Kaufpreis und Bundesland eingeben, und Sie sehen Ihre Grunderwerbsteuer. Notar- und Grundbuchkosten schätzen wir daneben, das Maklerhonorar ist optional.
Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?
Kaufpreis mal Steuersatz ergibt die Grunderwerbsteuer. Welcher Satz gilt, hängt allein davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück liegt, und nicht davon, wo Sie wohnen: Wer von Köln aus ein Grundstück in Passau kauft, zahlt den bayerischen Satz. Genau diese Rechnung nimmt Ihnen der Rechner oben ab: Kaufpreis eintragen, Bundesland wählen, Betrag ablesen.
Der Rechner stellt neben die Steuer zwei Posten, die bei jedem Kauf ohnehin anfallen: die Gebühr des Notars und die Eintragung ins Grundbuch. Besteuert werden sie nicht, denn zur Gegenleistung nach § 9 GrEStG zählen weder die Grunderwerbsteuer selbst noch die Notarkosten.
Sie stehen hier, damit Sie das Kaufbudget vollständig vor sich haben. Für den Notar setzen wir 1,5 Prozent an, für das Grundbuch 0,5 Prozent, also bewusst den oberen Rand, damit Ihre Finanzierung nicht zu knapp geplant ist.
- Kaufpreis
- 150.000 €
- Bundesland und Satz
- Nordrhein-Westfalen / 6,5 %
- Grunderwerbsteuer
- 9.750 €
- Notar (1,5 %)
- 2.250 €
- Grundbuch (0,5 %)
- 750 €
- Maklerhonorar (nicht angesetzt)
- 0 €
- Gesamtaufwand
- 162.750 €
Von den 12.750 € Nebenkosten entfallen 9.750 € auf die Steuer, die übrigen 3.000 € auf Notar und Grundbuchamt. Ein Maklerhonorar ist in dieser Rechnung nicht enthalten. Wer es wann schuldet, steht weiter unten im Abschnitt zu den übrigen Kaufkosten.
Was zählt zur Bemessungsgrundlage?
Was zählt zur Bemessungsgrundlage?
Besteuert wird nicht der Kaufpreis, sondern die Gegenleistung (§ 8 GrEStG). Gemeint ist damit alles, was Sie aufwenden, um das Grundstück zu bekommen. In den allermeisten Kaufverträgen ist das schlicht der vereinbarte Preis. Welche Posten daneben mitgerechnet werden und welche außen vor bleiben, steht in der Tabelle. Drei davon sorgen regelmäßig für Rückfragen.
| Kaufpreis | ja | § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG |
| Verpflichtungen des Verkäufers, die Sie im Vertrag übernehmen | ja | § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG |
| Wohnrecht oder Nießbrauch, das Sie dem Verkäufer belassen | ja | § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG |
| Inventar und Einrichtung, etwa Einbauküche, Sauna oder Möbel | abhängig – nur mit Einzelaufstellung und Zeitwert im Vertrag | § 2 GrEStG |
| Erschließung, die der Verkäufer erschlossen zu übergeben schuldet | ja | BFH II R 9/21 |
| Erschließungsbeitrag, den Sie später der Gemeinde zahlen | nein | |
| Provision aus Ihrem eigenen Maklervertrag | nein | |
| Provision des Verkäufers, die der Kaufvertrag Ihnen auferlegt | ja | § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG |
Inventar und Einrichtung
Was Sie mitkaufen, aber grundsätzlich auch mitnehmen könnten, gehört nicht zum Grundstück: die Einbauküche, die Sauna, Möbel und Gartengeräte. Auf diesen Teil des Kaufpreises fällt keine Grunderwerbsteuer an, denn der Grundstücksbegriff des § 2 GrEStG erfasst den Boden und seine festen Bestandteile, nicht das lose Zubehör.
Damit das Finanzamt den Abzug anerkennt, muss der Kaufvertrag die Gegenstände einzeln aufführen und für jeden einen Wert ansetzen, den ein Dritter nachrechnen kann. Der Zeitwert einer zehn Jahre alten Küche ist nicht ihr Neupreis, und eine Sammelzeile „Inventar“ ohne Aufstellung trägt den Abzug nicht. Ob ein einzelner Gegenstand als eigene Sache durchgeht, hängt am Ende vom Einzelfall ab.
Erschließungskosten
Bei einem Baugrundstück steht im Vertrag häufig ein Betrag für die Erschließung, also für Straße, Kanal und Hausanschlüsse. Ob darauf Grunderwerbsteuer anfällt, entscheidet eine einzige Frage: In welchem Zustand schuldet Ihnen der Verkäufer das Grundstück?
