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grundradar
Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Ansbach

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Landkreis Ansbach 2025 290 %. Grundlage sind 58 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 180 % in Merkendorf, St bis 550 % in Wettringen.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Ansbach · Grundsteuer B2025
290 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 58 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

10. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B220 %
90. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B400 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern275 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Ansbach und in Bayern

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Ansbach im Datenjahr 2025 290 %. Er liegt 15 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern (275 %).

Landkreis Ansbach290 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern275 %
Amberg-Sulzbach200 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 290 %

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Gemeinden im Landkreis Ansbach

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Ansbach im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 290 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Wettringen550 %±0über Gebietsmedian
Schillingsfürst, St500 %±0über Gebietsmedian
Dombühl, M495 %±0über Gebietsmedian
Gerolfingen450 %−50über Gebietsmedian
Buch a.Wald400 %±0über Gebietsmedian
Diebach400 %±0über Gebietsmedian
Oberdachstetten400 %±0über Gebietsmedian
Röckingen400 %−50über Gebietsmedian
Unterschwaningen400 %−50über Gebietsmedian
Wörnitz400 %±0über Gebietsmedian
Neuendettelsau390 %−40über Gebietsmedian
Lichtenau, M370 %−130über Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Bayern haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Ansbach
Amberg-Sulzbach200 %27−90 Pp.
Kitzingen200 %31−90 Pp.
Neustadt a.d.Waldnaab190 %38−100 Pp.
Lichtenfels185 %11−105 Pp.
Tirschenreuth183 %26−107 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Ansbach je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

400 %2019
400 %2020
400 %2021
400 %2022
400 %2023
400 %2024
290 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Ländermodell

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Ansbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Ansbach?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Ansbach bei 290 % über 58 Gemeinden. Die Spanne reicht von 180 % bis 550 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Wettringen (550 %), Schillingsfürst, St (500 %), Dombühl, M (495 %); am günstigsten Merkendorf, St (180 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach
Stichprobe10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung

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