Grundsteuer 2026: Reform, Berechnung und Hebesatz pro Gemeinde verstehen
Wie Sie die jährliche Grundsteuer aus Messbetrag und Hebesatz nachrechnen, einen Fehler dem richtigen Bescheid zuordnen und wann die Raten fällig werden.
Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus zwei Zahlen: dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festsetzt, und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bei 120 € Messbetrag und 480 % Hebesatz rechnen Sie 120 × 480 ÷ 100 und kommen auf 576 € im Jahr. Fällig wird der Betrag nach § 28 Grundsteuergesetz im Regelfall zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Passt Ihre Rechnung nicht zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde, vergleichen Sie Messbetrag und Hebesatz im Hebesatz- und Bescheidrechner auf dieser Seite.
Zuletzt aktualisiert am 18.09.2026 · Letzte fachliche Prüfung am 18.09.2026
Das Wichtigste im Überblick
- Im Bundesmodell gehören zur Grundsteuer drei Bescheide: zwei vom Finanzamt mit Grundsteuerwert und Messbetrag, einer von der Gemeinde mit dem Jahresbetrag.
- Ein Fehler wird nur in dem Bescheid korrigiert, in dem er steht. Gegen die Bescheide des Finanzamts läuft die Einspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe.
- Der Hebesatz ist ein Prozentsatz: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 ergibt die Jahressteuer.
- Seit dem 1. Januar 2025 gilt neues Recht; fünf Länder bewerten Grundstücke mit einem eigenen Modell.
Ein Brief vom Finanzamt nennt einen Grundsteuerwert von 420.000 €, ein zweiter einen Messbetrag von 130,20 €, und die Gemeinde verlangt 703,08 € im Jahr. Welche dieser Zahlen ist zu hoch, und gegen welchen Brief richtet sich ein Einspruch? Wer ein Grundstück kaufen will, steht vor derselben Rechnung, nur ohne Bescheid. Die laufende Steuer hängt dann vom Modell des Bundeslandes, vom Messbetrag und vom Hebesatz der Gemeinde ab, und alle drei lassen sich vor dem Notartermin klären.
Grundsteuer A, B und C: Was ist der Unterschied?
Grundsteuer A zahlen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B zahlen die Eigentümer aller übrigen Grundstücke, und Grundsteuer C ist ein höherer Hebesatz, den eine Gemeinde seit 2025 für baureife, aber unbebaute Grundstücke festlegen kann. Für ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder einen Bauplatz im Baugebiet gilt deshalb fast immer Grundsteuer B.
- Grundsteuer A: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille (§ 14 GrStG). Für einen Bauplatzkäufer zählt sie nur, solange ein Flurstück noch als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs bewertet wird.
- Grundsteuer B: Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke, also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum, und 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke und Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG).
- Grundsteuer C: Sie ist keine eigene Rechnung, sondern ein gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke. Er muss höher sein als der Hebesatz für die übrigen Grundstücke der Gemeinde (§ 25 Abs. 5 GrStG).
Mit Grundsteuer C soll die Spekulation mit Bauland teurer werden. Wer ein baureifes Grundstück in einem Gebiet mit Wohnungsmangel liegen lässt, zahlt mehr als der Nachbar, der baut. Dass jede Gemeinde ihre Hebesätze selbst festlegt, hat einen einfachen Grund: Das Aufkommen der Grundsteuer steht nach dem Grundgesetz den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG).
Was hat sich durch die Grundsteuerreform 2025 geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neu bewerteten Grundstücken und neuen Hebesätzen der Gemeinden erhoben, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Einheitsbewertung am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Einheitswerte beruhten auf den Verhältnissen von 1964 im Westen und 1935 im Osten und behandelten gleichartige Grundstücke deshalb ungleich.
Für die neuen Werte hat das Finanzamt jedes Grundstück auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewertet, so wie es an diesem Tag beschaffen war. Zahlbeträge aus den Jahren bis 2024 taugen deshalb kaum noch als Vergleich, auch nicht im Exposé eines Verkäufers. Welche Bewertungsregeln in welchem Land und Steuerjahr gelten, erklärt der Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Bundesmodell oder Landesmodell: Welches System gilt in Ihrem Bundesland?
