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Grundsteuer B Deutschland · Stichtag 30.06.2025

Grundsteuer-Hebesatz finden

Der Grundsteuer-Hebesatz ist der kommunale Faktor auf den Messbetrag des Finanzamts. 2025 liegt der Bundesmedian der Grundsteuer B bei 395 % aus 10.748 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Für Ihre Zahlung zählt immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde, nicht der Median.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median Hebesatz Bbundesweit
395 %

Median der Grundsteuer B über 10.748 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.

Gemeinden erfasst10.748
Günstig (p10)212 %
Teuer (p90)555 %
Grundsteuer A (Median)345 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median B bundesweit395 %aus 10.748 Gemeinden
Günstige Gemeinden212 %unterstes 10 % (p10)
Teure Gemeinden555 %oberstes 10 % (p90)
Spannweitebis 1.350 %ausstehend = nicht gemeldet
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 10Überblick

Was bedeutet der Hebesatz?

Der Hebesatz ist der kommunale Faktor der Grundsteuer. Nach § 25 GrStG setzt ihn die Gemeinde fest; das Finanzamt liefert den Grundsteuermessbetrag. Für Käufer ist vor allem die Grundsteuer B relevant, weil sie bebaute und bebaubare Grundstücke betrifft.

Messbetrag100 €
×
Hebesatz395 %
=
Grundsteuer / Jahr395 €
Mit eigenem Messbetrag rechnen
Beispiel mit dem bundesweiten Median. Der eigene Messbetrag steht im Grundsteuerwert- bzw. Messbescheid des Finanzamts; der Hebesatz im kommunalen Bescheid der Gemeinde.

Bundesmodell oder Ländermodell?

Die Reform 2025 ist nicht bundeseinheitlich. Das Bewertungsverfahren für den Messbetrag unterscheidet sich je Land – der kommunale Hebesatz bleibt aber überall der sichtbare kommunale Faktor auf dem Bescheid.

11 Länder im Bundesmodell (Median B)

Hebesatz nach Bundesland

Median des Grundsteuer-B-Hebesatzes je Bundesland. Wählen Sie ein Land, um zu Landkreisen und Gemeinden weiterzugehen. Werte über 100 % sind normal – der Hebesatz multipliziert den Messbetrag, er ist nicht der Steuersatz selbst.

Sortieren:
BundeslandModellMedian BGemeinden
HamburgLändermodell975 %1
BremenBundesmodell670 %2
Nordrhein-WestfalenBundesmodell664 %396
BerlinBundesmodell470 %1
Rheinland-PfalzBundesmodell465 %2.299
HessenLändermodell420 %421
SaarlandBundesmodell413 %52
Schleswig-HolsteinBundesmodell410 %1.104
Sachsen-AnhaltBundesmodell402 %218
SachsenBundesmodell401 %418
Mecklenburg-VorpommernBundesmodell400 %724
ThüringenBundesmodell400 %601
BrandenburgBundesmodell370 %413
NiedersachsenLändermodell300 %941
Baden-WürttembergLändermodell290 %1.101
BayernLändermodell275 %2.056
Klicken Sie eine Zeile, um zur Landesseite zu gelangen. Median und Gemeindezahl stammen aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis), Stichtag 30.06.2025.

Vergleich: teuerste und günstigste Länder

Die Landesmediane reichen von 275 % in Bayern bis 975 % in Hamburg. Der bundesweite Median von 395 % liegt näher am unteren Rand – wenige teure Stadtstaaten ziehen die Spannweite nach oben.

Bundesweite Verteilung der Grundsteuer B
212 %p10395 %Median555 %p90975 %max HH
200 %Spannweite bis 1.350 %

Reform 2025 und Stichtag-Trend

Die Grundsteuerreform gilt seit 01.01.2025 und schafft einen Vergleichsbruch: Neue Bewertungsmodelle bestimmen den Messbetrag, während die Gemeinden weiterhin den Hebesatz setzen. Ein Teil der Veränderung gegenüber dem Vorjahr stammt aus geänderter Bewertungslogik, nicht aus politischer Anpassung.

