grundradar

Bodenrichtwert finden – vom Bund bis zur Gemeinde

Der Bodenrichtwert-Median der aktuell auswertbaren Richtwertzonen aus dem Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) liegt bei 105 €/m². Grundlage ist die Auswertung von 462.590 Richtwertzonen aus 10 Bundesländern. Die Übersicht führt vom Bundesland weiter zu Landkreis, Gemeinde oder Bezirk und nennt dort Stichtag, Quelle und die passende nächste Ebene für Flächenländer und Stadtstaaten.

Dreistufig erschlossen: zuerst Bundesland, dann Landkreis, zuletzt Gemeinde – mit Median, Zonen, Stichtag und Quelle.

Median bundesweit

amtliche Quelle

105 €/m²

über 462.590 Richtwertzonen in 10 von 16 Bundesländern. Stichtage je Land unterschiedlich.

Richtwertzonen
462.590
Offene Bundesländer
10 / 16
Eingeschränkt nutzbar
5
Frühester Stichtag
01.01.2024
Richtwertzonen
462.590
bundesweit erfasst
Median bundesweit
105 €/m²
Spannweite 0,01 €/m² bis 60.000 €/m²
Offene Länder
10 / 16
5 eingeschränkt, 1 ausstehend
Neuester Stichtag
01.01.2026
früheste Daten 01.01.2024
Quellen
16 Portale
BORIS-D und Landesdienste

BORIS-D, die amtlichen Landesdienste

01 / 8Überblick

Bundesländer im Vergleich

Im Vergleich der Länder zeigen sich klare Unterschiede: Jedes Bundesland bringt seinen eigenen Median, seine eigene Zonenzahl und einen eigenen Stichtag des Gutachterausschusses mit.

Sortiert nach Median

Klicken Sie eine Zeile, um zur Landesseite zu gelangen. Median und Stichtag stammen je Land aus dem amtlichen Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS).

Sie haben ein bestimmtes Grundstück im Auge?

Lage, Risiken und amtliche Werte kostenlos prüfen – ohne Konto.

Extremwerte anzeigen

Extremwerte im Ländervergleich

Die Spannweite reicht von niedrigen Medianwerten in Flächenländern bis zu deutlich höheren Stadtstaaten. Der bundesweite Median ist eine Orientierung und kein Ersatz für die Landeswerte.

Datenabdeckung anzeigen

Datenabdeckung und Datenqualität

Welche Bodenrichtwerte als offene Daten verfügbar sind, hängt von der jeweiligen Landesregelung ab. Status, Lizenz, Quelle und Stichtag dokumentieren wir je Bundesland gesondert.

Offen
10
Länder mit offenen Daten
Eingeschränkt
5
Anzeige mit Quellenverweis
Ausstehend
1
kein offener Zugang

Warum fehlen einzelne Länder?

Einige Landesportale erlauben keine offene Massennutzung oder liefern Werte nur als Anzeige. Diese Länder bleiben in der Tabelle sichtbar, aber ohne erfundene Kennzahlen.

Quelle je Bundesland

Status, Lizenz und Stichtag werden pro Bundesland getrennt geführt. Rechtsverbindlich bleibt die jeweilige Originalquelle.

Werte richtig lesen

Bodenrichtwerte richtig lesen

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Boden, den der Gutachterausschuss für eine Richtwertzone festlegt. Er bezieht sich auf ein unbebautes Grundstück; den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks ersetzt er nicht.

Der Gutachterausschuss wertet die beurkundeten Kaufverträge der vergangenen Jahre aus, fasst sie nach Lage und Nutzungsart in Zonen zusammen und setzt für jede Zone einen Quadratmeter-Lagewert fest. Rechtsgrundlage ist § 196 BauGB in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV); zuständig sind die Gutachterausschüsse nach § 192 BauGB.

Bodenrichtwert vs. Kaufpreis

Ein zonaler Lagewert beschreibt das Niveau einer ganzen Zone. Der konkrete Kaufpreis hängt zusätzlich von Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung und Vertragszeitpunkt ab.

Stichtag

Der Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses. Nach § 196 BauGB sind Bodenrichtwerte regelmäßig fortzuschreiben.

Nutzungsart

Wohnbauland, Gewerbe, Ackerflächen und Sonderflächen können sehr unterschiedliche Werte haben. Ein Gesamtmedian ist deshalb nur eine erste Orientierung.

Quellen und Methodik

Amtliche Quellen und Methodik

BORIS-D

Föderaler Einstieg in die Bodenrichtwerte mit Verweisen auf die amtlichen Landesdienste.

BORIS-D öffnen

Lizenzen

Quellenkatalog, Zuständigkeiten und Lizenzstatus pro Bundesland.

Quellenübersicht öffnen

Methodik. Alle Werte stammen aus den offiziellen Bodenrichtwert-Informationssystemen der Länder. Die Methodik folgt § 193 BauGB und der jeweiligen Landesregelung; bei der länderübergreifenden Aggregation berücksichtigen wir die unterschiedlichen Stichtage.

Methodik im Detail
Werkzeuge anzeigen
FAQ anzeigen

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert eines Quadratmeters Boden, den der Gutachterausschuss nach § 196 BauGB für eine Richtwertzone festlegt. Er gilt für die gesamte Zone und ersetzt keine Wertermittlung für Ihr einzelnes Grundstück.

Wie finde ich den Bodenrichtwert für meine Gemeinde?

Bodenrichtwerte finden Sie in drei Schritten: zuerst das Bundesland, dann der Landkreis, zuletzt die Gemeinde. Pro Gemeinde finden Sie Median-Bodenrichtwert, Anzahl der Richtwertzonen, Stichtag und Quelle.

Warum unterscheidet sich der Stichtag je Bundesland?

Die Stichtage legt der zuständige Gutachterausschuss in jedem Bundesland selbst fest. Nach § 196 Abs. 1 BauGB werden Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben – in der Praxis veröffentlichen viele Länder jährlich zum 01.01., andere nur im zweijährigen Turnus.

Warum fehlen manche Bodenrichtwerte?

Bayern veröffentlicht seine Bodenrichtwerte derzeit nicht als offene Daten unter freier Lizenz – das Land arbeitet mit einem gebührenpflichtigen Modell. Baden-Württemberg erscheint dagegen als Informationsdarstellung mit Quellenbanner.

Was bedeutet eingeschränkte Nachnutzung?

Diese Zwischenstufe macht die Bodenrichtwerte sichtbar, ohne darüber hinausgehende Nachnutzung zu erlauben. Jede weitere Verwendung folgt den Vorgaben der jeweiligen Landesquelle oder des jeweiligen Portals.

Ist der Bodenrichtwert ein Kaufpreis?

Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses abgeleitet und an ein typisches Grundstück (Größe, Erschließungszustand, Geschossflächenzahl) angeglichen. Sie spiegeln das Niveau einer Zone – eine individuelle Wertermittlung durch eine sachverständige Fachkraft ersetzen sie nicht.

Prüfen Sie ein Grundstück in 15 Sekunden.