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bewerten Grundstücke mit einem eigenen Landesmodell, die übrigen elf Länder mit dem Bundesmodell, teils mit eigenen Steuermesszahlen oder einem erweiterten Hebesatzrecht der Gemeinden. Das Modell bestimmt nur, wie der Messbetrag entsteht. Die letzte Rechnung, Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, ist in allen Ländern dieselbe.
Für einen Kauf in einem anderen Bundesland heißt das: zuerst das Modell klären, dann prüfen, ob das Land eigene Messzahlen hat, und erst danach den Hebesatz der Zielgemeinde danebenlegen.
| Bundesland / Gruppe | System | Was in die Bewertung eingeht |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Modifiziertes Bodenwertmodell | Grundstücksfläche × Bodenrichtwert; das Gebäude wird nicht bewertet. |
| Bayern | Wertunabhängiges Flächenmodell | Grundstücksfläche mit 0,04 € je m² und Gebäudefläche mit 0,50 € je m² (Äquivalenzzahlen); der Bodenrichtwert zählt nicht. |
| Hamburg | Wohnlagenmodell | Grundstücks- sowie Wohn- und Nutzfläche; Wohnflächen werden über eine Messzahl von 0,7 ermäßigt, die Wohnlage wird berücksichtigt. |
| Hessen | Flächen-Faktor-Verfahren | Flächen mit einem Faktor, in den der Bodenrichtwert eingeht; eintragen müssen Eigentümer ihn nicht. |
| Niedersachsen | Flächen-Lage-Modell | Flächen mit einem Lagefaktor aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Durchschnitt der Gemeinde. |
| Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen | Bundesmodell mit eigenen Steuermesszahlen | Bewertung wie im Bundesmodell, aber abweichende Promillesätze für den Messbetrag. |
| Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | Bundesmodell mit erweitertem Hebesatzrecht | Bewertung wie im Bundesmodell; die Gemeinden können innerhalb der Grundsteuer B unterschiedliche Hebesätze festlegen. |
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen | Bundesmodell | Grundsteuerwert, Steuermesszahl des Bundes und Hebesatz der Gemeinde; Thüringen hat eigene Messzahlen für bebaute Grundstücke ab 2027 gesetzlich beschlossen. |


Wie berechnet man die Grundsteuer und den Grundsteuermessbetrag?
Die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz, geteilt durch 100, denn der Hebesatz ist ein Prozentsatz des Messbetrags (§ 25 Abs. 1 GrStG). Ein Hebesatz von 540 % bedeutet also das 5,4-Fache: Aus 130,20 € Messbetrag werden 130,20 × 540 ÷ 100 = 703,08 € Grundsteuer im Jahr. In den Rechner tragen Sie den Hebesatz deshalb nie als 5,4 ein, er rechnet mit der Prozentzahl selbst.
Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest. Im Bundesmodell multipliziert es den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl, einem Promillesatz (§ 13 GrStG). Ein Wohngrundstück mit einem Grundsteuerwert von 420.000 € kommt so mit 0,31 Promille auf einen Messbetrag von 130,20 €.
- Grundsteuerart klären: Für Haus, Wohnung und Bauplatz ist es fast immer Grundsteuer B.
- Modell des Bundeslandes klären: Davon hängt ab, welche Angaben in die Bewertung eingehen.
- Grundsteuerwert ermitteln (Bundesmodell): Wer den Bescheid hat, liest ihn im Grundsteuerwertbescheid ab. Vor dem Kauf wird er aus Fläche, Bodenrichtwert und Gebäudedaten geschätzt.
- Messbetrag ableiten (Bundesmodell): Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Mit Bescheid steht das Ergebnis im Grundsteuermessbescheid.
- Hebesatz anwenden: Erst Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 ergibt den Betrag, den die Gemeinde verlangt.
