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grundradar
Datenjahr 2025Stichtag 30.06.202511 von 16 Ländern im Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz finden

In Ländern mit Bundesmodell liegt der Median der Gemeinde-Hebesätze B 2025 bei 465 %. Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, den Ihre Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet. Gerechnet ist der Median über 6.208 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B über 0 %. Für Ihre Zahlung zählt der Satz Ihrer Gemeinde, nicht der Median.

Höchster Landesmedian
670 %
Bremen, Bundesmodell
Niedrigster Landesmedian
370 %
Brandenburg, Bundesmodell
Länder mit eigenem Modell
5 von 16
eigene Bewertung, eigener Vergleich
Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
10.727
Datenjahr 2025, Stichtag 30.06.2025
01 / 8Modelle

Bundesmodell oder Ländermodell?

Die Reform 2025 ist nicht bundeseinheitlich. Das Bewertungsverfahren für den Messbetrag unterscheidet sich je Land. Der kommunale Hebesatz bleibt überall der sichtbare Faktor auf dem Bescheid.

Elf Länder

Bundesmodell

465 %

Messbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Teils mit angepasster Messzahl oder differenziertem Hebesatzrecht (§ 25, § 15 GrStG, § 220 ff. BewG).

Landesmediane von 370 % in Brandenburg bis 670 % in Bremen.

Fünf Länder

Ländermodelle

300 %

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bewerten eigenständig. Jede Landesseite nennt die konkrete Modellphrase.

Landesmediane von 275 % in Bayern bis 975 % in Hamburg.

Hebesätze aus den beiden Gruppen werden auf unterschiedlich berechnete Messbeträge angewandt. Ein höherer Hebesatz bedeutet über die Modellgrenze hinweg deshalb nicht die höhere Steuer.

Welches Bundesland hat welchen Hebesatz?

Grundradar berechnet für jedes Bundesland den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B. Wählen Sie ein Bundesland und anschließend Ihre Gemeinde.

Median der Gemeinde-Hebesätze B je Bundesland, nach Modellfamilie
Modell
Eigene Ländermodelle
HamburgHamburgisches Wohnlagenmodell975 %1
HessenHessisches Flächen-Faktor-Modell420 %421
NiedersachsenNiedersächsisches Flächen-Lage-Modell300 %941
Baden-WürttembergBaden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell290 %1.100
BayernBayerisches Flächenmodell275 %2.056
Bundesmodell
BremenBundesmodell (Bremen: angepasste Steuermesszahl)670 %2
Nordrhein-WestfalenBundesmodell (NRW: optional differenzierter Hebesatz B)664 %396
BerlinBundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl)470 %1
Rheinland-PfalzBundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B)465 %2.290
SaarlandBundesmodell (Saarland: angepasste Steuermesszahl)413 %52
Schleswig-HolsteinBundesmodell (SH: optional differenzierter Hebesatz)410 %1.093
Sachsen-AnhaltBundesmodell (ST: optional differenzierter Hebesatz)402 %218
SachsenBundesmodell (Sachsen: angepasste Steuermesszahl)401 %418
Mecklenburg-VorpommernBundesmodell400 %724
ThüringenBundesmodell400 %601
BrandenburgBundesmodell370 %413

Klicken Sie eine Zeile, um zur Landesseite zu gelangen. Median und Gemeindezahl stammen aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis), Stichtag 30.06.2025. Gezählt sind die Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B über 0 %. Die Landeswerte ergeben zusammen die 10.727 Gemeinden aus der Kennzahl oben.

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Wie weit liegen die Landesmediane auseinander?

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ermitteln den Grundsteuermessbetrag nach einem eigenen Landesmodell, die übrigen elf nach dem Bundesmodell. Deshalb steht hier jede Gruppe für sich, jede mit dem Median ihrer eigenen Familie als Bezugslinie.

Median der Gemeinde-Hebesätze B, Länder mit Bundesmodell · %
Median der Familie 465
  1. Bremen670
  2. Nordrhein-Westfalen664
  3. Berlin470
  4. Rheinland-Pfalz465
  5. Saarland413
  6. Schleswig-Holstein410
  7. Sachsen-Anhalt402
  8. Sachsen401
  9. Mecklenburg-Vorpommern400
  10. Thüringen400
  11. Brandenburg370
Median der Gemeinde-Hebesätze B, Länder mit eigenem Modell · %
Median der Familie 300
  1. Hamburg975
  2. Hessen420
  3. Niedersachsen300
  4. Baden-Württemberg290
  5. Bayern275
Verteilung der veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B
10. Perzentil

215

Median

395

90. Perzentil

555

Höchster Wert

1.350

Werte in %.

2001.400

Das getönte Band reicht vom 10. bis zum 90. Perzentil, der kräftige Strich markiert den Median, der schmale Strich den höchsten gemeldeten Wert.

Die Verteilung zählt jede Gemeinde mit einem gemeldeten Hebesatz B über 0 %, unabhängig vom Bewertungsmodell ihres Landes. Sie zeigt die Streuung der Sätze, nicht die Höhe der Steuer.

Was bedeutet der Hebesatz?

Der Hebesatz ist der kommunale Faktor der Grundsteuer. Nach § 25 GrStG setzt ihn die Gemeinde fest; das Finanzamt liefert den Grundsteuermessbetrag. Für Käufer ist vor allem die Grundsteuer B relevant, weil sie bebaute und bebaubare Grundstücke betrifft.