Vorjahr400 %Stichtag 30.06.2024
Aktuell 2025395 %Stichtag 30.06.2025
Veränderung−5 Pp.nur Gemeinden mit Wert in beiden Jahren

Zeitachse der Reform

10.04.2018BVerfG-UrteilEinheitswerte verfassungswidrig (1 BvL 11/14 u.a.) – die alte Bemessungsgrundlage fällt weg.
26.11.2019ReformgesetzBundesmodell beschlossen, Länderöffnungsklausel verankert – Länder dürfen abweichen.
01.01.2025Erstes StichjahrNeue Bewertung wirkt erstmals im Steuerbescheid – Vergleichsbruch zum Vorjahr.

Nächste Schritte für Käufer

Der Hebesatz erklärt die laufende Steuerlast. Für eine Kaufentscheidung gehören Grundstückswert, Kaufnebenkosten und die Prüfung des eigenen Bescheids dazu.

Häufige Fragen zum Hebesatz

Was ist der Grundsteuer-Hebesatz?

Der Hebesatz ist der kommunale Rechenfaktor der Grundsteuer. Die Gemeinde wendet ihn nach § 25 GrStG auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag an. Der Zahlbetrag ergibt sich aus Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Werte über 100 % sind normal, weil der Hebesatz kein Steuersatz ist.

Wer legt den Hebesatz fest?

Den Hebesatz beschließt die Gemeinde per Satzung. Das Finanzamt liefert nur den Messbetrag; die Höhe der laufenden Grundsteuer bestimmt also die Kommune.

Warum unterscheidet sich der Hebesatz je Gemeinde?

Jede Gemeinde setzt ihren Hebesatz eigenständig fest, abhängig von Haushaltslage und Finanzbedarf. Deshalb schwanken die Werte bundesweit von unter 300 % bis über 900 % – Nachbargemeinden können deutlich abweichen.

Was änderte sich 2025?

Seit 01.01.2025 gilt die Grundsteuerreform. Sie ersetzt die 2018 vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Einheitswerte durch neue Bewertungsmodelle: elf Länder nutzen das Bundesmodell, fünf eigene Ländermodelle. Der Hebesatz bleibt der sichtbare kommunale Faktor, die Bemessungsgrundlage darunter ist neu.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Über die Gemeindesuche oben: Gemeindenamen eingeben, der amtliche Hebesatz B erscheint sofort (Datenstand 30.06.2025). Alternativ steht er im kommunalen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B bebaute oder bebaubare Grundstücke. Grundsteuer C können Gemeinden zusätzlich für baureife unbebaute Grundstücke erheben. Für Käufer ist meist B maßgeblich.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Messbetrag ist der vom Finanzamt berechnete Zwischenwert aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Der verbindliche Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie dem Bescheid des Finanzamts, den Hebesatz der Gemeindesuche. Der Rechner übernimmt den amtlichen Hebesatz B automatisch.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Gemeinde-Hebesätze werden zu Bundesland- und Bundeswerten aggregiert; ausgewiesen wird der Median. Rechtsgrundlagen: § 25 GrStG, § 15 GrStG sowie § 220 ff. BewG.

Sichtbare Root-Kennzahlen
KennzahlMedianBetrifft
Grundsteuer B395 %bebaute / bebaubare Grundstücke
Grundsteuer A345 %Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer C818 %baureife unbebaute Grundstücke
Lizenz. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
Aggregationsgrenze. Stadtstaaten und kleine Länder bestehen aus wenigen Gemeinden – der Median ist dort weniger aussagekräftig als in Flächenländern.
Vollständige Methodik
Der Hebesatz ist nur ein Faktor

Rechnen Sie Ihre Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Gemeinde suchen, amtlichen Hebesatz B übernehmen und mit dem eigenen Messbetrag die Jahressumme ermitteln.

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