Ohne Bescheid ist die erste Stufe die aufwendige. Im Bundesmodell ist der Grundsteuerwert eines unbebauten Grundstücks die Fläche mal Bodenrichtwert (§ 247 BewG); 600 m² bei 250 € je m² ergeben 150.000 €. Für ein Wohnhaus setzt das Gesetz eine Nettokaltmiete je Quadratmeter an, die nach Land, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr festgelegt ist. Je nach Mietniveaustufe der Gemeinde, einer amtlichen Einstufung des örtlichen Mietniveaus, kommen Zu- oder Abschläge hinzu (§ 254 BewG). Aus diesem Ertrag und dem Bodenwert ergibt sich der Grundsteuerwert (§ 252 BewG).
| Modell | Angaben für die Schätzung | Was das für den Vergleich heißt |
|---|---|---|
| Bundesmodell | Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr, Mietniveaustufe. | Der Grundsteuer-Rechner schätzt den Wert mit diesen Angaben. |
| Baden-Württemberg | Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. | Ein großes Grundstück in teurer Lage trägt viel, das Gebäude darauf zählt nicht. |
| Bayern | Grundstücks- und Gebäudeflächen; der Bodenrichtwert zählt nicht. | Der Hebesatz fällt stärker ins Gewicht als die Lage. |
| Hessen / Niedersachsen | Flächen plus ein Faktor, in den der Bodenrichtwert eingeht. | Zwei gleich große Grundstücke können wegen der Lage unterschiedlich viel zahlen. |
Alte Exposé-Werte taugen vor dem Notartermin nur als grober Anhaltspunkt. Für die Näherung im Bundesmodell steht der Grundsteuer-Rechner bereit. Den Bodenwert ordnen Sie mit dem Grundstückswert-Rechner oder den Bodenrichtwerten je Bundesland ein.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Den Hebesatz, der für Sie gilt, nennt der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Ohne Bescheid zeigt der Rechner auf dieser Seite die Hebesätze von 10.748 Gemeinden, Stand 30.06.2025.
Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind groß. Der mittlere Hebesatz für Grundsteuer B liegt im Datensatz bei 395 %: Die eine Hälfte der Gemeinden verlangt weniger, die andere mehr. Creglingen in Baden-Württemberg verlangt 1.350 %. Bei einem Messbetrag von 120 € zahlt ein Eigentümer in einer Gemeinde mit 395 % also 474 € im Jahr, in Creglingen 1.620 €. Allerdings entstehen die Messbeträge in Baden-Württemberg nach einem anderen Modell als etwa in Nordrhein-Westfalen, deshalb bedeutet ein hoher Hebesatz nicht automatisch eine hohe Steuer.
Den Gemeindesatz allein liefert der Grundsteuer-Hebesatz-Rechner. Die Übersicht nach Bundesländern, Landkreisen und Gemeinden steht unter Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland; von dort übernimmt der Grundsteuer-Rechner den Hebesatz Ihrer Gemeinde direkt.
Rechner
Hebesatz- und Bescheidrechner
Gemeinde wählen, Grundsteuerart festlegen und den Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid eintragen. Der Rechner kennt die Hebesätze von 10.748 Gemeinden.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Hebesätze der Gemeinden 2024, fortgeschrieben mit Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-02-01-5; Stand 30.06.2025. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Grundsteuerbescheid prüfen: Worauf sollten Sie achten?
Prüfen Sie zuerst, in welchem der drei Bescheide die Zahl steht, die Ihnen falsch vorkommt, weil ein Fehler nur mit einem Rechtsbehelf gegen genau diesen Bescheid korrigiert wird. Die Bescheide bauen aufeinander auf: Der Messbescheid übernimmt den Grundsteuerwert, der Bescheid der Gemeinde den Messbetrag. Ein solcher vorgelagerter Bescheid heißt Grundlagenbescheid, und was in ihm entschieden ist, lässt sich nur durch Anfechtung dieses Bescheids angreifen (§ 351 Abs. 2 AO). Eine zu hohe Wohnfläche wird also nicht korrigiert, wenn Sie nur der Zahlungsaufforderung der Gemeinde widersprechen.
| Bescheid | Absender | Was darin steht (Beispiel) | Fehler, die hier angefochten werden |
|---|---|---|---|
| 1. Grundsteuerwertbescheid (je nach Land z. B. Äquivalenzbetragsbescheid) | Finanzamt | Grundsteuerwert 420.000 € auf den 1. Januar 2022, dazu Grundstücksart, Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr | falsche Fläche, falsches Baujahr, falsche Grundstücksart, falscher Bodenrichtwert |
| 2. Grundsteuermessbescheid | Finanzamt | Steuermesszahl 0,31 Promille, Messbetrag 130,20 € | falsche Messzahl, etwa für ein Nichtwohngrundstück statt für ein Wohngrundstück |
| 3. Grundsteuerbescheid (Zahlungsaufforderung) | Gemeinde | Hebesatz 540 %, Jahresbetrag 703,08 €, vier Raten zu 175,77 € mit Fälligkeitsterminen | falscher Hebesatz, falsch übernommener Messbetrag, Rechenfehler |
- Stimmen Fläche und Nutzung? Vergleichen Sie Grundstücksfläche, Wohn- und Nutzfläche, Baujahr und Grundstücksart mit Kaufvertrag, Bauakte oder Grundbuch.
