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Bodenrichtwert und Verkehrswert: Unterschied und Nutzung

Der Bodenrichtwert ist der amtliche Durchschnittswert für den Boden in einer Richtwertzone zu einem festgelegten Richtwertstichtag. Der Verkehrswert bewertet dagegen das konkrete Grundstück oder Gebäude zum Wertermittlungsstichtag. Für die erste Preisprüfung reicht der Richtwert oft aus; für Gericht, streitige Erbschaftsfragen oder bestimmte Finanzierungsprüfungen zählt meist eine objektbezogene Bewertung.

Bodenrichtwert

§ 196 BauGB

Verkehrswert

§ 194 BauGB

Bezug

Zone und Objekt

Verfahren

ImmoWertV

Bodenrichtwert8 Min. LesezeitAktualisiert: 07.07.2026Grundradar-Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
Bodenrichtwert: amtlicher Durchschnittswert für den Boden einer Richtwertzone, angegeben in Euro je Quadratmeter und mit Stichtag.
Verkehrswert: Marktwert eines konkreten Grundstücks oder Gebäudes zum Wertermittlungsstichtag.
Nicht enthalten: Gebäude, baulicher Zustand, Zuschnitt sowie Rechte und Lasten stecken nicht im Bodenrichtwert.
Rechenformel: Bodenrichtwert × Fläche ergibt nur den Bodenwert eines Standardgrundstücks.
Orientierung: für Angebotsprüfung und Plausibilitätsprüfung reicht der Bodenrichtwert oft aus.
Prüfliste: Stichtag, Nutzungsart, Zonengrenze, Erschließung, Zuschnitt sowie Rechte und Lasten vor dem Kaufpreisvergleich prüfen.
Objektbewertung: Gericht, streitige Erbschafts- oder Steuerfälle und bestimmte Finanzierungsprüfungen verlangen meist einen objektbezogenen Wert.
Welcher Wert wofür zählt

Der Bodenrichtwert beantwortet die Frage, wie der Boden in einer Lage durchschnittlich bewertet wird. Der Verkehrswert beantwortet dagegen, welchen Marktwert ein konkretes Grundstück oder Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt hat.

Die drei Werte haben unterschiedliche Zwecke. Wer sie trennt, vermeidet typische Fehlrechnungen.
WertBezieht sich aufTypische Nutzung
BodenrichtwertRichtwertzone und typisches Mustergrundstück.Erste Orientierung, Plausibilitätsprüfung, Grundsteuer im Bundesmodell.
VerkehrswertKonkretes Grundstück oder Objekt zum Wertermittlungsstichtag.Finanzierung, Gericht, streitige Erbschaft, Scheidung, Verkauf zwischen Angehörigen.
GrundsteuerwertSteuerlicher Bewertungswert nach Grundsteuermodell des Landes.Grundsteuerbescheid ab 2025, nicht Kaufpreis und nicht Marktwert.

Vom Richtwert zur Wertspanne kommen

Nutzen Sie den amtlichen Richtwert als Startpunkt und ergänzen Sie Fläche, Lage, Erschließung und bekannte Objektmerkmale.

Der schnelle Richtwert ist kein Kaufpreis

Ein Bodenrichtwert wirkt wie eine schnelle Kaufpreisformel. Genau das ist gefährlich. Er beschreibt den Boden in einer Zone, nicht Ihr konkretes Grundstück. Wer den Bodenrichtwert einfach mit der Fläche multipliziert und das Ergebnis für den Kaufpreis hält, rechnet an Gebäude, Zustand, Rechten und Lasten vorbei.

Der Verkehrswert setzt beim einzelnen Objekt an. Er bewertet Grundstück oder Gebäude zum Wertermittlungsstichtag und gehört dorthin, wo ein Wert rechtlich oder finanziell tragen muss. Dieser Ratgeber zeigt, wann der Richtwert genügt, wann ein Gutachten nötig wird und warum der Grundsteuerwert noch einmal etwas anderes ist.

Die regionalen Richtwerte finden Sie in der Bodenrichtwert-Übersicht. Wie Gutachterausschüsse die Werte ermitteln, erklärt der Ratgeber Bodenrichtwert ermitteln.

