Baden-Baden, Stadtkreis
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
48
Stichtag
01.01.2026
Im Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 48 Richtwertzonen mit einem Median von 3 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDer Bodenrichtwert-Überblick in der Stadt Baden-Baden, Stadtkreis bündelt 48 Zonen mit einem Median von 3 €/m² und einer Spanne von 1 bis 760 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 48 | BORIS |
| Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stadtstatus | kreisfreie Stadt | VG250 |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Der Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis belegt im Bodenrichtwert-Vergleich in Baden-Württemberg Rang 32 von 44.
Bodenrichtwerte im Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis stehen aktuell nur für eine Gemeinde offen zur Verfügung; ein Median-Spreizungsvergleich entfällt, solange keine zweite Vergleichsgemeinde vorliegt.
Über alle Richtwertzonen in der Stadt Baden-Baden, Stadtkreis hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 3 €/m², Spanne 1–760 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 48 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
3 €/m²
Perzentil 75
9 €/m²
Im Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis prägen mehrere Nutzungsarten die Bodenrichtwerte gemeinsam.
Sonder
18
Richtwertzonen
Acker
9
Richtwertzonen
Grünland
9
Richtwertzonen
Wald
9
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Der Bodenrichtwert-Datenstand in der Stadt Baden-Baden, Stadtkreis stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 48 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
Die Bodenrichtwert-Auswertung im Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis umfasst 48 amtliche Bodenrichtwertzonen; Spannweite 1–760 €/m², 50-Prozent-Band 2–9 €/m².
Die offiziellen Bodenrichtwerte im Landkreis Baden-Baden, Stadtkreis sind zum Stichtag 01.01.2026 dokumentiert; ältere Stichtage bleiben für rückwirkende Wertermittlungen maßgeblich (z. B. Bedarfswertermittlung für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 179 ff. BewG).
Der Bodenrichtwert in Baden-Baden, Stadtkreis ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Baden-Baden, Stadtkreis orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Baden-Baden, Stadtkreis muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Baden-Baden, Stadtkreis; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.
Baden-Baden, Stadtkreis
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
48
Typ
kreisfreie Stadt
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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