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Was ist der Bodenrichtwert und wie nutzen Sie ihn beim Grundstückskauf?

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für den Boden in einem abgegrenzten Gebiet, der Richtwertzone: Der örtliche Gutachterausschuss leitet ihn aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ab und gibt ihn in Euro je Quadratmeter zu einem Stichtag an. Die Zonen sind nach § 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung so abgegrenzt, dass der Wert eines Grundstücks allein wegen seiner Lage grundsätzlich um bis zu 30 Prozent vom Richtwert abweichen kann. Der Bodenrichtwert ist deshalb weder der Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Den Wert für die Zone Ihres Grundstücks finden Sie im Bodenrichtwertportal Ihres Bundeslands oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Einheit

Euro je m²

Bezug

Richtwertzone

Rechtsgrundlage

§ 196 BauGB

Neu ermittelt

mindestens alle 2 Jahre

Bodenrichtwert8 Min. LesezeitAktualisiert: 17.09.2026Autor: Lukas Brunner
Das Wichtigste im Überblick
Ein Wert für eine Zone, nicht für ein Grundstück. Der Bodenrichtwert gilt in Euro je Quadratmeter für ein beschriebenes Musterstück in einer Richtwertzone.
Der Stichtag gehört zur Zahl. Ein Richtwert beschreibt die Preise zu diesem Zeitpunkt und nicht die von heute.
Bewertet wird nur der Boden. Auch bei bebauten Grundstücken ist das Haus im Quadratmeterwert nicht enthalten.
Richtwert mal Fläche ist ein Anfang. Das Ergebnis passt nur, wenn das Grundstück dem Musterstück gleicht.
Kein Preis und keine Baugenehmigung. Den Kaufpreis vereinbaren Käufer und Verkäufer, und ob gebaut werden darf, entscheidet das Baurecht.
Wie lesen Sie einen Bodenrichtwert richtig?

Lesen Sie einen Bodenrichtwert immer zusammen mit Stichtag, Zone und den Merkmalen des Musterstücks, denn ein Eintrag mit 240 €/m² sagt allein noch nicht, was ein bestimmtes Grundstück wert ist. Der Betrag gilt für ein beschriebenes Musterstück, das Bodenrichtwertgrundstück, kurz Richtwertgrundstück. Es ist unbebaut und existiert nur auf dem Papier. Seine Merkmale entsprechen dem, was in der Zone überwiegt (§ 13 der Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV). Für jede Zone gibt es genau einen Wert, eine Spanne darf der Gutachterausschuss nicht angeben.

In § 196 des Baugesetzbuchs, kurz § 196 BauGB, heißen Bodenrichtwerte „durchschnittliche Lagewerte für den Boden“. Gemeint ist ein Wert, der vor allem von der Lage abhängt und aus echten Verkäufen stammt. Der Gutachterausschuss, ein unabhängiges Gremium aus Sachverständigen, erhält dafür von den Notariaten eine Abschrift jedes Grundstückskaufvertrags und wertet die so entstehende Kaufpreissammlung aus. Wie daraus ein Richtwert wird, erklärt der Ratgeber zur Ermittlung des Bodenrichtwerts.

Die Auskunft in der Tabelle ist erfunden und vereinfacht. Ihre Kürzel stammen aus dem bundesweiten Katalog der ImmoWertV (Anlage 5), manche Landesportale schreiben sie aus. Maßgeblich ist immer die Legende der Stelle, die den Wert veröffentlicht.

Erfundenes Beispiel einer Bodenrichtwertauskunft mit den Kürzeln aus Anlage 5 ImmoWertV
AngabeBedeutungWas Sie am Grundstück prüfen
240 €/m²Wert je Quadratmeter für das Richtwertgrundstück der ZoneLiegt das Grundstück in dieser Zone?
Stichtag 01.01.2025Zeitpunkt, auf den sich der Wert beziehtBrauchen Sie den Wert zu diesem oder zu einem anderen Stichtag?
BEntwicklungszustand baureifes Land: nach dem Baurecht und tatsächlich bebaubarIst das Grundstück erschlossen und bebaubar?
W, EFHArt der Nutzung: Wohnbaufläche, ergänzt um Ein- und ZweifamilienhäuserPasst das geplante Haus dazu?
freiBeitragsrechtlicher Zustand: Für das Musterstück fallen keine Erschließungsbeiträge und keine ähnlichen kommunalen Beiträge mehr anSind für das Grundstück noch Beiträge offen?
WGFZ 0,8Wertrelevante Geschossflächenzahl: Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche, bei 600 m² also 480 m²Lässt sich auf dem Grundstück ähnlich viel Fläche bauen?
f 600Grundstücksfläche des Richtwertgrundstücks in QuadratmeternIst das Grundstück ähnlich groß?
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Prüfen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise kostenlos.
Was ergibt Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche?