Rechts- und Datenbasis: § 194 BauGB, § 196 BauGB, § 193 BauGB, § 195 BauGB, § 13 ImmoWertV

Eine Richtwertzone ist kein Grundstück

Der Bodenrichtwert bewertet nicht Ihr einzelnes Grundstück. Er beschreibt eine Richtwertzone, also ein Gebiet mit ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung. Der veröffentlichte Wert steht für ein typisches, fiktives Grundstück in dieser Zone.

Der Verkehrswert setzt an Ihrem konkreten Objekt an. Er berücksichtigt neben dem Boden auch Gebäude, Zuschnitt, Erschließung, Rechte, Lasten und den Zustand am Wertermittlungsstichtag. Deshalb kann er deutlich vom einfachen Bodenwert abweichen.

Der praktische Unterschied ist einfach: Der Bodenrichtwert hilft beim ersten Einordnen. Der Verkehrswert trägt eine Entscheidung, wenn Dritte den Wert prüfen müssen.

Was im Bodenrichtwert steckt

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für den Boden. Grundlage ist die Kaufpreissammlung, die der Gutachterausschuss nach § 195 BauGB führt. Aus diesen Kaufpreisen ermittelt der Ausschuss flächendeckende Lagewerte für den Boden (§ 196 BauGB).

In bebauten Gebieten wird der Wert so angesetzt, als wäre der Boden unbebaut. Gebäude, Außenanlagen und Zustand des Hauses bleiben außen vor. Genau deshalb eignet sich der Wert für den Lagevergleich, aber nicht als vollständiger Objektwert.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bezieht den Bodenrichtwert auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks. Das Bodenrichtwertgrundstück ist fiktiv und unbebaut. Die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sollen zur jeweiligen Richtwertzone passen (§ 13 ImmoWertV).

Bodenrichtwerte werden mit Stichtag veröffentlicht. Ein älterer Wert beschreibt deshalb nicht automatisch das heutige Marktumfeld. Prüfen Sie immer Stichtag, Nutzungsart und Zonengrenze.

Was der Verkehrswert zusätzlich prüft

Der Verkehrswert heißt im Gesetz auch Marktwert. § 194 BauGB beschreibt ihn als den Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Persönliche Sonderabreden und ungewöhnliche Umstände bleiben dabei außen vor.

Die Bewertung bezieht sich auf das konkrete Grundstück. Dazu gehören unter anderem Lage, Bebauung, Bauzustand, Erschließung, Baugrund, Altlastenhinweise, Hochwasser- oder Lärmlage sowie Rechte und Belastungen. Bei einem bebauten Grundstück ist der Bodenwert deshalb nur ein Teil der Rechnung.

Ein Gutachten nutzt je nach Objekt Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Für formale Anlässe kommt je nach Fall ein Gutachten des Gutachterausschusses nach § 193 BauGB oder ein Gutachten qualifizierter Sachverständiger in Betracht.

Vom Richtwert zum Bodenwert – und dann weiter

Der Bodenrichtwert ist der Startpunkt für den Bodenwert. Überschlägig gilt vor Korrekturen: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Belastbar wird der Bodenwert erst, wenn Fläche, Zuschnitt, Erschließung, Beitragszustand und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks passen oder fachlich angepasst werden.

Passt Ihr Grundstück nicht zum Muster der Zone, wird korrigiert. Eine fehlende Erschließung, ungewöhnliche Tiefe, Hanglage, Baulast oder ein Wegerecht können den Wert verändern. Ein Gutachten dokumentiert solche Zu- und Abschläge.

Bei bebauten Grundstücken kommt der Gebäudewert hinzu. Ein gepflegtes Haus kann den Verkehrswert deutlich erhöhen; ein abbruchreifes Gebäude kann ihn mindern. Die Multiplikation ersetzt deshalb keine Einzelbewertung.

Für eine grobe erste Einordnung hilft der Rechner Grundstückswert ermitteln. Zum Kaufpreis kommen außerdem Erwerbsnebenkosten. Die Grunderwerbsteuer berechnen Sie separat mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner.

Welcher Wert reicht für welchen Anlass?

Für den ersten Angebotsvergleich reicht der Bodenrichtwert als Bodenniveau. Prüfen Sie danach Fläche, Nutzungsart, Zonengrenze, Erschließung, Baurecht sowie bekannte Rechte und Lasten, bevor Sie mit dem Kaufpreis verhandeln.

