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grundradar
Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Dillingen a.d.Donau

Destatis weist im Landkreis Dillingen a.d.Donau 2025 einen Median der Grundsteuer B von 210 % aus (27 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 130 % in Schwenningen bis 570 % in Bissingen, M.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Dillingen a.d.Donau · Grundsteuer B2025
210 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 27 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

10. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B148 %
90. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B295 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern275 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Dillingen a.d.Donau und in Bayern

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Dillingen a.d.Donau im Datenjahr 2025 210 %. Er liegt 65 Prozentpunkte unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern (275 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern275 %
Landkreis Dillingen a.d.Donau210 %
Amberg-Sulzbach200 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 210 %

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Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 210 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Bissingen, M570 %+220über Gebietsmedian
Buttenwiesen310 %−90über Gebietsmedian
Wertingen, St310 %−140über Gebietsmedian
Lauingen (Donau), St285 %−125über Gebietsmedian
Dillingen a.d.Donau, GKSt260 %−90über Gebietsmedian
Gundelfingen a.d.Donau, St260 %−125über Gebietsmedian
Höchstädt a.d.Donau, St255 %−130über Gebietsmedian
Binswangen250 %−100über Gebietsmedian
Laugna250 %−100über Gebietsmedian
Syrgenstein250 %−100über Gebietsmedian
Villenbach250 %−150über Gebietsmedian
Zusamaltheim250 %−100über Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Bayern haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Dillingen a.d.Donau
Amberg-Sulzbach200 %27−10 Pp.
Kitzingen200 %31−10 Pp.
Neustadt a.d.Waldnaab190 %38−20 Pp.
Lichtenfels185 %11−25 Pp.
Tirschenreuth183 %26−27 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Dillingen a.d.Donau je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

350 %2019
350 %2020
350 %2021
350 %2022
350 %2023
350 %2024
210 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Ländermodell

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Dillingen a.d.Donau

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Dillingen a.d.Donau?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Dillingen a.d.Donau bei 210 % über 27 Gemeinden. Die Spanne reicht von 130 % bis 570 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Bissingen, M (570 %), Wertingen, St (310 %), Buttenwiesen (310 %); am günstigsten Schwenningen (130 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Stichprobe10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung

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