Für ein 600 Quadratmeter großes Grundstück in der Beispielzone ergibt die Rechnung 240 €/m² × 600 m² = 144.000 €. Das ist ein rechnerischer Bodenwert, und er stimmt nur unter einer Annahme: Die ganze Fläche gleicht dem Richtwertgrundstück. Ob ein Teil nicht bebaubar ist oder ein Recht Dritter die Nutzung einschränkt, prüft die Rechnung nicht. Ein Haus auf dem Grundstück ist darin ebenfalls nicht bewertet.

Ein zweites, ebenfalls erfundenes Beispiel zeigt, wo die Annahme endet. Ein Grundstück misst 900 m². Auf den vorderen 600 m² steht ein Wohnhaus, die hinteren 300 m² sind Garten, der sich nicht wie der vordere Teil bebauen lässt. Aus der Fläche allein folgt nicht, dass für alle 900 m² derselbe Richtwert passt. Ebenso falsch wäre es, für den Garten ohne Grundlage einfach den halben Richtwert anzusetzen. Ob und wie stark der Wert abweicht, klären das Baurecht, die Beschreibung der Zone und im Zweifel ein Sachverständiger.

Eine erste Spanne für Ihre Fläche rechnet der Grundstückswert-Rechner aus amtlichen Bodenrichtwerten nach Art der Nutzung und Stichtag. Ein Gebäude bewertet er nicht mit.

Vergleich: Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden einer Zone zum Stichtag, nicht Flurstück, Haus, Kaufpreis oder Baurecht
Warum gilt der Wert der Zone nicht automatisch für Ihr Grundstück?

Der Wert der Zone gilt nicht automatisch für Ihr Grundstück, weil eine Zone Grundstücke mit Lageunterschieden zusammenfasst und Besonderheiten wie Wegerechte oder Altlasten nicht enthält. Eine Richtwertzone ist ein zusammenhängendes Gebiet, in dem ähnlich genutzt und ähnlich dicht gebaut wird. Die Zonen werden so abgegrenzt, dass sich die Grundstücke darin allein wegen ihrer Lage grundsätzlich um höchstens 30 Prozent vom Richtwertgrundstück unterscheiden (§ 15 ImmoWertV). Bei 240 €/m² sind 30 Prozent bereits 72 €/m². Ein Eckgrundstück an der Durchgangsstraße und ein Grundstück in der ruhigen Stichstraße können also in derselben Zone liegen und trotzdem unterschiedlich viel wert sein.

Hinzu kommen Merkmale, die der Richtwert bewusst weglässt. Das Richtwertgrundstück hat keine Besonderheiten, die erst ein Gutachten für das einzelne Grundstück aufdecken würde, solange sie in der Zone nicht die Regel sind (§ 16 ImmoWertV). Gemeint sind etwa ein Wegerecht für den Nachbarn, eine Baulast oder Altlasten. Hat ein Grundstück eine solche Besonderheit, bildet der Richtwert sie nicht ab. Einen festen Abschlag, etwa 20 Prozent, gibt es dafür nicht, denn wie stark ein Merkmal wirkt, hängt vom örtlichen Markt ab.

Achten Sie außerdem darauf, was die Karte zeigt. Eine Linie in der Bodenrichtwertkarte trennt Richtwertzonen. Sie ist keine Grenze eines Flurstücks, also des vermessenen Grundstücks im Liegenschaftskataster. Wo ein Grundstück endet, zeigen ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vermessung. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt die Seite Grundstücksgrenze feststellen.

Bedeutet ein Bodenrichtwert für Wohnbauland, dass Sie bauen dürfen?

Nein. Der Bodenrichtwert ist eine Bewertung und keine Baugenehmigung. Auch die Art der Nutzung in der Auskunft entscheidet nicht, ob ein bestimmtes Vorhaben erlaubt ist. Sie beschreibt, wie die Zone überwiegend genutzt wird, aber nicht, was auf einem einzelnen Grundstück zulässig ist.

Ob gebaut werden darf, entscheidet das Bauplanungsrecht. Gilt ein Bebauungsplan, legt er Art und Umfang der Bebauung fest. Gilt keiner, kommt es darauf an, ob das Grundstück im bebauten Ortsteil oder im Außenbereich liegt (§§ 30, 34 und 35 BauGB). Außerdem muss die Erschließung gesichert sein, das Grundstück also an eine Straße, an Wasser und an Abwasser angebunden werden können.

