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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Nürnberger Land: Grundsteuer B Median 260% (2025)

Die Steuerlast aus Grundbesitz wird über den lokalen Satz und das Reformmodell eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 260%

Der Landkreis umfasst 41 Gemeinden. Min 175%, Max 450%.

Gemeinden

41

mit Hebesatz

27

BL-Median

275%

Perzentil im Bundesland

47%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Engelthal175%
  • Happurg185%
  • Offenhausen190%

Teuerste Gemeinden

  • Rückersdorf450%
  • Feucht, M340%
  • Schwarzenbruck335%
Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Bayerisches Flächenmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Nürnberger Land. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Bayerisches Flächenmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Nürnberger Land. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert

Grundsteuerwert
299.101,14 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,72 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert
241,08 €
mit Hebesatz 260 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Engelthal370%175%nicht erhoben360%
Happurg350%185%nicht erhoben360%
Offenhausen370%190%nicht erhoben330%
Reichenschwand270%190%nicht erhoben310%
Alfeld370%200%nicht erhoben360%
Pommelsbrunn200%200%nicht erhoben330%
Burgthann310%210%nicht erhoben320%
Henfenfeld370%230%nicht erhoben350%
Schnaittach, M468%247%nicht erhoben340%
Hartenstein300%250%nicht erhoben290%
Vorra400%250%nicht erhoben375%
Altdorf b.Nürnberg, St243%251%nicht erhoben330%
Röthenbach a.d.Pegnitz, St335%260%nicht erhoben350%
Velden, St260%260%nicht erhoben330%
Ottensoos354%276%nicht erhoben330%
Kirchensittenbach310%280%nicht erhoben310%
Neuhaus a.d.Pegnitz, M446%280%nicht erhoben330%
Neunkirchen a.Sand550%280%nicht erhoben320%
Lauf a.d.Pegnitz, St487%295%nicht erhoben350%
Hersbruck, St250%300%nicht erhoben380%
Schwaig b.Nürnberg245%300%nicht erhoben315%
Simmelsdorf310%310%nicht erhoben310%
Leinburg320%320%nicht erhoben326%
Winkelhaid320%330%nicht erhoben380%
Schwarzenbruck310%335%nicht erhoben360%
Feucht, M160%340%nicht erhoben360%
Rückersdorf350%450%nicht erhoben350%
Behringersdorfer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Brunnausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Engelthaler Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Feuchter Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Fischbachausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Forsthofausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Günthersbühler Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Haimendorfer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Laufamholzer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Leinburgausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Rückersdorfer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Schönbergausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Winkelhaidausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Zerzabelshofer Forstausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Reform-Modell

Bayerisches Flächenmodell im Landkreis Nürnberger Land

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Der amtliche Bescheid bleibt maßgeblich, weil Landesmodell und Grundstücksmerkmale die Berechnung prägen.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 260% steht dem Bundesland-Median 275% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 47. Perzentil unter 2.056 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Nürnberger Land öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Bayern gilt zusätzlich § 2 + § 5 BayGrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

41 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 260%

Gemeinden: 41

Datenstand: 30.6.2025