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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Bad Kissingen: Grundsteuer B Median 215% (2025)

Für diese Seite gilt das eigene Ländermodell; der Hebesatz B bleibt die zentrale Vergleichszahl.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 215%

Der Landkreis umfasst 38 Gemeinden. Min 155%, Max 440%.

Gemeinden

38

mit Hebesatz

26

BL-Median

275%

Perzentil im Bundesland

26%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Wartmannsroth155%
  • Oberleichtersbach170%
  • Sulzthal, M170%

Teuerste Gemeinden

  • Bad Kissingen, GKSt440%
  • Nüdlingen310%
  • Bad Bocklet, M290%
Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Bayerisches Flächenmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Bad Kissingen. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Bayerisches Flächenmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Bad Kissingen. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert

Grundsteuerwert
299.101,14 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,72 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert
199,35 €
mit Hebesatz 215 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Wartmannsroth350%155%nicht erhoben400%
Oberleichtersbach170%170%nicht erhoben350%
Sulzthal, M350%170%nicht erhoben400%
Thundorf i.UFr.370%170%nicht erhoben400%
Zeitlofs, M170%170%nicht erhoben330%
Geroda, M175%175%nicht erhoben380%
Aura a.d.Saale250%180%nicht erhoben350%
Oberthulba, M210%180%nicht erhoben400%
Schondra, M180%180%nicht erhoben400%
Maßbach, M340%200%nicht erhoben400%
Rannungen350%200%nicht erhoben400%
Euerdorf, M310%210%nicht erhoben310%
Ramsthal320%210%nicht erhoben340%
Burkardroth, M260%220%nicht erhoben380%
Motten430%230%nicht erhoben320%
Wildflecken, M360%240%nicht erhoben350%
Elfershausen, M250%250%nicht erhoben350%
Fuchsstadt250%250%nicht erhoben350%
Riedenberg250%250%nicht erhoben380%
Oerlenbach350%255%nicht erhoben400%
Bad Brückenau, St240%280%nicht erhoben400%
Hammelburg, St350%280%nicht erhoben400%
Münnerstadt, St285%285%nicht erhoben380%
Bad Bocklet, M230%290%nicht erhoben320%
Nüdlingen310%310%nicht erhoben400%
Bad Kissingen, GKSt390%440%nicht erhoben400%
Dreistelzer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Forst Detter-Südausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Geiersnest-Ostausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Geiersnest-Westausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Kälberbergausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Mottener Forst-Südausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Neuwirtshauser Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Omerz u. Roter Bergausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Römershager Forst-Nordausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Römershager Forst-Ostausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Roßbacher Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Waldfensterer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Reform-Modell

Bayerisches Flächenmodell im Landkreis Bad Kissingen

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Grundbesitzabgabe folgt aus Modell, Messzahl und gemeindlichem Satz.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 215% steht dem Bundesland-Median 275% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 26. Perzentil unter 2.056 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Bad Kissingen öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Bayern gilt zusätzlich § 2 + § 5 BayGrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

38 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 215%

Gemeinden: 38

Datenstand: 30.6.2025