Eine objektbezogene Bewertung wird wichtig, sobald der Wert rechtlich oder finanziell tragen muss. Das gilt je nach Anlass bei Beleihung, Erbschaft, Pflichtteil, Scheidung, Zugewinnausgleich und gerichtlichen Verfahren. Auch ein Verkauf innerhalb der Familie kann ein Gutachten brauchen, wenn das Finanzamt den Preis prüft.

Die Grenze verläuft also nicht zwischen kostenlos und bezahlt, sondern zwischen Orientierung und Nachweis. Für Orientierung genügt meist der Richtwert. Für den Nachweis brauchen Sie eine objektbezogene Bewertung.

Kauf, Bank, Erbschaft, Steuer, Gericht: welcher Wert zählt?

Nicht jeder Anlass braucht dieselbe Tiefe. Für den ersten Angebotsvergleich reicht ein amtlicher Richtwert oft aus. Sobald eine dritte Stelle den Wert tragen muss, verschiebt sich die Anforderung zum Gutachten oder zum steuerlichen Bewertungsverfahren.

Praxis-Szenarien für Käufer und Eigentümer. Maßgeblich bleibt der konkrete Anlass.
AnlassMeist relevanter WertWarum
Kaufpreis prüfenBodenrichtwert plus ObjektfaktorenDer Richtwert zeigt das lokale Bodenniveau. Zuschnitt, Baurecht und Erschließung erklären, warum der Kaufpreis davon abweicht.
Bank / FinanzierungBeleihungswert und VerkehrswertDie Bank bewertet ihr Sicherungsobjekt und akzeptiert keine reine Richtwert-Multiplikation.
Erbschaft / PflichtteilVerkehrswertAuseinandersetzungen brauchen einen objektbezogenen Wert zum Stichtag.
GrundsteuerGrundsteuerwertDie Grundsteuer folgt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und Hebesatz, nicht dem Verkehrswert.
GerichtVerkehrswertgutachtenGerichte verlangen eine nachvollziehbare Einzelbewertung nach anerkannten Verfahren.
Der Grundsteuerwert ist kein Marktwert

Der Grundsteuerwert ist ein steuerlicher Bewertungswert für die laufende Grundsteuer ab 2025. Je nach Bundesland berechnet ihn das Finanzamt nach dem Bundesmodell oder nach einem Landesmodell. Beispiele sind das bayerische Flächenmodell, das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg und das hessische Flächen-Faktor-Verfahren.

Im Bundesmodell fließt der Bodenrichtwert in die Bewertung von Grund und Boden ein. Mehrere Landesmodelle rechnen anders. Den kommunalen Satz prüfen Sie über die Grundsteuer-Hebesatz-Übersicht.

Der Grundsteuerwert dient dem Steuerbescheid. Er ist kein Preisschild für den Verkauf und ersetzt kein Verkehrswertgutachten.

Grundsteuerwert und Verkehrswert haben unterschiedliche Zwecke und Rechtsfolgen.
MerkmalGrundsteuerwertVerkehrswert
ZweckBemessungsgrundlage für die Grundsteuer.Marktwert eines konkreten Grundstücks oder Objekts.
RechtsrahmenGrundsteuergesetz und Landesmodelle.§ 194 BauGB und ImmoWertV.
AktualitätHauptfeststellung und Fortschreibung für Steuerzwecke.Stichtagsbezogene Einzelbewertung.
Für Kaufpreis geeignet?Nein, nur steuerliche Größe.Ja, als belastbare Grundlage, aber nicht als garantierter Kaufpreis.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Grenze

Angenommen, ein Grundstück hat 600 Quadratmeter Fläche und der Bodenrichtwert der Zone liegt am veröffentlichten Stichtag bei 300 €/m². Der überschlägige Bodenwert vor Objektkorrekturen läge damit bei 180.000 Euro, sofern das Grundstück den Annahmen der Richtwertzone entspricht.

Steht auf dem Grundstück ein gepflegtes Einfamilienhaus, kommt der Gebäudewert hinzu. Der Verkehrswert liegt dann deutlich über dem Bodenwert. Ist das Gebäude abbruchreif, können Abrisskosten den Wert dagegen mindern.

Das Beispiel zeigt den Kern: Derselbe Bodenrichtwert kann je nach Objekt zu sehr unterschiedlichen Verkehrswerten führen. Genau deshalb ist die Richtwert-Multiplikation nur der erste Schritt.

