Trier, kreisfreie Stadt
Median
175 €/m²
Richtwertzonen
498
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt liegen mit einem Median von 175 €/m² aus 498 Richtwertzonen vor. Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt: 498 Richtwertzonen, Median 175 €/m², 50-Prozent-Band 4–395 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 498 | BORIS |
| Median | 175 €/m² | BORIS |
| Gemeinden | 1 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Landesvergleich rangiert der Landkreis Trier, kreisfreie Stadt auf Platz 8 von 36 in Rheinland-Pfalz. Median-Bodenrichtwert: 175 €/m², Landesmedian: 3 €/m².
Da im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt aktuell nur eine Gemeinde offene Bodenrichtwerte ausweist, beschränkt sich diese Seite auf diese eine Gemeinde.
Die Spannweite der Bodenrichtwerte im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt dokumentiert die Heterogenität des Kreises: amtliche Lagewerte zwischen 0 und 9.800 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 498 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
4 €/m²
Median
175 €/m²
Perzentil 75
395 €/m²
Auf Kreisebene verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft, ohne dass eine Nutzungsart dominiert.
Wohnen
156
Richtwertzonen
Mischnutzung
108
Richtwertzonen
Wald
61
Richtwertzonen
Sonder
61
Richtwertzonen
Grünland
59
Richtwertzonen
Acker
27
Richtwertzonen
Gewerbe
26
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt 175 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Der Bodenrichtwert im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt stützt sich auf 498 Richtwertzonen. Diese Datengrundlage erhöht die Belastbarkeit der Median-Aussage, bleibt aber von Zonenmix und Streuung abhängig.
Der Bodenrichtwert im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt ist eine Median-Orientierung über alle Richtwertzonen des Kreises — nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Die offiziellen Bodenrichtwerte im Landkreis Trier, kreisfreie Stadt sind zum Stichtag 01.01.2026 dokumentiert; ältere Stichtage bleiben für rückwirkende Wertermittlungen maßgeblich (z. B. Bedarfswertermittlung für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 179 ff. BewG).
Der Bodenrichtwert in Trier, kreisfreie Stadt ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Trier, kreisfreie Stadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Trier, kreisfreie Stadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Trier, kreisfreie Stadt; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Methodisch beruht der Bodenrichtwert auf der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung gemäß § 195 BauGB; daraus werden zonenbezogene Bodenrichtwerte nach den Verfahren der ImmoWertV abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Trier, kreisfreie Stadt
Median
175 €/m²
Richtwertzonen
498
Gemeinden
1
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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