Karlsruhe, Stadtkreis
Median
205 €/m²
Richtwertzonen
19
Stichtag
01.01.2025
Im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 19 Richtwertzonen mit einem Median von 205 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis umfassen 19 Zonen mit einem Median von 205 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 19 | BORIS |
| Median | 205 €/m² | BORIS |
| Gemeinden | 1 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2025 | Landesquelle |
Der Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis belegt im Bodenrichtwert-Vergleich in Baden-Württemberg Rang 1 von 44.
Ein Vergleich mehrerer Gemeinden im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis ist derzeit nicht möglich: nur eine Gemeinde liefert offene Bodenrichtwert-Werte.
Im Kreisgebiet sind 19 Richtwertzonen ausgewertet: Median 205 €/m², 25er-Perzentil 11 €/m², 75er-Perzentil 680 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 19 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
3 €/m²
Perzentil 25
11 €/m²
Median
205 €/m²
Perzentil 75
680 €/m²
Im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis prägen mehrere Nutzungsarten die Bodenrichtwerte gemeinsam.
Wohnen
6
Richtwertzonen
Gewerbe
4
Richtwertzonen
Acker
4
Richtwertzonen
Sonder
3
Richtwertzonen
Mischnutzung
2
Richtwertzonen
Der Bodenrichtwert-Datenstand im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2025. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2025: Der amtliche Median-Bodenrichtwert im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis beträgt 205 €/m² bei 19 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Die Bodenrichtwert-Auswertung im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis umfasst 19 amtliche Bodenrichtwertzonen; Spannweite 3–940 €/m², 50-Prozent-Band 11–680 €/m².
Nein. Der ausgewiesene Median der Bodenrichtwerte ist ein zonaler Aggregatwert und gilt nicht für ein einzelnes Grundstück. Konkrete Verkehrswerte im Sinne von § 194 BauGB werden nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) individuell ermittelt.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Karlsruhe, Stadtkreis stammen vom Stichtag 01.01.2025, festgesetzt vom BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW.
Der Bodenrichtwert in Karlsruhe, Stadtkreis ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Karlsruhe, Stadtkreis orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Karlsruhe, Stadtkreis muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Karlsruhe, Stadtkreis; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.
Karlsruhe, Stadtkreis
Median
205 €/m²
Richtwertzonen
19
Gemeinden
1
Stichtag
01.01.2025
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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