Verpflichtet er sich, es erschlossen zu übergeben, dann ist das erschlossene Grundstück der Kaufgegenstand, und der Erschließungsanteil gehört zur Gegenleistung. Das gilt auch dann, wenn die Straße bei der Beurkundung noch gar nicht gebaut ist. Der Bundesfinanzhof hat das im Urteil vom 23.02.2022, II R 9/21, bestätigt und die Steuer auf den vollen Preis zugelassen, obwohl der Erschließungsanteil im Vertrag nicht einmal beziffert war.
Schuldet der Verkäufer dagegen nur das unerschlossene Grundstück und zahlen Sie die Erschließung später als Beitrag an die Gemeinde, bleibt dieser Betrag außen vor. Wie ein Vertrag zu lesen ist, klärt sich am Einzelfall. Für zwei getrennte Geschäfte sprechen zwei getrennte Beträge, zwei getrennte Fälligkeiten und ein Kaufvertrag, der auch ohne die Erschließungsvereinbarung wirksam bleibt.
Maklerprovision
Die Provision, die Sie aus Ihrem eigenen Maklervertrag schulden, gehört nicht zur Gegenleistung, denn Sie zahlen sie an einen Dritten und nicht an den Verkäufer.
Anders liegt der Fall, wenn der Kaufvertrag Ihnen die Provision des Verkäufers auferlegt. Das ist dann eine vom Käufer übernommene sonstige Leistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, und das Finanzamt zählt sie zur Bemessungsgrundlage. Die saarländische Finanzverwaltung führt Maklergebühren ausdrücklich als Beispiel dafür auf. Prüfen Sie deshalb vor dem Notartermin, wer die Provision nach dem Vertrag schuldet.
Bei welchen Käufen fällt Grunderwerbsteuer an?
Bei welchen Käufen fällt Grunderwerbsteuer an?
Steuerbar ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bereits der Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück, nicht erst die Eintragung im Grundbuch. Die Steuer entsteht mit dem Abschluss des Vertrags (§ 14 GrEStG). Steht der Kauf noch unter einer Bedingung, etwa der Zustimmung einer Behörde, entsteht sie erst, wenn diese Bedingung eintritt.
Den Grundstücken stellt § 2 Abs. 2 GrEStG drei Rechte gleich: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Boden und dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Auch wer eines dieser Rechte kauft, zahlt Grunderwerbsteuer.
§ 11 GrEStG nennt einen Steuersatz von 3,5 Prozent. Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG erlaubt den Ländern aber seit der Föderalismusreform 2006, den Satz selbst zu bestimmen, und 15 von ihnen haben das getan.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern?
Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Landessatz liegen drei Prozentpunkte. Bei einem Kaufpreis von 150.000 € sind das 4.500 € Unterschied, nur weil das Grundstück auf der einen und nicht auf der anderen Seite einer Landesgrenze liegt.
Den gesetzlichen Regelsatz hat nur Bayern nie angehoben, deshalb liegt der Satz dort bei 3,5 Prozent. Der höchste Landessatz beträgt 6,5 Prozent.
Einen eigenen Satz für eine Stadt, einen Kreis oder eine Gemeinde gibt es nicht. Der Satz gilt landesweit: In der Region Hannover rechnet das Finanzamt mit denselben 5,0 Prozent wie in Lüneburg, im Vogtlandkreis mit denselben 5,5 Prozent wie in Leipzig. Von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet sich nur die jährliche Grundsteuer, weil dort jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz beschließt. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Hebesatz-Rechner.
