Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Der Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Datenjahr 2025 300 %. Er liegt 25 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern von 275 %. Der Kreis selbst erhebt keinen Hebesatz, und der Wert ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid, am schnellsten im Rechner.
- Gegenüber Land
- +25 Pp.
- Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern: 275 %
- Rang
- 54 von 96
- Kreise und kreisfreie Städte in Bayern, nach Hebesatz B
- Spanne der Gemeinden
- 250 % bis 380 %
- Hohenwart, M bis Reichertshausen
- Nachbarkreis
- −100 Pp.
- Amberg-Sulzbach: 200 %
01 / 9Überblick+
Wie hoch ist der Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?
Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 2025 bei 300 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B, Stichtag 30.06.2025. 19 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 250 % in Hohenwart, M bis 380 % in Reichertshausen.
Welche Gemeinde hat welchen Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?
Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Datenjahr 2025. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.
| Pfaffenhofen a.d.Ilm, St | 380 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Reichertshausen | 380 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Jetzendorf | 330 % | +30 Pp. | über Gebietsmedian |
| Gerolsbach | 320 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Pörnbach | 320 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Schweitenkirchen | 320 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Hettenshausen | 310 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Manching, M | 310 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Rohrbach | 310 % | −10 Pp. | über Gebietsmedian |
| Baar-Ebenhausen | 300 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Geisenfeld, St | 300 % | −20 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Scheyern | 300 % | −20 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Vohburg a.d.Donau, St | 300 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Wolnzach, M | 300 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Ilmmünster | 290 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Münchsmünster | 290 % | −10 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Ernsgaden | 280 % | −40 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Reichertshofen, M | 270 % | −40 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Hohenwart, M | 250 % | −110 Pp. | unter Gebietsmedian |
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.
Warum lässt sich im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm nicht landesweit vergleichen?
Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Datenjahr 2025 300 %. Er liegt 25 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern (275 %).
- München, Landeshauptstadt824
- Nürnberg780
- Augsburg670
- Fürth660
- Bamberg635
- Rosenheim600
- Erlangen590
- Kempten (Allgäu)550
- Regensburg510
- Würzburg510
- Landshut483
- Schwabach480
- Schweinfurt480
- Ingolstadt475
- Aschaffenburg430
- Bayreuth430
- Kaufbeuren420
- Starnberg420
- Straubing420
- Dachau410
- Hof410
- Amberg400
- Garmisch-Partenkirchen400
- Memmingen400
- Weiden i.d.OPf.400
- Ansbach380
- Lindau (Bodensee)380
- Oberallgäu380
- Erding375
- Passau375
- Fürth360
- Aschaffenburg350
- Berchtesgadener Land350
- Ebersberg350
- Miltenberg335
- Weilheim-Schongau330
- Fürstenfeldbruck320
- Miesbach320
- Ostallgäu320
- Rosenheim320
- Roth320
- Bad Tölz-Wolfratshausen310
- Coburg310
- Erlangen-Höchstadt310
- München310
- Regensburg310
- Traunstein310
- Würzburg310
- Altötting305
- Aichach-Friedberg300
- Landshut300
- Main-Spessart300
- Mühldorf a.Inn300
- Pfaffenhofen a.d.Ilm300
- Schweinfurt300
- Neuburg-Schrobenhausen298
- Kelheim295
- Ansbach290
- Landsberg am Lech290
- Augsburg278
- Freising273
- Neu-Ulm270
- Forchheim260
- Nürnberger Land260
- Straubing-Bogen250
- Unterallgäu250
- Günzburg243
- Bayreuth240
- Coburg240
- Hof240
- Wunsiedel i.Fichtelgebirge240
- Weißenburg-Gunzenhausen230
- Haßberge225
- Kulmbach225
- Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim225
- Regen223
- Cham220
- Deggendorf220
- Donau-Ries220
- Neumarkt i.d.OPf.220
- Bad Kissingen215
- Dingolfing-Landau215
- Passau215
- Bamberg210
- Dillingen a.d.Donau210
- Rhön-Grabfeld210
- Eichstätt205
- Amberg-Sulzbach200
- Kitzingen200
- Kronach200
- Rottal-Inn200
- Schwandorf200
- Neustadt a.d.Waldnaab190
- Lichtenfels185
- Tirschenreuth183
- Freyung-Grafenau180
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.
Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 300 %. Grundsteuer berechnen
Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?
Die aufgeführten Gebiete in Bayern haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe. Bei einer kreisfreien Stadt steht in der Spalte kein Median, sondern ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.
| Amberg-Sulzbach | 200 %Median | 27 | −100 Pp. |
| Kitzingen | 200 %Median | 31 | −100 Pp. |
| Neustadt a.d.Waldnaab | 190 %Median | 38 | −110 Pp. |
| Lichtenfels | 185 %Median | 11 | −115 Pp. |
| Tirschenreuth | 183 %Median | 26 | −117 Pp. |
Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.
Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?
Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.
Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.
Welches Bewertungsmodell gilt hier?
In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).
Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.
Womit rechnen und prüfen Sie weiter?
Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.
Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm?
Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm bei 300 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B. 19 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Die Spanne reicht von 250 % bis 380 %.
Welche Gemeinde ist am teuersten?
Am höchsten liegen Reichertshausen (380 %), Pfaffenhofen a.d.Ilm, St (380 %), Jetzendorf (330 %); am günstigsten Hohenwart, M (250 %).
Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?
Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz, der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.
Wie berechne ich meine Grundsteuer?
Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.
Methodik und Quellen
Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.
- Kennzahl
- Median der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
- Quelle
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
- Datenjahr
- 2025, Stichtag 30.06.2025
- Aggregation
- Median über die von Destatis gemeldeten Hebesätze B im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
- 19
- Stichprobe
- 10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
- Lizenz und Recht
- Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 2 und § 5 BayGrStG.
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.
Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung
Prüfen Sie das konkrete Grundstück und ordnen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise ein.
Rechnen Sie Ihre Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
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