Eine einzelne Frage lässt sich vor dem Kauf mit einer Bauvoranfrage beim Bauamt klären, etwa ob dort ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen zulässig ist. Den Ablauf beschreibt die Seite Bauvoranfrage einreichen.

Für die Preisprüfung heißt das: Die Angabe „Wohnbaufläche“ ersetzt keine Prüfung des Baurechts. Das zählt besonders bei einer Fläche, die heute anders genutzt wird als die Nachbargrundstücke, etwa als großer Garten hinter einer Häuserreihe.

Wo finden Sie den amtlichen Wert, und welcher Stichtag zählt?

Den amtlichen Wert finden Sie im Bodenrichtwertportal Ihres Landes, oft BORIS genannt (Bodenrichtwertinformationssystem), und es zählt der Stichtag, auf den sich Ihre Frage bezieht: für einen Kauf heute der neueste, für den Grundsteuerwert im Bundesmodell der 1. Januar 2022. Zusätzlich bündelt BORIS-D die Werte mehrerer Länder für einen ersten Überblick. Maßgeblich bleibt das Portal des Landes. Wie die Karte aussieht und welche Kürzel erscheinen, unterscheidet sich von Land zu Land. Die Online-Ansicht ist in vielen Ländern kostenlos, in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg etwa ausdrücklich gebührenfrei. Eine schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle kostet dagegen eine Gebühr nach Landesrecht, in Rheinland-Pfalz 31,70 bis 128 Euro je Grundstück zuzüglich Umsatzsteuer.

Einen Einstieg bietet die Bodenrichtwert-Übersicht auf Grundradar. Die Gemeindeseiten dort zeigen einen von Grundradar berechneten Median, also den mittleren Wert über die Richtwertzonen der Gemeinde, jeweils mit Art der Nutzung und Stichtag. Von dort führt ein Link zum amtlichen Landesportal. Dieser Median beschreibt die Gemeinde, nicht die Zone Ihres Grundstücks.

Der Stichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der Wert bezieht, in der Regel der 1. Januar. Er ist nicht das Datum, an dem Sie das Portal öffnen: Ein Wert zum 1. Januar 2024 beschreibt die Preise von Anfang 2024, auch wenn Sie ihn im Herbst 2025 lesen. Für eine Bewertung in der Vergangenheit ist dagegen ein älterer Wert richtig. In den Ländern mit dem Grundsteuermodell des Bundes zählt für den Grundsteuerwert zum Beispiel der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 (§§ 247 und 266 Bewertungsgesetz). Wer diesen Wert für falsch hält, findet die Wege im Ratgeber Bodenrichtwert anfechten.

Im Landesportal gehen Sie in vier Schritten vor:

  1. Suchen Sie die Adresse oder das Flurstück und kontrollieren Sie die Lage auf der Karte.
  2. Öffnen Sie die Richtwertzone. Stehen dort mehrere Werte, wählen Sie den mit der passenden Art der Nutzung und dem passenden Entwicklungszustand.
  3. Lesen Sie den Stichtag und die Beschreibung des Richtwertgrundstücks.
  4. Speichern Sie die vollständige Auskunft mit Quelle und Abrufdatum, nicht nur den Eurobetrag. Bleibt etwas unklar, fragen Sie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Ist der Bodenrichtwert ein Richtpreis für den Kauf?

Nein. Den Kaufpreis vereinbaren Käufer und Verkäufer frei, und der Bodenrichtwert legt weder einen Richtpreis noch einen Mindestpreis fest. Er ist auch nicht der Verkehrswert, also der Preis, der für genau dieses Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt am Markt zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Der Richtwert kann in die Ermittlung des Verkehrswerts eingehen, ersetzt sie aber nicht. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Bodenrichtwert und Verkehrswert.

Auch die Grunderwerbsteuer richtet sich in der Regel nach dem vereinbarten Kaufpreis und nicht nach dem Bodenrichtwert (§ 8 Grunderwerbsteuergesetz). Den Betrag überschlägt der Grunderwerbsteuer-Rechner. Braucht eine Bank oder ein Gericht einen Wertnachweis, klären Sie vorher, welche Grundstücksbewertung dafür geeignet ist.