- Passt die Messzahl zur Nutzung? Ein Wohnhaus liegt im Bundesmodell bei 0,31 Promille, nicht bei 0,34.
- Stimmt der Hebesatz? Im Bescheid der Gemeinde muss der Satz stehen, den die Gemeinde für dieses Jahr beschlossen hat, nicht ein Vorjahreswert.
- Geht die Rechnung auf? Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 muss den Jahresbetrag ergeben.
Gegen die beiden Bescheide des Finanzamts ist der Einspruch der richtige Weg. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO). Welcher Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Gemeinde gilt und wohin er zu schicken ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende dieses Schreibens; lesen Sie sie am Tag des Eingangs. Hält die Wertberechnung, aber der Bodenrichtwert selbst erscheint zu hoch, erklärt der Ratgeber Bodenrichtwert anfechten, welche Wege es gibt.
Wann kommt der Grundsteuerbescheid, und wann ist die Grundsteuer fällig?
Die Gemeinde setzt die Grundsteuer für jedes Kalenderjahr fest (§ 27 Abs. 1 GrStG), und fällig wird sie im Regelfall zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 Abs. 1 GrStG). Bei 576 € Jahressteuer sind das vier Raten zu je 144 €.
Einen neuen Brief gibt es nicht zwingend jedes Jahr. Zahlt ein Eigentümer dieselbe Grundsteuer wie im Vorjahr, darf die Gemeinde sie durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen, etwa im Amtsblatt. Diese Bekanntmachung wirkt so, als wäre an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen (§ 27 Abs. 3 GrStG). Ändert die Gemeinde ihren Hebesatz, muss sie die Grundsteuer neu festsetzen (§ 27 Abs. 2 GrStG).
- Der neue Bescheid ist noch nicht da: Sie zahlen zu den bisherigen Terminen den zuletzt festgesetzten Betrag weiter (§ 29 GrStG). Kommt der Bescheid, ist eine Nachzahlung innerhalb eines Monats fällig; zu viel Gezahltes verrechnet oder erstattet die Gemeinde (§ 30 GrStG).
- Kleine Beträge: Bis 15 € im Jahr kann die Gemeinde den ganzen Betrag zum 15. August verlangen, bis 30 € je die Hälfte zum 15. Februar und 15. August (§ 28 Abs. 2 GrStG).
- Einmal im Jahr zahlen: Auf Antrag zahlen Sie den Jahresbetrag am 1. Juli. Der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt sein, für 2027 also bis zum 30. September 2026 (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Hamburg regelt Festsetzung und Fälligkeit in einem eigenen Landesgesetz; dort gelten die Termine, die der Hamburger Bescheid nennt.
Häufige Fragen zur Grundsteuer 2026
Muss ich nach der Grundsteuerreform 2025 noch einmal eine Erklärung abgeben?
Nicht allein deshalb, weil die Reform seit dem 1. Januar 2025 gilt. Eine neue Erklärung oder Änderungsanzeige wird erst dann relevant, wenn sich steuerlich erhebliche Tatsachen ändern oder das Finanzamt Sie dazu auffordert. Das BMF nennt als Beispiele geänderte Flächen, Nutzungen, Grundstücksarten, den Wegfall von Befreiungen oder andere wertrelevante Änderungen.
Wie berechne ich die Grundsteuer vor dem Kauf, wenn ich noch keinen Bescheid habe?
Am genauesten mit den Unterlagen des Verkäufers: Der Grundsteuermessbescheid für das Grundstück nennt den Messbetrag, und mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die künftige Jahressteuer ohne jede Schätzung. Fehlen die Bescheide, schätzt der Grundsteuer-Rechner den Wert nach dem Bundesmodell. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ist diese Schätzung nur eine grobe Orientierung, weil dort andere Angaben in die Bewertung eingehen.
