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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Rhön-Grabfeld: Grundsteuer B Median 210% (2025)

Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem eigenen Ländermodell dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 210%

Der Landkreis umfasst 45 Gemeinden. Min 150%, Max 450%.

Gemeinden

45

mit Hebesatz

37

BL-Median

275%

Perzentil im Bundesland

25%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Herbstadt150%
  • Höchheim150%
  • Trappstadt, M150%

Teuerste Gemeinden

  • Strahlungen450%
  • Hohenroth450%
  • Burglauer450%
Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Bayerisches Flächenmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Rhön-Grabfeld. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Bayerisches Flächenmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Rhön-Grabfeld. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert

Grundsteuerwert
299.101,14 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,72 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert
194,71 €
mit Hebesatz 210 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Herbstadt340%150%nicht erhoben360%
Höchheim270%150%nicht erhoben350%
Trappstadt, M270%150%nicht erhoben360%
Oberstreu455%155%nicht erhoben300%
Aubstadt300%160%nicht erhoben270%
Bischofsheim i.d.Rhön, St265%160%nicht erhoben360%
Hollstadt350%160%nicht erhoben360%
Stockheim360%160%nicht erhoben310%
Sulzdorf a.d.Lederhecke340%160%nicht erhoben370%
Sulzfeld280%160%nicht erhoben340%
Hendungen650%165%nicht erhoben310%
Willmars240%170%nicht erhoben380%
Bastheim430%175%nicht erhoben350%
Großeibstadt480%190%nicht erhoben340%
Großbardorf400%200%nicht erhoben340%
Saal a.d.Saale, M420%200%nicht erhoben350%
Wülfershausen a.d.Saale480%200%nicht erhoben350%
Oberelsbach, M320%210%nicht erhoben370%
Sandberg320%210%nicht erhoben370%
Mellrichstadt, St590%230%nicht erhoben360%
Sondheim v.d.Rhön170%230%nicht erhoben360%
Bad Neustadt a.d.Saale, St330%250%nicht erhoben380%
Heustreu300%250%nicht erhoben360%
Nordheim v.d.Rhön500%250%nicht erhoben380%
Wollbach300%250%nicht erhoben300%
Fladungen, St400%290%nicht erhoben380%
Hausen370%300%nicht erhoben340%
Ostheim v.d.Rhön, St350%300%nicht erhoben370%
Bad Königshofen i.Grabfeld, St480%310%nicht erhoben380%
Salz350%340%nicht erhoben350%
Unsleben350%350%nicht erhoben360%
Niederlauer380%360%nicht erhoben340%
Rödelmaier420%400%nicht erhoben380%
Schönau a.d.Brend400%400%nicht erhoben380%
Burglauer450%450%nicht erhoben400%
Hohenroth450%450%nicht erhoben400%
Strahlungen450%450%nicht erhoben400%
Bundorfer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Burgwallbacher Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Forst Schmalwasser-Nordausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Forst Schmalwasser-Südausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Mellrichstadter Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Steinacher Forst r.d.Saaleausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Sulzfelder Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Weiglerausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Reform-Modell

Bayerisches Flächenmodell im Landkreis Rhön-Grabfeld

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Neben dem Hebesatz ist das Bewertungsverfahren entscheidend für die tatsächliche Grundstücksabgabe.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 210% steht dem Bundesland-Median 275% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 25. Perzentil unter 2.056 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Rhön-Grabfeld öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Bayern gilt zusätzlich § 2 + § 5 BayGrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

45 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 210%

Gemeinden: 45

Datenstand: 30.6.2025