| Bayern | 3,5 % | 5.250 € | Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuerngeprüft am 01.08.2026 |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 7.500 € | Quelle: Finanzverwaltung Baden-Württemberggeprüft am 01.08.2026 |
| Niedersachsen | 5,0 % | 7.500 € | Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsengeprüft am 01.08.2026 |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 7.500 € | Quelle: Landtag Rheinland-Pfalzgeprüft am 01.08.2026 |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 7.500 € | Quelle: Finanzministerium Sachsen-Anhaltgeprüft am 01.08.2026 |
| Thüringen | 5,0 % | 7.500 € | Quelle: Thüringen Finanzengeprüft am 01.08.2026 |
| Bremen | 5,5 % | 8.250 € | Quelle: Transparenzportal Bremengeprüft am 01.08.2026 |
| Hamburg | 5,5 % | 8.250 € | Quelle: Hamburg Servicegeprüft am 01.08.2026 |
| Sachsen | 5,5 % | 8.250 € | Quelle: REVOSax Landesrecht Sachsengeprüft am 01.08.2026 |
| Berlin | 6,0 % | 9.000 € | Quelle: Service Berlingeprüft am 01.08.2026 |
| Hessen | 6,0 % | 9.000 € | Quelle: Hessen Finanzengeprüft am 01.08.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 9.000 € | Quelle: Steuerportal Mecklenburg-Vorpommerngeprüft am 01.08.2026 |
| Brandenburg | 6,5 % | 9.750 € | Quelle: Finanzamt Brandenburggeprüft am 01.08.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 9.750 € | Quelle: Recht.NRWgeprüft am 01.08.2026 |
| Saarland | 6,5 % | 9.750 € | Quelle: Saarland Finanzministeriumgeprüft am 01.08.2026 |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 9.750 € | Quelle: Schleswig-Holstein Finanzministeriumgeprüft am 01.08.2026 |
Wann wird die Steuer fällig, und wer zahlt sie?
Wann wird die Steuer fällig, und wer zahlt sie?
Steuerschuldner sind nach § 13 GrEStG Käufer und Verkäufer gemeinsam, und zwar als Gesamtschuldner: Das Finanzamt darf sich aussuchen, wen von beiden es in Anspruch nimmt. In der Praxis legt der Kaufvertrag die Zahlung fast immer dem Käufer auf, und das Finanzamt richtet den Bescheid zunächst an ihn. Zahlt er nicht, kann es auf den Verkäufer zugehen.
Kaufen zwei Personen zu je der Hälfte, erwirbt jede ihren Anteil für sich. Das Finanzamt setzt die Steuer deshalb in der Regel gegen jeden Erwerber gesondert fest, über seinen Anteil an der Gegenleistung. Kauft dagegen eine Gesellschaft, ergeht ein Bescheid über den vollen Betrag.
Der Betrag wird früher fällig, als viele einplanen. Der Notar muss den Vertrag binnen zwei Wochen an das Finanzamt melden (§ 18 GrEStG). Das Finanzamt setzt die Steuer fest, und fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG). In der Praxis liegt der Bescheid sechs bis zehn Wochen nach dem Notartermin im Briefkasten.
Erst wenn Sie gezahlt haben, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG aus, also die Bescheinigung, dass die Grunderwerbsteuer beglichen ist. Ohne sie trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Planen Sie den Betrag deshalb nicht als Restposten ein, sondern von Anfang an als Teil des Eigenkapitals.
Wo die Steuer in den Ablauf eines Kaufs gehört, vom Notartermin bis zur Eintragung im Grundbuch, steht im Ratgeber zum Grundstückskauf.
Wie wird die Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht berechnet?
Wie wird die Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht berechnet?
Wer ein Erbbaurecht kauft, erwirbt nicht den Grund und Boden, sondern das Recht, ein fremdes Grundstück über Jahrzehnte zu bebauen und zu nutzen. Im Alltag heißt das Erbbaurecht oft Erbpacht; gemeint ist dieselbe Sache. Grunderwerbsteuer fällt trotzdem an, denn § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG stellt Erbbaurechte den Grundstücken gleich. Es gilt derselbe Landessatz wie beim Kauf von Volleigentum.
Anders ist die Bemessungsgrundlage. Zu dem Preis, den Sie dem bisherigen Erbbauberechtigten zahlen, kommt der Erbbauzins hinzu, also die jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer. Er geht nicht mit seinem Jahresbetrag in die Rechnung ein, sondern mit seinem Kapitalwert: Das Finanzamt rechnet alle künftigen Jahreszahlungen über die Restlaufzeit auf einen einzigen Betrag zum Stichtag um. Wie dieser Kapitalwert zu bilden ist, regelt das Bewertungsgesetz. Das Bayerische Landesamt für Steuern führt den kapitalisierten Erbbauzins ausdrücklich als Bestandteil der Gegenleistung auf.
Wird ein Erbbaurecht neu bestellt, gibt es häufig gar keinen Kaufpreis. Die Gegenleistung besteht dann im Wesentlichen aus dem kapitalisierten Erbbauzins.
