Mainz, kreisfreie Stadt
Median
870 €/m²
Richtwertzonen
401
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt liegt im Median bei 870 €/m². Grundlage sind 401 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
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Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Die amtlichen Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt umfassen 401 Zonen mit einem Median von 870 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 401 | BORIS |
| Median | 870 €/m² | BORIS |
| Gemeinden | 1 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Der Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich in Rheinland-Pfalz Rang 1 von 36.
Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt stehen aktuell nur für eine Gemeinde offen zur Verfügung; ein Median-Spreizungsvergleich entfällt, solange keine zweite Vergleichsgemeinde vorliegt.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt streuen erheblich: Median 870 €/m², 25er-Perzentil 220 €/m², 75er-Perzentil 2.545 €/m², Maximum 8.045 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 401 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
220 €/m²
Median
870 €/m²
Perzentil 75
2.545 €/m²
Im Kreis Mainz, kreisfreie Stadt streut die Nutzungsmischung breit: keine Kategorie kommt auf einen dominanten Anteil; Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Agrarflächen tragen gemeinsam zum Bodenpreis-Bild bei.
Wohnen
192
Richtwertzonen
Sonder
64
Richtwertzonen
Mischnutzung
59
Richtwertzonen
Gewerbe
53
Richtwertzonen
Acker
31
Richtwertzonen
Wald
2
Richtwertzonen
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt liegt im Median bei 870 €/m². Grundlage sind 401 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Der Bodenrichtwert im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt stützt sich auf 401 Richtwertzonen. Diese Datengrundlage erhöht die Belastbarkeit der Median-Aussage, bleibt aber von Zonenmix und Streuung abhängig.
Nein. Der ausgewiesene Median der Bodenrichtwerte ist ein zonaler Aggregatwert und gilt nicht für ein einzelnes Grundstück. Konkrete Verkehrswerte im Sinne von § 194 BauGB werden nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) individuell ermittelt.
Der hier ausgewiesene Bodenrichtwert-Datenstand im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt ist 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Mainz, kreisfreie Stadt ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Mainz, kreisfreie Stadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Mainz, kreisfreie Stadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Mainz, kreisfreie Stadt; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.
Mainz, kreisfreie Stadt
Median
870 €/m²
Richtwertzonen
401
Gemeinden
1
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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