grundradar

Frankfurt am Main

Median

525 €/m²

Richtwertzonen

1.498

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Frankfurt am Main

Im Landesvergleich sticht der Bodenrichtwert in der Stadt Frankfurt am Main mit 525 €/m² hervor (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 1212,5 % über dem Median in Hessen.

offenStichtag 01.01.2024

Aus 1.498 Bodenrichtwertzonen errechnet sich in der Stadt Frankfurt am Main ein Median von 525 €/m²; das sind rund 1212,5 % oberhalb des Landesmedians.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen1.498BORIS
Median525 €/m²BORIS
Stadtstatuskreisfreie StadtVG250
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Der Landkreis Frankfurt am Main belegt im Bodenrichtwert-Vergleich in Hessen Rang 4 von 26.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Über alle Richtwertzonen in der Stadt Frankfurt am Main hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 525 €/m², Spanne 0–35.000 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 1.498 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

0 €/m²

Perzentil 25

24 €/m²

Median

525 €/m²

Perzentil 75

1.150 €/m²

Nutzungsarten in der Stadt Frankfurt am Main

Im Landkreis Frankfurt am Main prägen mehrere Nutzungsarten die Bodenrichtwerte gemeinsam.

Wohnen

618

Richtwertzonen

Sonder

442

Richtwertzonen

Mischnutzung

194

Richtwertzonen

Gewerbe

117

Richtwertzonen

Acker

102

Richtwertzonen

Wald

18

Richtwertzonen

Grünland

7

Richtwertzonen

Nachbar-Landkreise im Bundesland

Nachbar-Landkreise zu Frankfurt am Main
Landkreis / StadtMedianZonen
Offenbach am Main750 €/m²152
Offenbach400 €/m²811
Main-Taunus-Kreis280 €/m²649
Hochtaunuskreis200 €/m²858

Datenstand und Lizenzhinweis

Im Landkreis Frankfurt am Main sind alle Bodenrichtwerte auf den Stichtag 01.01.2024 bezogen; herausgebende Stelle ist der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.

Quelle und Lizenz

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in der Stadt Frankfurt am Main

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Stadt Frankfurt am Main?+

Stichtag 01.01.2024: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in der Stadt Frankfurt am Main 525 €/m². Stichtag: 01.01.2024.

Wie viele Richtwertzonen fließen in die Auswertung ein?+

Dem Bodenrichtwert in der Stadt Frankfurt am Main liegen 1.498 Bodenrichtwertzonen zugrunde. Mehr Zonen verbessern die Einordnung, ersetzen aber keine Prüfung von Nutzungsarten und Streuung.

Von welchem Stichtag stammen die Werte der Stadt Frankfurt am Main?+

Die Bodenrichtwerte in der Stadt Frankfurt am Main stammen vom Stichtag 01.01.2024, festgesetzt vom Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.

Wie wird der Bodenrichtwert in Frankfurt am Main eingeordnet?+

Der Bodenrichtwert in Frankfurt am Main ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.

Wie verhalten sich Grundstückspreise zum Bodenrichtwert in Frankfurt am Main?+

Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Frankfurt am Main orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Frankfurt am Main?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Frankfurt am Main muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Frankfurt am Main?+

Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Frankfurt am Main; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.

Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.

Frankfurt am Main

Median

525 €/m²

Richtwertzonen

1.498

Typ

kreisfreie Stadt

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024

Amtliche Quelle öffnen