Einordnung: Kreis, Land und Bund
Rosenheim liegt bei 600 %. Zum Vergleich: der Bayern-Median liegt bei 275 %, der Bundes-Median bei 395 %.
Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen?
Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 600 %
Stadtwerte Rosenheim
Rosenheim ist eine kreisfreie Stadt und setzt ihre Hebesätze eigenständig. Ohne Landkreis-Umland gibt es keine Spanne über mehrere Gemeinden.
Vergleichbare Landkreise
Landkreise in Bayern mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Rosenheim – nicht nach räumlicher Angrenzung.
| Landkreis | Median B | Gemeinden | vs. Rosenheim | |
|---|---|---|---|---|
| Amberg-Sulzbach | 200 % | 27 | −400 Pp. | |
| Kitzingen | 200 % | 31 | −400 Pp. | |
| Neustadt a.d.Waldnaab | 190 % | 38 | −410 Pp. | |
| Lichtenfels | 185 % | 11 | −415 Pp. | |
| Tirschenreuth | 183 % | 26 | −417 Pp. |
Rang-Nachbarn innerhalb Bayern. Keine Aussage über physische Angrenzung.
Entwicklung 2019–2025
Median der Grundsteuer B in Rosenheim je Jahr. Der Sprung zum Stichjahr 2025 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung – die Werte davor und danach sind nur eingeschränkt vergleichbar.
Modell und Reform
In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).
Nächste Schritte
Häufige Fragen zu Rosenheim
Wie hoch ist der Hebesatz in Rosenheim?
Der Hebesatz für Grundsteuer B in Rosenheim liegt bei 600 % (Datenjahr 2025, Quelle Destatis).
Warum gibt es keine Landkreis-Spanne?
Rosenheim ist eine kreisfreie Stadt. Es gibt genau einen kommunalen Hebesatz – keine Streuung über mehrere Gemeinden wie in einem Landkreis.
Wie vergleicht sich Rosenheim mit dem Bundesland?
Rosenheim setzt einen eigenen Hebesatz. Die Einordnung oben zeigt die kreisfreie Stadt im direkten Vergleich zum Median in Bayern und zum Bundes-Median.
Wie berechne ich meine Grundsteuer?
Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid; den Hebesatz zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.
Methodik und Quellen
Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.
| Kennzahl | Median Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden |
| Quelle | Statistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich |
| Datenjahr | 2025 · Stichtag 30.06.2025 |
| Aggregation | Keine – kreisfreie Stadt, ein Hebesatz |
| Sonderfall | Kreisfreie Stadt: eigener Stadtwert, keine Kreis-Spanne |
| Lizenz / Recht | Destatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0) |