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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Main-Spessart

Destatis weist im Landkreis Main-Spessart 2025 einen Median der Grundsteuer B von 300 % aus (40 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 190 % in Eußenheim bis 500 % in Lohr a.Main, St.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Main-Spessart · Grundsteuer B2025
300 %

Median über 40 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)209 %
Teuer (p90)350 %
Median in Bayern275 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B300 %aus 40 Gemeinden
Günstig / Teuer209 % / 350 %p10 / p90
Spanne190 % – 500 %Eußenheim – Lohr a.Main, St
Abweichung vom Landesmedian+25 Pp.Bayern: 275 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Main-Spessart und in Bayern

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Main-Spessart bei 300 %. Damit liegt er 25 Prozentpunkte über dem Median in Bayern (275 %).

Landkreis Main-Spessart300 %
Median in Bayern275 %
Amberg-Sulzbach200 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 300 %

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Gemeinden im Landkreis Main-Spessart

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Landkreis Main-Spessart. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 300 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Lohr a.Main, St500 %±0▲ über Median
Frammersbach, M410 %−70▲ über Median
Hafenlohr370 %±0▲ über Median
Karlstadt, St350 %−50▲ über Median
Urspringen350 %±0▲ über Median
Burgsinn, M340 %−160▲ über Median
Esselbach330 %+30▲ über Median
Retzstadt330 %−10▲ über Median
Rothenfels, St330 %±0▲ über Median
Schollbrunn330 %+30▲ über Median
Neustadt a.Main325 %±0▲ über Median
Bischbrunn320 %±0▲ über Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Bayern mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Landkreises Main-Spessart, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Main-Spessart
Amberg-Sulzbach200 %27−100 Pp.
Kitzingen200 %31−100 Pp.
Neustadt a.d.Waldnaab190 %38−110 Pp.
Lichtenfels185 %11−115 Pp.
Tirschenreuth183 %26−117 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Bayern. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Landkreis Main-Spessart je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

320 %2019
320 %2020
320 %2021
335 %2022
340 %2023
340 %2024
300 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Main-Spessart

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Main-Spessart?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Main-Spessart bei 300 % über 40 Gemeinden. Die Spanne reicht von 190 % bis 500 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Lohr a.Main, St (500 %), Frammersbach, M (410 %), Hafenlohr (370 %); am günstigsten Eußenheim (190 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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