Glossar
Grundbuch: amtliches Register für Eigentum und Rechte
Das Grundbuch zeigt Eigentum, Rechte und Belastungen, ist aber nicht frei öffentlich einsehbar.
Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026
Definition
Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem Eigentum, Belastungen und bestimmte Rechte an Grundstücken dokumentiert werden. Es ist nach Grundbuchblättern geführt und knüpft an das amtliche Grundstücksverzeichnis an.
Typische Eintragungen betreffen Eigentümer, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vormerkungen oder Erbbaurechte. Öffentlich-rechtliche Baulasten stehen dagegen regelmäßig nicht im Grundbuch.
Rechtsgrundlage
§ 12 GBO erlaubt Einsicht nur für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen. Das Grundbuch ist deshalb keine frei durchsuchbare Eigentümerdatenbank.
Notarinnen und Notare prüfen Grundbuchinhalte im Kaufprozess. Käufer sollten Auszüge und Abteilung II sowie Abteilung III rechtzeitig verstehen, bevor sie Risiken übernehmen.
Bedeutung für Käufer
Für Käufer ist das Grundbuch zentral, weil Rechte Dritter den Wert und die Nutzbarkeit beeinflussen können. Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte können auch dann relevant sein, wenn das Grundstück optisch frei wirkt.
Prüfen Sie das Grundbuch zusammen mit Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan und Flurstücksdaten. Diese Register beantworten unterschiedliche Fragen und ersetzen einander nicht.
Verwandte Begriffe
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Baulast
Baulasten können Zufahrt, Abstandflächen oder Stellplätze sichern und sollten vor dem Notartermin geprüft werden.
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Flurstück
Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und viele amtliche Grundstücksdaten.
- Glossar
Grundsteuer
Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Hebesatz, Landesmodell und Grundstücksdaten bestimmen die Belastung.
Quellen
GrundRadar bietet keine Eigentümersuche an und behandelt Grundbuchdaten als notariell und rechtlich geschützten Prüfpunkt.