Wie diese Einordnung gelesen werden sollte

Diese Einordnung folgt den gesetzlichen Aufgaben der Werte. Gutachterausschüsse leiten den Bodenrichtwert aus der Kaufpreissammlung ab und veröffentlichen ihn für Richtwertzonen. Der Verkehrswert beruht dagegen auf einer Einzelbewertung nach § 194 BauGB und den Verfahren der ImmoWertV. Der Bodenwert kann in dieser Wertermittlung eine Komponente sein, aber er ist nicht das Ergebnis.

Bodenrichtwert
Zonal, €/m²
Verkehrswert
Objektbezogen, € gesamt
Verbindung
Bodenwert als Komponente
Rechtsquellen
§ 194, § 196 BauGB
Bodenrichtwert und Verkehrswert im Vergleich
Bodenrichtwert und Verkehrswert im direkten Vergleich
MerkmalBodenrichtwertVerkehrswert
Rechtsgrundlage§ 196 BauGB§ 194 BauGB
BezugsobjektRichtwertzoneKonkretes Grundstück oder Objekt
WertumfangBoden ohne GebäudeBoden, Gebäude, Rechte und Lasten
EinheitEuro je QuadratmeterGesamtwert in Euro
DatenbasisKaufpreissammlung und RichtwertzoneEinzelbewertung nach ImmoWertV
GenauigkeitStatistischer ReferenzwertObjektbezogene Wertermittlung
KostenAmtlich abrufbar, meist kostenfreiGutachten meist kostenpflichtig
Typischer AnlassOrientierung, Plausibilitätsprüfung, GrundsteuerFinanzierung, Gericht, Erbschaft, Scheidung

Häufig gestellte Fragen

Ist der Bodenrichtwert dasselbe wie der Verkehrswert?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Durchschnittswert für den Boden je Quadratmeter nach § 196 BauGB. Der Verkehrswert ist der Marktwert eines konkreten Grundstücks oder Gebäudes nach § 194 BauGB.

Kann ich den Verkehrswert aus dem Bodenrichtwert berechnen?

Der Verkehrswert lässt sich aus dem Bodenrichtwert nur als erster Näherungswert ableiten. Bodenrichtwert × Fläche ergibt den Bodenwert eines Standardgrundstücks vor Objektkorrekturen. Der Verkehrswert berücksichtigt zusätzlich Gebäude, Zuschnitt, Erschließung, Baugrund, Rechte und Belastungen.

Wer ermittelt den Verkehrswert für formale Anlässe?

Für formale Anlässe kommt je nach Fall ein Gutachten des Gutachterausschusses nach § 193 BauGB oder ein Gutachten qualifizierter Sachverständiger in Betracht. Gerichte, Finanzämter und manche Finanzierungsprüfungen akzeptieren meist nur eine nachvollziehbare Einzelbewertung, nicht die eigene Richtwertrechnung.

Welcher Wert gilt für die Grundsteuer?

Für die Grundsteuer zählt der Grundsteuerwert. Im Bundesmodell fließt der Bodenrichtwert in die Bewertung des Grund und Bodens ein. Mehrere Länder nutzen eigene Modelle, in denen der Bodenrichtwert anders oder gar nicht wirkt.

Ist der Grundsteuerwert dasselbe wie der Verkehrswert?

Nein. Der Grundsteuerwert ist ein steuerlicher Bewertungswert für die laufende Grundsteuer. Der Verkehrswert bildet dagegen ab, welchen Preis ein konkretes Grundstück am Markt erzielen würde.

Welchen Wert braucht die Bank beim Grundstückskauf?

Die Bank arbeitet mit Beleihungswert und Objektbewertung. Der Bodenrichtwert kann die Plausibilität stützen, ersetzt aber kein Verkehrswertgutachten oder bankinternes Bewertungsverfahren.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann je nach Objekt und Aufwand einen vierstelligen Betrag kosten. Den Bodenrichtwert können Sie dagegen über amtliche Portale in vielen Ländern kostenfrei abrufen.

Fazit

Starten Sie mit dem Bodenrichtwert, aber entscheiden Sie nicht allein damit. Der Richtwert ordnet die Lage ein und hilft bei der ersten Preisprüfung. Der Verkehrswert bewertet das konkrete Objekt. Sobald Finanzierung, Gericht, Erbschaft, Steuer oder ein Streitfall mitentscheiden, braucht es je nach Anlass eine objektbezogene Bewertung.

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