.2026
Kronau4 €/m²101.01.2026
Bruchsal4 €/m²1001.01.2026
Weingarten (Baden)4 €/m²401.01.2026
Eggenstein-Leopoldshafen3 €/m²301.01.2026
Karlsdorf-Neuthard3 €/m²201.01.2026
Östringen3 €/m²1001.01.2026
Stutensee3 €/m²501.01.2026
Walzbachtal3 €/m²401.01.2026
Graben-Neudorf3 €/m²301.01.2026

Datenstand und Lizenzhinweis

Der Bodenrichtwert-Datenstand im Landkreis Karlsruhe stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Achtung
Im Datensatz im Landkreis Karlsruhe liegen Stichtage aus 2026nebeneinander vor. Werte vor 2024 und ab 2024 werden gemeinsam ausgewertet; deshalb zeigen wir hier nur den Datenstand und keine Richtungsdeutung über die Jahre.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten im Landkreis Karlsruhe

Wie hoch ist der Bodenrichtwert im Landkreis Karlsruhe?+

Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Karlsruhe liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 226 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen fließen in die Auswertung ein?+

Dem Bodenrichtwert im Landkreis Karlsruhe liegen 226 Bodenrichtwertzonen zugrunde. Mehr Zonen verbessern die Einordnung, ersetzen aber keine Prüfung von Nutzungsarten und Streuung.

Welche Gemeinden im Landkreis Karlsruhe liegen oben und unten?+

Die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe reichen beim Median-Bodenrichtwert von 2 €/m² (günstigste) bis 242 €/m² (teuerste); Kreismedian 3 €/m².

Gilt der ausgewiesene Wert für jedes einzelne Grundstück?+

Der ausgewiesene Wert spiegelt den Median über mehrere Bodenrichtwertzonen wider. Für ein einzelnes Grundstück ist eine Einzelwertermittlung erforderlich.

Von welchem Stichtag stammen die ausgewiesenen Werte?+

Die offiziellen Bodenrichtwerte im Landkreis Karlsruhe sind zum Stichtag 01.01.2026 dokumentiert; ältere Stichtage bleiben für rückwirkende Wertermittlungen maßgeblich (z. B. Bedarfswertermittlung für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 179 ff. BewG).

Warum kann eine Gemeinde im selben Landkreis deutlich abweichen?+

Innerhalb eines Landkreises führen unterschiedliche Lagewerte und Nutzungsmischungen zu spürbaren Bodenrichtwert-Unterschieden zwischen Gemeinden.

Wie wird der Bodenrichtwert in Karlsruhe eingeordnet?+

Der Bodenrichtwert in Karlsruhe ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.

Wie verhalten sich Grundstückspreise zum Bodenrichtwert in Karlsruhe?+

Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Karlsruhe orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Karlsruhe?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Karlsruhe muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Karlsruhe?+

Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Karlsruhe; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Kreisebene setzt der nach § 192 BauGB gebildete Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 fest; methodisch maßgeblich ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Karlsruhe

Median

3 €/m²

Richtwertzonen

226

Gemeinden

32

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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