Für die laufende Steuer können Sie den Grundsteuer-Hebesatz nachschlagen.

Mit dem amtlichen Hebesatz und Ihrem Messbetrag können Sie anschließend die Grundsteuer berechnen.

Messbetrag
100 €
Hebesatz B
465 %
Grundsteuer je Jahr
465 €

Das Beispiel rechnet mit dem Median der Länder im Bundesmodell. Ihren Grundsteuermessbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid. Für die tatsächliche Rechnung verwenden Sie den Hebesatz B Ihrer Gemeinde.

Was ändert die Reform 2025 am Median?

Seit dem 01.01.2025 beruht der Grundsteuermessbetrag auf einer neuen Bewertung. Den Hebesatz B beschließt weiterhin die Gemeinde. Aus der Veränderung des Medians allein lässt sich deshalb nicht ablesen, ob die Jahressteuer gestiegen oder gesunken ist.

Datenjahr 2024
400 %
Stichtag 30.06.2024
Datenjahr 2025
395 %
Stichtag 30.06.2025

Diese beiden Mediane lassen sich nicht voneinander abziehen. Bis 2024 beruhte der Grundsteuermessbetrag auf dem Einheitswert, seit 2025 auf der neuen Bewertung nach Bundes- oder Landesmodell. Eine Differenz in Prozentpunkten verrechnet deshalb zwei verschiedene Größen und sagt nichts über die Jahressteuer.

Zeitachse der Reform

10.04.2018

BVerfG-Urteil

Einheitswerte verfassungswidrig (1 BvL 11/14 u.a.), die alte Bemessungsgrundlage fällt weg.

26.11.2019

Reformgesetz

Bundesmodell beschlossen, Länderöffnungsklausel verankert, Länder dürfen abweichen.

01.01.2025

Erstes Stichjahr

Neue Bewertung wirkt erstmals im Steuerbescheid, Vergleichsbruch zum Vorjahr.

Womit rechnen und prüfen Sie weiter?

Der Hebesatz B ist eine von zwei Größen der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag. Für eine Kaufentscheidung gehören Grundstückswert, Kaufnebenkosten und die Prüfung des eigenen Bescheids dazu.

Wenn Sie den Lagewert auf Ihr Grundstück übertragen möchten, können Sie den Grundstückswert ermitteln.

Beim Kauf können Sie die Grunderwerbsteuer berechnen.

Für die räumliche Einordnung können Sie die Karte öffnen.

Für eine erste Orientierung zu Schutzgebieten nutzen Sie die Naturschutz-Prüfung. Sie bleibt bewusst die einzelne Fachfrage zu NSG, LSG und FFH.

Häufige Fragen zum Hebesatz

Was ist der Grundsteuer-Hebesatz?

Der Hebesatz B ist der von der Gemeinde beschlossene Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Werte über 100 % sind deshalb normal.

Wer legt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde beschließt den Hebesatz B in ihrer Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung. Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Erst beide Größen zusammen bestimmen die Jahressteuer.

Warum unterscheidet sich der Hebesatz je Gemeinde?

Jede Gemeinde setzt ihren Hebesatz eigenständig fest, abhängig von Haushaltslage und Finanzbedarf. Der höchste gemeldete Hebesatz B liegt bei 1.350 %, und schon Nachbargemeinden liegen oft weit auseinander.

Was änderte sich 2025?

Seit dem 01.01.2025 gelten neue Bewertungsgrundlagen. 11 Länder wenden das Bundesmodell an, 5 ein eigenes Ländermodell. Der Hebesatz B bleibt der von der Gemeinde beschlossene Prozentsatz auf den neu ermittelten Grundsteuermessbetrag.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Suchen Sie Ihre Gemeinde und öffnen Sie den veröffentlichten Hebesatz B für das Datenjahr. Verbindlich ist der Satz in der Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung der Gemeinde. Im Grundsteuerbescheid sehen Sie den angewandten Wert.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B bebaute oder bebaubare Grundstücke. Grundsteuer C können Gemeinden zusätzlich für baureife unbebaute Grundstücke erheben. Für Käufer ist meist B maßgeblich.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Die Gemeinde berechnet daraus mit Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 die Jahressteuer. Der Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuermessbescheid. Prüfen Sie den Hebesatz B des Steuerjahres in der Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde und übernehmen Sie beide Werte in den Grundsteuer-Rechner.

Methodik und Quellen

Destatis veröffentlicht die Gemeinde-Hebesätze B mit dem Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet daraus die Mediane für die Bundesländer, für die beiden Modellfamilien und für Deutschland. Rechtsgrundlagen: § 25 GrStG, § 15 GrStG sowie § 220 ff. BewG.

Median der Gemeinde-Hebesätze B
395 %10.727 Gemeinden, bebaute und bebaubare Grundstücke
Median der Gemeinde-Hebesätze A
345 %10.726 Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft
Median der Gemeinde-Hebesätze C
818 %10 Gemeinden, baureife unbebaute Grundstücke
Lizenz
Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

Vollständige Methodik

Aggregationsgrenze. In Stadtstaaten und Ländern mit wenigen veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen beruht der Median auf einer kleinen Zahl von Werten. Prüfen Sie deshalb zusätzlich den Hebesatz B Ihrer Gemeinde.

Vor dem Standortvergleich

Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung

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