Warum zeigt der Rechner einen anderen Hebesatz als mein Grundsteuerbescheid?
Dafür gibt es zwei häufige Gründe. Die Gemeinde kann ihren Hebesatz nach dem Stand des Datensatzes geändert haben; dann muss sie die Grundsteuer neu festsetzen (§ 27 Abs. 2 GrStG). Außerdem dürfen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein mehrere Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B festlegen, der Rechner zeigt aber je Gemeinde nur einen. Für Ihre Zahlung gilt immer der Satz im Bescheid.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Grundsteuerwert viel zu hoch ist?
Nur mit einem Nachweis. Der Bundesfinanzhof hat im Beschluss vom 27. Mai 2024 (II B 78/23) für das Bundesmodell entschieden, dass ein niedrigerer Wert in der Regel erst zählt, wenn der festgestellte Grundsteuerwert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert, also den Verkaufswert, um 40 % oder mehr übersteigt. Verfassungsrechtliche Zweifel am Bundesmodell hat der Bundesfinanzhof in drei Urteilen vom 12. November 2025 verneint. Verfahren gegen die Landesmodelle in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sowie Verfassungsbeschwerden, auch gegen das Landesgesetz in Baden-Württemberg, waren beim Abruf der BFH-Seite am 17.09.2026 noch anhängig. Ein Urteil zum Bundesmodell entscheidet also nicht über jedes Landesmodell.
Gibt es einen Musterbrief gegen einen falschen Grundsteuerbescheid?
Ein Muster hilft nur, wenn Sie es ergänzen. Das Schreiben nennt den Bescheid mit Datum und Aktenzeichen, die Angabe, die nicht stimmt, und den richtigen Wert, zum Beispiel „Wohnfläche 124 m² statt 142 m²“. Adressiert wird es an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat: bei Grundsteuerwert und Messbetrag als Einspruch an das Finanzamt, beim Jahresbetrag an die Gemeinde. Gegen deren Bescheid sind je nach Land Widerspruch oder Klage vorgesehen; welcher Weg gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Ändert sich das Modell in einem Bundesland noch?
In Thüringen ja, allerdings nur bei den Messzahlen. Das Land wendet das Bundesmodell an und hat eigene Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke ab 2027 gesetzlich beschlossen. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen haben eigene Steuermesszahlen bereits eingeführt. Bis Ende 2026 gelten in Thüringen die Messzahlen des Bundes.
Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Im Vermietungsfall ist die Grundsteuer grundsätzlich umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Betriebskostenumlage wirksam vorsieht. Für die Kaufentscheidung bleibt das Thema trotzdem relevant, weil die Steuer zunächst den Eigentümer trifft und bei Leerstand oder Eigennutzung vollständig bei Ihnen bleibt.
Erhebt meine Gemeinde Grundsteuer C?
Das ist bisher die Ausnahme. Im Datensatz des Rechners weisen 10 von 10.748 Gemeinden einen eigenen Hebesatz für Grundsteuer C aus, darunter Tübingen mit 540 % gegenüber 350 % für Grundsteuer B. Ob Ihre Gemeinde Grundsteuer C beschlossen hat, steht in ihrer Hebesatzsatzung, und bei einem betroffenen Grundstück nennt der Grundsteuerbescheid den höheren Satz.
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Methodik & Quellen
Dieser Ratgeber trennt zwischen Bundesrecht, Länderabweichungen und kommunalem Hebesatz. Grundlage sind die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen, die BMF-Monatsberichte November 2021 und Januar 2025, die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil von 2018, die Seite „Im Fokus: Grundsteuer“ des Bundesfinanzhofs sowie Grundgesetz, Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz und Abgabenordnung.
Die Hebesätze im Rechner stammen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Grundradar hat die Hebesätze der Gemeinden 2024 mit der Änderungstabelle 71231-02-01-5 der Regionaldatenbank Deutschland fortgeschrieben; den Stand nennt die Quellenzeile unter dem Rechner. Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Werte im Abschnitt zum Hebesatz, der Median und die Zahl der Gemeinden mit Grundsteuer C, hat Grundradar aus diesem Datensatz berechnet.
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