Ulm, Stadtkreis
Median
21 €/m²
Richtwertzonen
22
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte im Landkreis Ulm, Stadtkreis sind verfügbar: Median 21 €/m² aus 22 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWBodenrichtwert-Eckdaten im Landkreis Ulm, Stadtkreis: 22 Richtwertzonen, Median 21 €/m², 50-Prozent-Band 9–95 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 22 | BORIS |
| Median | 21 €/m² | BORIS |
| Gemeinden | 1 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb in Baden-Württemberg liegt der Landkreis Ulm, Stadtkreis auf Position 8 der 44 Kreise. Median 21 €/m² — Landesmedian 3 €/m².
Im Landkreis Ulm, Stadtkreis liegt aktuell nur eine Gemeinde mit offenen Bodenrichtwert-Daten vor; ein Gemeindevergleich entfällt.
Die Preisverteilung der Richtwertzonen im Landkreis Ulm, Stadtkreis reicht von 6 €/m² bis 640 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 9 und 95 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 22 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
6 €/m²
Perzentil 25
9 €/m²
Median
21 €/m²
Perzentil 75
95 €/m²
Der Landkreis Ulm, Stadtkreis zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Sonder
14
Richtwertzonen
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Datenstand im Landkreis Ulm, Stadtkreis: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Ulm, Stadtkreis liegt im Median bei 21 €/m². Grundlage sind 22 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
Die Bodenrichtwert-Auswertung im Landkreis Ulm, Stadtkreis umfasst 22 amtliche Bodenrichtwertzonen; Spannweite 6–640 €/m², 50-Prozent-Band 9–95 €/m².
Der Bodenrichtwert im Landkreis Ulm, Stadtkreis ist eine Median-Orientierung über alle Richtwertzonen des Kreises — nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Ulm, Stadtkreis stammen vom Stichtag 01.01.2026, festgesetzt vom BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW.
Der Bodenrichtwert in Ulm, Stadtkreis ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Ulm, Stadtkreis orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Ulm, Stadtkreis muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Ulm, Stadtkreis; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Im Kreisgebiet stützt sich der Bodenrichtwert auf § 196 BauGB sowie auf die landesrechtliche Gutachterausschussverordnung.
Ulm, Stadtkreis
Median
21 €/m²
Richtwertzonen
22
Gemeinden
1
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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