Diesen Fall bildet der Rechner nicht ab. Er rechnet mit einem Kaufpreis, und den Kapitalwert eines Erbbauzinses kann er nicht bilden, weil dafür die Restlaufzeit und die Wertsicherungsklausel aus Ihrem Vertrag nötig sind. Beides steht im Erbbauvertrag und im Erbbaugrundbuch. Für den Betrag selbst ist die Auskunft Ihres Finanzamts oder einer Steuerberatung maßgeblich.
Was ein Erbbaurecht sonst von Volleigentum unterscheidet und wie der Erbbauzins angepasst wird, steht im Glossar.
Wann lässt sich Grunderwerbsteuer sparen?
Wann lässt sich Grunderwerbsteuer sparen?
Der größte Hebel liegt beim unbebauten Grundstück mit anschließendem Hausbau. Kaufen Sie Grundstück und Haus aus einer Hand, kann das Finanzamt beides zusammen besteuern, also auch die Baukosten. Entscheidend ist, ob Grundstückskauf und Bebauung einen einheitlichen Erwerbsgegenstand bilden, und getrennte Verträge schließen das für sich genommen nicht aus. Das Bayerische Landesamt für Steuern zählt Gebäudeerrichtungskosten deshalb unter bestimmten Voraussetzungen zur Gegenleistung. Lassen Sie die Vertragsgestaltung vor der Unterschrift prüfen.
Für bestimmte Erwerbe gilt eine gesetzliche Befreiung. § 3 GrEStG nimmt unter anderem Erwerbe zwischen Ehegatten und zwischen Verwandten in gerader Linie aus, also zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Großeltern und Enkeln. Unter Geschwistern greift die Befreiung nicht.
Dieselbe Vorschrift befreit Erwerbe, deren maßgeblicher Wert 2.500 € nicht übersteigt. Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Wird der Betrag überschritten, ist der volle Kaufpreis steuerpflichtig, und es wird nichts abgezogen.
Was kommt neben der Steuer noch auf Sie zu?
Was kommt neben der Steuer noch auf Sie zu?
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten neben dem Kaufpreis, aber nicht der einzige. Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab, und ihre Gebühren sind nicht verhandelbar. Die Gebührentabelle dort steigt langsamer als der Kaufpreis: Je teurer das Grundstück, desto kleiner der prozentuale Anteil.
In der Praxis liegen Notar und Grundbuchamt zusammen bei etwa einem Prozent des Kaufpreises. Wird eine Grundschuld mitbeurkundet, kommen je nach Darlehenshöhe noch einige hundert Euro dazu. Dieser Rechner setzt mit 1,5 und 0,5 Prozent bewusst höher an, damit Ihre Finanzierung nicht knapp wird.
Ein Maklerhonorar kommt nur dazu, wenn ein Makler eingeschaltet war. Kauft ein Verbraucher ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, darf der Verkäufer seit Dezember 2020 höchstens die Hälfte seiner Provision weitergeben (§§ 656a bis 656d BGB), und zahlen müssen Sie erst, wenn er seinen Anteil beglichen hat. Haben Sie den Makler selbst beauftragt, tragen Sie die Provision allein. Der Käuferanteil liegt je nach Region meist zwischen 1,5 und 3,57 Prozent.
Ob und in welchem Umfang die Bank diese Nebenkosten mitfinanziert, klären Sie vor dem Kauf mit ihr.
Welche Posten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sonst noch anfallen, sammelt der Ratgeber zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.
Häufige Fragen
Kann ich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?
Die Grunderwerbsteuer lässt sich in der Regel nicht mitfinanzieren. Banken finanzieren den Kaufpreis, weil dahinter eine Sicherheit steht; die Nebenkosten müssen Sie dagegen selbst aufbringen.
Fällt die Steuer auch bei einer Erbschaft an?
Bei einer Erbschaft fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Erwerb von Todes wegen und die Schenkung unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Gilt für eine Eigentumswohnung derselbe Satz?
Ja, für eine Eigentumswohnung gilt der Satz des Bundeslandes genauso wie für ein unbebautes Grundstück. Der Anteil an der Instandhaltungsrücklage lässt sich seit einer Änderung der Rechtsprechung nicht mehr abziehen; das Bayerische Landesamt für Steuern nennt dafür alle Notarverträge nach dem 20. Mai 2021.
Was passiert, wenn der Kaufpreis nachträglich gesenkt wird?
Wird die Gegenleistung innerhalb von zwei Jahren herabgesetzt, mindert das Finanzamt die festgesetzte Steuer auf Antrag (§ 16 Abs. 3 GrEStG). Nach Ablauf der zwei Jahre geht das nur noch in besonderen Fällen, etwa bei einem Sach- oder Rechtsmangel. Den Antrag stellt niemand für Sie.
