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kreisfreie Stadt · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz in der Stadt Trier

Destatis meldet in der Stadt Trier 2025 für die Grundsteuer B 600 % (Stichtag 30.06.2025). Das ist der kommunale Hebesatz der kreisfreien Stadt. Für den Zahlbetrag brauchen Sie zusätzlich den Grundsteuermessbetrag aus dem amtlichen Bescheid; ein Kreis-Median spielt bei dieser Stadt keine Rolle.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Hebesatz B · Grundsteuer B2025
600 %

Kommunaler Hebesatz der kreisfreien Stadt Trier.

Kommunaler Wert600 %
Median in Rheinland-Pfalz465 %
Median in Deutschland395 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Hebesatz B (Trier)600 %kreisfreie Stadt
Grundsteuer A350 %Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer Cnicht erhobenBaureife Grundstücke
Abweichung vom Landesmedian+135 Pp.Rheinland-Pfalz: 465 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung: Kreis, Land und Bund

Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in der Stadt Trier bei 600 %. Damit liegt er 135 Prozentpunkte über dem Median in Rheinland-Pfalz (465 %) und 205 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).

Trier600 %
Median in Rheinland-Pfalz465 %
Ahrweiler465 %
Median in Deutschland395 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 600 %

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Stadtwerte Trier

Trier ist eine kreisfreie Stadt und setzt ihre Hebesätze eigenständig. Ohne Landkreis-Umland gibt es keine Spanne über mehrere Gemeinden.

Grundsteuer B600 %
Grundsteuer A350 %
Grundsteuer Cnicht erhoben
Gewerbesteuer430 %
Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke, A für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Grundsteuer C ist eine kommunale Option seit 2025.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert der Stadt Trier, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Trier
Ahrweiler465 %74−135 Pp.
Alzey-Worms465 %69−135 Pp.
Bad Kreuznach465 %118−135 Pp.
Bernkastel-Wittlich465 %107−135 Pp.
Birkenfeld465 %96−135 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Rheinland-Pfalz. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B in der Stadt Trier je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

480 %2019
480 %2020
480 %2021
550 %2022
550 %2023
550 %2024
600 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Bundesmodell

Die Bewertung folgt dem Bundesmodell: Aus dem Grundsteuerwert entsteht der Messbetrag, darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden, kein eigener Steuersatz. Rechtsgrundlage: § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG.

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz in der Stadt Trier

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in der Stadt Trier?

Der Hebesatz für Grundsteuer B in der Stadt Trier liegt bei 600 % (Datenjahr 2025, Quelle Destatis).

Warum gibt es keine Landkreis-Spanne?

Trier ist eine kreisfreie Stadt. Es gibt genau einen kommunalen Hebesatz und damit keine Streuung über mehrere Gemeinden wie in einem Landkreis.

Wie vergleicht sich Trier mit dem Bundesland?

Trier setzt einen eigenen Hebesatz. Die Einordnung oben zeigt die kreisfreie Stadt im direkten Vergleich zum Median in Rheinland-Pfalz.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid; den Hebesatz zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Rheinland-Pfalz wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationKeine – kreisfreie Stadt, ein Hebesatz
SonderfallKreisfreie Stadt: eigener Stadtwert, keine Kreis-Spanne
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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