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Glossar

Grundbuch: amtliches Register für Eigentum und Rechte

Das Grundbuch zeigt Eigentum, Rechte und Belastungen, ist aber nicht frei öffentlich einsehbar.

Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026

Definition

Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem Eigentum, Belastungen und bestimmte Rechte an Grundstücken dokumentiert werden. Es ist nach Grundbuchblättern geführt und knüpft an das amtliche Grundstücksverzeichnis an.

Typische Eintragungen betreffen Eigentümer, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vormerkungen oder Erbbaurechte. Öffentlich-rechtliche Baulasten stehen dagegen regelmäßig nicht im Grundbuch.

Rechtsgrundlage

§ 12 GBO erlaubt Einsicht nur für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen. Das Grundbuch ist deshalb keine frei durchsuchbare Eigentümerdatenbank.

Notarinnen und Notare prüfen Grundbuchinhalte im Kaufprozess. Käufer sollten Auszüge und Abteilung II sowie Abteilung III rechtzeitig verstehen, bevor sie Risiken übernehmen.

Bedeutung für Käufer

Für Käufer ist das Grundbuch zentral, weil Rechte Dritter den Wert und die Nutzbarkeit beeinflussen können. Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte können auch dann relevant sein, wenn das Grundstück optisch frei wirkt.

Prüfen Sie das Grundbuch zusammen mit Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan und Flurstücksdaten. Diese Register beantworten unterschiedliche Fragen und ersetzen einander nicht.

Verwandte Begriffe

Quellen

GrundRadar bietet keine Eigentümersuche an und behandelt Grundbuchdaten als notariell und rechtlich geschützten Prüfpunkt.