Was passiert, wenn der Kauf rückabgewickelt wird?
Nach § 16 GrEStG wird die Steuer auf Antrag aufgehoben oder erstattet. Heben Käufer und Verkäufer den Vertrag einvernehmlich auf, muss das binnen zwei Jahren und vor der Eigentumsumschreibung geschehen. Treten Sie dagegen aufgrund eines Rechtsanspruchs zurück, etwa wegen eines verschwiegenen Mangels, gilt diese Frist nicht. In beiden Fällen scheitert die Aufhebung, wenn der Kauf dem Finanzamt nicht fristgerecht angezeigt war (§ 16 Abs. 5 GrEStG).
Kann ich die Steuer von der Einkommensteuer absetzen?
Bei einer selbst genutzten Immobilie ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar. Bei einer vermieteten gehört sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Gebäudeabschreibung berücksichtigt, allerdings nur mit dem Teil, der auf das Gebäude entfällt. Bei einem Bodenanteil von 30 Prozent sind das 70 Prozent der Steuer.
Gibt es einen Freibetrag für Erstkäufer?
Einen Freibetrag im Gesetz gibt es bundesweit nicht; der Koalitionsvertrag von 2025 sieht einen vor, umgesetzt ist er nicht. Einzelne Länder erstatten die Steuer stattdessen als Zuschuss: In Hessen bekommen Ersterwerber seit März 2024 das Hessengeld, 10.000 € je Person und 5.000 € je Kind, höchstens jedoch die gezahlte Grunderwerbsteuer. Beantragen müssen Sie es selbst. Prüfen Sie deshalb vor dem Notartermin die Förderprogramme Ihres Landes.
Wie rechnet dieser Rechner?
Wie rechnet dieser Rechner?
Der Rechner nimmt Ihren Kaufpreis, wendet den Satz des gewählten Bundeslandes an und stellt Notar- und Grundbuchkosten mit den üblichen Erfahrungswerten von 1,5 und 0,5 Prozent daneben. Ein Maklerhonorar geben Sie gesondert an, weil es regional stark schwankt. Die 16 Landessätze stammen aus den amtlichen Quellen der Finanzverwaltungen. Jede Zeile der Tabelle nennt die Quelle und das Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.
Quelle: §§ 1, 2, 3, 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 18 und 22 GrEStG, Art. 105 Abs. 2a GG, das Bewertungsgesetz, das GNotKG, §§ 656a bis 656d BGB sowie die Finanzverwaltungen der 16 Länder. Zu den Erschließungskosten: BFH-Urteil vom 23.02.2022, II R 9/21.
Stand der Landessätze: alle 16 Sätze zuletzt geprüft am 01.08.2026. Das Prüfdatum steht zusätzlich in jeder Zeile der Tabelle.
Wann können die tatsächlichen Kosten abweichen?
Wann können die tatsächlichen Kosten abweichen?
Notar- und Grundbuchkosten sind Planungswerte am oberen Rand, keine Kostennote. Wir rechnen bewusst höher, damit Ihre Finanzierung nicht knapp wird. Die tatsächliche Rechnung fällt meist niedriger aus und hängt vom Umfang der Beurkundung ab, etwa davon, ob eine Grundschuld mitbestellt wird. Die Steuer selbst setzt das Finanzamt fest. Für die Behandlung Ihres konkreten Vertrags ist dessen Auskunft oder die einer Steuerberatung maßgeblich.
Was der Rechner abbildet
Was der Rechner abbildet
Grunderwerbsteuer
Satz je Bundesland
Notarkosten
Rund 1,5 %
Grundbuch
Rund 0,5 %
Makler
Optional
Die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt fest. Notar und Grundbuchamt stellen ihre Gebühren selbst in Rechnung. Die jährliche Steuer, die nach dem Kauf dauerhaft anfällt, rechnet der Grundsteuer-Rechner aus.
Wichtige Grenze des Ergebnisses
Der Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche oder notarielle Beratung. Abweichungen können sich insbesondere aus Vertragsgestaltung, Sonderfällen bei der Maklerprovision oder steuerfreien Erwerbsvorgängen ergeben.
- Art. 105 Abs. 2a GG - Die Bundesländer bestimmen den Steuersatz der Grunderwerbsteuer eigenständig.
- Landesrecht / Finanzverwaltungen - Die konkrete Höhe wird durch die jeweiligen Landesregelungen festgelegt und veröffentlicht.