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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Destatis weist im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 2025 einen Median der Grundsteuer B von 240 % aus (17 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 175 % in Thiersheim, M bis 435 % in Bad Alexandersbad.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · Grundsteuer B2025
240 %

Median über 17 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)200 %
Teuer (p90)331 %
Median in Bayern275 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B240 %aus 17 Gemeinden
Günstig / Teuer200 % / 331 %p10 / p90
Spanne175 % – 435 %Thiersheim, M – Bad Alexandersbad
Abweichung vom Landesmedian−35 Pp.Bayern: 275 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge und in Bayern

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge bei 240 %. Damit liegt er 35 Prozentpunkte unter dem Median in Bayern (275 %).

Median in Bayern275 %
Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge240 %
Amberg-Sulzbach200 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 240 %

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Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 240 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Bad Alexandersbad435 %−65▲ über Median
Röslau360 %±0▲ über Median
Wunsiedel, St311 %−109▲ über Median
Marktredwitz, GKSt310 %−70▲ über Median
Schönwald, St270 %−100▲ über Median
Arzberg, St265 %−105▲ über Median
Selb, GKSt250 %−110▲ über Median
Hohenberg a.d.Eger, St240 %−140= Median
Marktleuthen, St240 %−140= Median
Nagel235 %−120▼ unter Median
Tröstau235 %−135▼ unter Median
Schirnding, M220 %−160▼ unter Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Bayern mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Amberg-Sulzbach200 %27−40 Pp.
Kitzingen200 %31−40 Pp.
Neustadt a.d.Waldnaab190 %38−50 Pp.
Lichtenfels185 %11−55 Pp.
Tirschenreuth183 %26−57 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Bayern. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

355 %2019
355 %2020
360 %2021
360 %2022
370 %2023
370 %2024
240 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge bei 240 % über 17 Gemeinden. Die Spanne reicht von 175 % bis 435 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Bad Alexandersbad (435 %), Röslau (360 %), Wunsiedel, St (311 %); am günstigsten Thiersheim, M (175 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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