Deutschland
Richtwertzonen
388.491
Median
130 €/m²
Neuester Stichtag
01.01.2026
Bundesweite Übersicht der Bodenrichtwerte: 10 Bundesländer veröffentlichen ihre Werte als offene Daten. Aus 388.491 Richtwertzonen ergibt sich ein Median-Bodenrichtwert von 130 €/m².
Neuester bundesweiter Stichtag in dieser Übersicht: 01.01.2026. Aktuell liefern 10 von 16 Bundesländern offene Daten, 5 weitere Länder sind nur eingeschränkt nachnutzbar. Der Median über 388.491 Richtwertzonen liegt bei 130 €/m². Stichtage unterscheiden sich je Bundesland; der aggregierte Median ist eine Übersicht, kein landesspezifischer Wert.
Richtwertzonen
388.491
bundesweit sichtbar
Median
130 €/m²
über alle offen nutzbaren Richtwertzonen
Offen
10
offene Bundesländer
Eingeschränkt
5
eingeschränkt nachnutzbare Quellen
Im Ländervergleich laufen die Bodenrichtwerte erkennbar auseinander: Jedes Bundesland trägt einen eigenen Median, eine eigene Zonenzahl und einen eigenen Stichtag des Gutachterausschusses bei.
14.298 Richtwertzonen · Median 3 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
0 Richtwertzonen · Median Datenstand ausstehend
Stichtag: ausstehend
1.647 Richtwertzonen · Median 500 €/m²
Stichtag: 01.01.2025
8.216 Richtwertzonen · Median 29 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
555 Richtwertzonen · Median 170 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
122.396 Richtwertzonen · Median 528 €/m²
Stichtag: 01.01.2025
33.827 Richtwertzonen · Median 40 €/m²
Stichtag: 01.01.2024
13.635 Richtwertzonen · Median 26 €/m²
Stichtag: 01.01.2025
34.038 Richtwertzonen · Median 72 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
61.916 Richtwertzonen · Median 170 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
56.886 Richtwertzonen · Median 3 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
9.493 Richtwertzonen · Median 60 €/m²
Stichtag: 01.01.2024
5.649 Richtwertzonen · Median 40 €/m²
Stichtag: 01.01.2024
10.597 Richtwertzonen · Median 25 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
2.313 Richtwertzonen · Median 45 €/m²
Stichtag: 01.01.2024
12.727 Richtwertzonen · Median 25 €/m²
Stichtag: 01.01.2026
Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Orientierungswert in Euro pro Quadratmeter, abgeleitet aus der Kaufpreissammlung und auf ein typisches Bodenrichtwertgrundstück bereinigt. Er ersetzt keine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Grundlage des Bodenrichtwerts ist die nach § 195 BauGB vom Gutachterausschuss geführte Kaufpreissammlung. Aus den dort dokumentierten Kaufverträgen leitet der Gutachterausschuss nach § 193 BauGB zonale, auf ein typisches Bodenrichtwertgrundstück bereinigte Werte ab und veröffentlicht sie gemäß § 196 BauGB zum jeweiligen Stichtag.
Wer offene Bodenrichtwertdaten ausliefert, ist eine Frage der jeweiligen Landesregelung; Status, Lizenz, Quelle und Stichtag werden je Bundesland separat dokumentiert.
| Bundesland | Status | Richtwertzonen | Stichtag | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | eingeschränkt nutzbar | 14.298 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Bayern | ausstehend | 0 | ausstehend | Landesquelle |
| Berlin | offen | 1.647 | 01.01.2025 | Landesquelle |
| Brandenburg | offen | 8.216 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Bremen | offen | 555 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Hamburg | offen | 122.396 | 01.01.2025 | Landesquelle |
| Hessen | offen | 33.827 | 01.01.2024 | Landesquelle |
| Mecklenburg-Vorpommern | offen | 13.635 | 01.01.2025 | Landesquelle |
| Niedersachsen | offen | 34.038 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Nordrhein-Westfalen | offen | 61.916 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Rheinland-Pfalz | eingeschränkt nutzbar | 56.886 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Saarland | eingeschränkt nutzbar | 9.493 | 01.01.2024 | Landesquelle |
| Sachsen | eingeschränkt nutzbar | 5.649 | 01.01.2024 | Landesquelle |
| Sachsen-Anhalt | offen | 10.597 | 01.01.2026 | Landesquelle |
| Schleswig-Holstein | eingeschränkt nutzbar | 2.313 | 01.01.2024 | Landesquelle |
| Thüringen | offen | 12.727 | 01.01.2026 | Landesquelle |
Risikolagen rund um Bodenrichtwertzonen (Hochwasser, Lärm, Erdbebenzonen, Denkmalschutz) folgen in einer separaten Strecke. Übersicht künftig unter /standortrisiko/.
BORIS-D
Föderaler Einstieg für Bodenrichtwerte und die Verlinkung auf amtliche Landesdienste.
BORIS-D öffnenLandesportale
Jede Zeile in der Datenabdeckung verweist auf das jeweilige amtliche Bundeslandportal oder die dokumentierte Statusseite.
Zur DatenabdeckungQuellen und Lizenzen
Öffentliche Lizenzlage, Quellenkatalog und Zuständigkeiten pro Bundesland im Überblick.
Quellenübersicht öffnenDer Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens (ein Bodenwert pro Quadratmeter), den der Gutachterausschuss nach § 196 BauGB für eine Bodenrichtwertzone festsetzt. Er gilt für die gesamte Zone und ersetzt keine Einzelwertermittlung.
Bodenrichtwerte sind dreistufig erschlossen: zuerst das Bundesland wählen, dann den Landkreis, zuletzt die Gemeinde. Pro Gemeinde erscheinen Median-Bodenrichtwert, Anzahl der Richtwertzonen, Stichtag und Quelle.
Stichtage werden je Bundesland vom zuständigen Gutachterausschuss festgesetzt. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben; in der Praxis veröffentlichen viele Länder jährlich zum 01.01., andere nur im zweijährigen Turnus.
Bayern pflegt ein restriktives Datenmodell: BORIS Bayern verlangt Gebühren und liefert keine offene Massen-Schnittstelle (WFS oder Bulk-Download). Baden-Württemberg wird gesondert als display-only Informationsstand geführt.
Diese Zwischenebene zeigt Bodenrichtwerte mit Quellenverweis sichtbar, ohne darüber hinausgehende Nachnutzung zu erlauben; weitere Verwendung folgt den Vorgaben der jeweiligen Landesquelle oder des jeweiligen Portals.
Bodenrichtwerte sind aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses abgeleitet und auf ein typisches Bodenrichtwertgrundstück (Größe, Erschließungszustand, Geschossflächenzahl) bereinigt. Sie spiegeln das Niveau einer Zone, ersetzen aber keine individuelle Wertermittlung durch einen Sachverständigen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Deutschland orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Deutschland muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Deutschland; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Alle Bodenrichtwerte stammen aus den offiziellen Bodenrichtwert-Informationssystemen der Länder. Die Methodik folgt § 193 BauGB und der jeweiligen Landesregelung; eine länderübergreifende Aggregation berücksichtigt die unterschiedlichen Stichtage.
Deutschland
Richtwertzonen
388.491
10 offen, 5 eingeschränkt nachnutzbar
Median
130 €/m²
Spannweite 0 €/m² bis 60.000 €/m²
Frühester Stichtag
01.01.2019
Neuester Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
Datenbasis: landesweise Gutachterausschüsse, landeseigene BORIS-Portale und dokumentierte Lizenz- oder Nachnutzungshinweise je Bundesland.
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