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grundradar
Datenjahr 2025Stichtag 30.06.2025Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Der Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Datenjahr 2025 300 %. Er liegt 25 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern von 275 %. Der Kreis selbst erhebt keinen Hebesatz, und der Wert ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid, am schnellsten im Rechner.

Gegenüber Land
+25 Pp.
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern: 275 %
Rang
54 von 96
Kreise und kreisfreie Städte in Bayern, nach Hebesatz B
Spanne der Gemeinden
250 % bis 380 %
Hohenwart, M bis Reichertshausen
Nachbarkreis
−100 Pp.
Amberg-Sulzbach: 200 %
01 / 9Überblick

Wie hoch ist der Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 2025 bei 300 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B, Stichtag 30.06.2025. 19 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 250 % in Hohenwart, M bis 380 % in Reichertshausen.

Welche Gemeinde hat welchen Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Datenjahr 2025. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Pfaffenhofen a.d.Ilm, St380 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Reichertshausen380 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Jetzendorf330 %+30 Pp.über Gebietsmedian
Gerolsbach320 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Pörnbach320 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Schweitenkirchen320 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Hettenshausen310 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Manching, M310 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Rohrbach310 %−10 Pp.über Gebietsmedian
Baar-Ebenhausen300 %±0 Pp.auf Gebietsmedian
Geisenfeld, St300 %−20 Pp.auf Gebietsmedian
Scheyern300 %−20 Pp.auf Gebietsmedian
Vohburg a.d.Donau, St300 %±0 Pp.auf Gebietsmedian
Wolnzach, M300 %±0 Pp.auf Gebietsmedian
Ilmmünster290 %±0 Pp.unter Gebietsmedian
Münchsmünster290 %−10 Pp.unter Gebietsmedian

Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Warum lässt sich im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm nicht landesweit vergleichen?

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Datenjahr 2025 300 %. Er liegt 25 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern (275 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B je Kreis und kreisfreier Stadt in Bayern · %
Landesmedian 275
  1. München, Landeshauptstadt824
  2. Nürnberg780
  3. Augsburg670
  4. Fürth660
  5. Bamberg635
  6. Rosenheim600
  7. Erlangen590
  8. Kempten (Allgäu)550
  9. Regensburg510
  10. Würzburg510
  11. Landshut483
  12. Schwabach480
  13. Schweinfurt480
  14. Ingolstadt475
  15. Aschaffenburg430
  16. Bayreuth430
  17. Kaufbeuren420
  18. Starnberg420
  19. Straubing420
  20. Dachau410
  21. Hof410
  22. Amberg400
  23. Garmisch-Partenkirchen400
  24. Memmingen400
  25. Weiden i.d.OPf.400
  26. Ansbach380
  27. Lindau (Bodensee)380
  28. Oberallgäu380
  29. Erding375
  30. Passau375
  31. Fürth360
  32. Aschaffenburg350
  33. Berchtesgadener Land350
  34. Ebersberg350
  35. Miltenberg335
  36. Weilheim-Schongau330
  37. Fürstenfeldbruck320
  38. Miesbach320
  39. Ostallgäu320
  40. Rosenheim320
  41. Roth320
  42. Bad Tölz-Wolfratshausen310
  43. Coburg310
  44. Erlangen-Höchstadt310
  45. München310
  46. Regensburg310
  47. Traunstein310
  48. Würzburg310
  49. Altötting305
  50. Aichach-Friedberg300
  51. Landshut300
  52. Main-Spessart300
  53. Mühldorf a.Inn300
  54. Pfaffenhofen a.d.Ilm300
  55. Schweinfurt300
  56. Neuburg-Schrobenhausen298
  57. Kelheim295
  58. Ansbach290
  59. Landsberg am Lech290
  60. Augsburg278
  61. Freising273
  62. Neu-Ulm270
  63. Forchheim260
  64. Nürnberger Land260
  65. Straubing-Bogen250
  66. Unterallgäu250
  67. Günzburg243
  68. Bayreuth240
  69. Coburg240
  70. Hof240
  71. Wunsiedel i.Fichtelgebirge240
  72. Weißenburg-Gunzenhausen230
  73. Haßberge225
  74. Kulmbach225
  75. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim225
  76. Regen223
  77. Cham220
  78. Deggendorf220
  79. Donau-Ries220
  80. Neumarkt i.d.OPf.220
  81. Bad Kissingen215
  82. Dingolfing-Landau215
  83. Passau215
  84. Bamberg210
  85. Dillingen a.d.Donau210
  86. Rhön-Grabfeld210
  87. Eichstätt205
  88. Amberg-Sulzbach200
  89. Kitzingen200
  90. Kronach200
  91. Rottal-Inn200
  92. Schwandorf200
  93. Neustadt a.d.Waldnaab190
  94. Lichtenfels185
  95. Tirschenreuth183
  96. Freyung-Grafenau180

Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 300 %. Grundsteuer berechnen

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Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?

Die aufgeführten Gebiete in Bayern haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe. Bei einer kreisfreien Stadt steht in der Spalte kein Median, sondern ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.

Gebiete in Bayern mit ähnlichem Hebesatz B
Amberg-Sulzbach200 %Median27−100 Pp.
Kitzingen200 %Median31−100 Pp.
Neustadt a.d.Waldnaab190 %Median38−110 Pp.
Lichtenfels185 %Median11−115 Pp.
Tirschenreuth183 %Median26−117 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

Hebesatz B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm je Datenjahr
2953003053103153202019202020212022202320242025Reform 2025Reform 20252019: 300 %2020: 300 %2021: 300 %2022: 310 %2023: 310 %2024: 320 %2025: 300 %300300

Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.

Welches Bewertungsmodell gilt hier?

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Womit rechnen und prüfen Sie weiter?

Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm bei 300 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B. 19 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Die Spanne reicht von 250 % bis 380 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Reichertshausen (380 %), Pfaffenhofen a.d.Ilm, St (380 %), Jetzendorf (330 %); am günstigsten Hohenwart, M (250 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz, der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

Kennzahl
Median der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
Datenjahr
2025, Stichtag 30.06.2025
Aggregation
Median über die von Destatis gemeldeten Hebesätze B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
19
Stichprobe
10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz und Recht
Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 2 und § 5 BayGrStG.
Lizenz
Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

Vollständige Methodik

Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.

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