Liegt ein Angebot deutlich über dem rechnerischen Bodenwert, ist es nicht automatisch zu teuer. Fragen Sie nach den Gründen und halten Sie vor der Verhandlung fest:

  • welcher Richtwert, welcher Stichtag und welche Art der Nutzung für die Zone gelten
  • worin das Grundstück vom Richtwertgrundstück abweicht, etwa bei Größe, Zuschnitt oder Erschließung
  • ob das geplante Haus nach dem Baurecht zulässig ist
  • welche Rechte, Lasten und Risiken bekannt sind, zum Beispiel ein Wegerecht oder ein Hochwasserrisiko
  • welche dieser Unterschiede noch ungeklärt sind

Häufig gestellte Fragen

Wie oft wird der Bodenrichtwert neu ermittelt?

Mindestens alle zwei Jahre. § 196 BauGB verlangt die Ermittlung zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, wenn kein kürzerer Abstand bestimmt ist. Nordrhein-Westfalen etwa ermittelt die Werte jedes Jahr zum 1. Januar. Welcher Rhythmus gilt, sehen Sie an den Stichtagen im Landesportal. Jeden neuen Wert teilt der Gutachterausschuss außerdem dem Finanzamt mit.

Enthält der Bodenrichtwert den Wert eines Hauses?

Nein. Auch in bebauten Straßen ermittelt der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert so, als wäre der Boden unbebaut (§ 196 Abs. 1 BauGB). So lässt sich der Boden vergleichen, unabhängig davon, wie alt oder groß die Häuser darauf sind. Für den Wert der ganzen Immobilie müssen Gebäude und Grundstück gemeinsam bewertet werden.

Warum zeigt das Portal für dieselbe Adresse mehrere Werte?

Dafür gibt es zwei übliche Gründe. Erstens dürfen sich Richtwertzonen deckungsgleich überlagern, wenn Grundstücke mit unterschiedlicher Nutzung so verstreut liegen, dass sich keine eigenen Zonen abgrenzen lassen (§ 15 Abs. 3 ImmoWertV). Jeder Bodenrichtwert gilt dann für ein anderes Richtwertgrundstück, etwa für Wohnhäuser oder für Gewerbe. Zweitens bieten viele Portale mehrere Stichtage zur Auswahl. Welcher Wert passt, erläutert die Legende des Portals.

Was tun, wenn die Karte für ein Grundstück keinen Wert zeigt?

Prüfen Sie zuerst Suchposition, Stichtag und Kartenebene. Eine Richtwertzone kann auch Grünflächen, Wald, Gewässer oder Straßen umfassen, für die ihr Bodenrichtwert ausdrücklich nicht gilt (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV). Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann jede Person Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Eine leere Anzeige heißt weder, dass das Grundstück nichts wert ist, noch dass dort nicht gebaut werden darf.

Hilft eine Anfrage beim Gutachterausschuss, wenn der Grundsteuerwert zu hoch erscheint?

Nur zum Teil. Vermuten Sie einen offensichtlichen Fehler im Bodenrichtwert, etwa eine falsche Zone, kann die Geschäftsstelle ihn prüfen. Die Frist für den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts läuft trotzdem weiter: Sie beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abgabenordnung). Der Einspruch richtet sich gegen diesen Bescheid, nicht gegen den Bodenrichtwert selbst.

Wer bewertet ein einzelnes Grundstück, wenn der Richtwert nicht reicht?

Ein Gutachten über den Verkehrswert erstellen Sachverständige für Grundstücksbewertung. Auch der Gutachterausschuss selbst erstattet solche Gutachten, allerdings nur auf Antrag bestimmter Personen und Stellen, darunter Eigentümer, Pflichtteilsberechtigte und Gerichte (§ 193 BauGB). Wer ein Grundstück erst kaufen will, gehört nach dem Baugesetzbuch nicht dazu. Ob eine Bank oder das Finanzamt eine bestimmte Bewertung anerkennt, klären Sie vor dem Auftrag mit dieser Stelle.

Fazit

Der Bodenrichtwert sagt, was der Boden in einer Richtwertzone zu einem Stichtag durchschnittlich wert war, abgeleitet aus echten Kaufpreisen. Für eine erste Einordnung eines Angebots ist er damit ein guter Ausgangspunkt. Verlässlich wird die Einordnung allerdings erst, wenn Sie Zone, Stichtag, Art der Nutzung und die Besonderheiten des einzelnen Grundstücks einbeziehen.

Richtwert einordnen

Prüfen Sie den Richtwert, bevor Sie über den Kaufpreis verhandeln

Stichtag, Zone und Art der Nutzung sind der Einstieg. Zur Einordnung gehören auch Fläche, Zuschnitt und die bekannten Risiken des Grundstücks.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →