Heilbronn, Stadtkreis
Median
17 €/m²
Richtwertzonen
45
Stichtag
01.01.2026
Im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 45 Richtwertzonen mit einem Median von 17 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDer Bodenrichtwert-Überblick im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis bündelt 45 Zonen mit einem Median von 17 €/m² und einer Spanne von 1 bis 990 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 45 | BORIS |
| Median | 17 €/m² | BORIS |
| Gemeinden | 1 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis im Bundesland Baden-Württemberg: Rang 9 von 44 nach Median-Bodenrichtwert.
Ein Vergleich mehrerer Gemeinden im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis ist derzeit nicht möglich: nur eine Gemeinde liefert offene Bodenrichtwert-Werte.
Über alle Richtwertzonen im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 17 €/m², Spanne 1–990 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 45 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
4 €/m²
Median
17 €/m²
Perzentil 75
135 €/m²
Im Kreis Heilbronn, Stadtkreis streut die Nutzungsmischung breit: keine Kategorie kommt auf einen dominanten Anteil; Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Agrarflächen tragen gemeinsam zum Bodenpreis-Bild bei.
Sonder
13
Richtwertzonen
Wohnen
11
Richtwertzonen
Gewerbe
8
Richtwertzonen
Acker
5
Richtwertzonen
Grünland
4
Richtwertzonen
Wald
4
Richtwertzonen
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis liegt im Median bei 17 €/m². Grundlage sind 45 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
Der Bodenrichtwert im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis stützt sich auf 45 Richtwertzonen. Diese Datengrundlage erhöht die Belastbarkeit der Median-Aussage, bleibt aber von Zonenmix und Streuung abhängig.
Der Bodenrichtwert im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis ist eine Median-Orientierung über alle Richtwertzonen des Kreises — nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Heilbronn, Stadtkreis stammen vom Stichtag 01.01.2026, festgesetzt vom BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW.
Der Bodenrichtwert in Heilbronn, Stadtkreis ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Heilbronn, Stadtkreis orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Heilbronn, Stadtkreis muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Heilbronn, Stadtkreis; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Kreisebene setzt der nach § 192 BauGB gebildete Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 fest; methodisch maßgeblich ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Heilbronn, Stadtkreis
Median
17 €/m²
Richtwertzonen
45
Gemeinden
1
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten