Definition
Definition
Der Bodenrichtwert bewertet kein einzelnes Grundstück. Gebäude, Erschließung, Zuschnitt, Art und Maß der Nutzung, Baurecht, Altlasten, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte und Baulasten können den Wert des einzelnen Grundstücks stark verändern.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§ 196 BauGB verpflichtet zur Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten. Die Zonen sollen Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.
Die praktische Datenbereitstellung bleibt Ländersache. Deshalb unterscheiden sich Stichtag, Lizenz, Feldschema und Aktualisierung zwischen Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ist das ein Problem beim Kauf?
Für Käufer ist der Bodenrichtwert ein Startpunkt für Plausibilitätsfragen: Liegt der Kaufpreis weit über dem Richtwert, braucht es nachvollziehbare Gründe wie besseres Baurecht, Lagequalität oder Projektpotenzial. Mit dem Rechner können Sie die Bodenwert-Spanne ermitteln.
Nutzen Sie den Wert nicht isoliert. Prüfen Sie zusätzlich Bebauungsplan, Erschließung, Hochwasser, Starkregen, Radon, Baulasten und Grundbuch. Ein auffälliger Abstand ist kein automatischer Ausschlussgrund, aber ein Verhandlungssignal und Anlass für weitere Prüfung. Für erste Standort- und Risikohinweise können Sie Ihr Grundstück kostenlos prüfen.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe
Quellen
Quellen
Grundradar zeigt Bodenrichtwerte nur für Gemeinden, deren amtliche BORIS-Daten veröffentlicht sind und eine dokumentierte Lizenz haben.
- § 196 BauGB - Bundesrechtliche Grundlage für Bodenrichtwerte und Richtwertzonen.
- BORIS-D - Bundesweite Einstiegsoberfläche zu den Bodenrichtwerten der Länder.