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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Destatis weist im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 2025 einen Median der Grundsteuer B von 190 % aus (38 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 110 % in Waidhaus, M bis 280 % in Altenstadt a.d.Waldnaab.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab · Grundsteuer B2025
190 %

Median über 38 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)159 %
Teuer (p90)253 %
Median in Bayern275 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B190 %aus 38 Gemeinden
Günstig / Teuer159 % / 253 %p10 / p90
Spanne110 % – 280 %Waidhaus, M – Altenstadt a.d.Waldnaab
Abweichung vom Landesmedian−85 Pp.Bayern: 275 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und in Bayern

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab bei 190 %. Damit liegt er 85 Prozentpunkte unter dem Median in Bayern (275 %).

Median in Bayern275 %
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab190 %
Lichtenfels185 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 190 %

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Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 190 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Altenstadt a.d.Waldnaab280 %−40▲ über Median
Mantel, M270 %−90▲ über Median
Neustadt a.d.Waldnaab, St270 %−60▲ über Median
Irchenrieth260 %−70▲ über Median
Bechtsrieth250 %−100▲ über Median
Schirmitz250 %−30▲ über Median
Kohlberg, M240 %−110▲ über Median
Speinshart240 %−140▲ über Median
Grafenwöhr, St230 %−100▲ über Median
Weiherhammer230 %−100▲ über Median
Windischeschenbach, St230 %−140▲ über Median
Pirk220 %−120▲ über Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Bayern mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Lichtenfels185 %11−5 Pp.
Tirschenreuth183 %26−7 Pp.
Freyung-Grafenau180 %25−10 Pp.
Amberg-Sulzbach200 %27+10 Pp.
Kitzingen200 %31+10 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Bayern. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

350 %2019
350 %2020
350 %2021
345 %2022
345 %2023
345 %2024
190 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab bei 190 % über 38 Gemeinden. Die Spanne reicht von 110 % bis 280 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Altenstadt a.d.Waldnaab (280 %), Neustadt a.d.Waldnaab, St (270 %), Mantel, M (270 %); am günstigsten Waidhaus, M (110 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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