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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Weilheim-Schongau

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Landkreis Weilheim-Schongau 2025 330 %. Grundlage sind 34 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 212 % in Hohenfurch bis 420 % in Penzberg, St.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Weilheim-Schongau · Grundsteuer B2025
330 %

Median über 34 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)266 %
Teuer (p90)387 %
Median in Bayern275 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B330 %aus 34 Gemeinden
Günstig / Teuer266 % / 387 %p10 / p90
Spanne212 % – 420 %Hohenfurch – Penzberg, St
Abweichung vom Landesmedian+55 Pp.Bayern: 275 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Weilheim-Schongau und in Bayern

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Weilheim-Schongau bei 330 %. Damit liegt er 55 Prozentpunkte über dem Median in Bayern (275 %).

Landkreis Weilheim-Schongau330 %
Median in Bayern275 %
Amberg-Sulzbach200 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Bayern.

Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen?

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 330 %

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Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 330 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Penzberg, St420 %±0▲ über Median
Seeshaupt410 %+60▲ über Median
Weilheim i.OB, St400 %±0▲ über Median
Peiting, M390 %±0▲ über Median
Peißenberg, M380 %±0▲ über Median
Schongau, St380 %±0▲ über Median
Wielenbach370 %−20▲ über Median
Steingaden360 %±0▲ über Median
Prem350 %±0▲ über Median
Rottenbuch350 %±0▲ über Median
Wildsteig350 %±0▲ über Median
Bernried am Starnberger See340 %+20▲ über Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Bayern mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Landkreises Weilheim-Schongau, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Weilheim-Schongau
Amberg-Sulzbach200 %27−130 Pp.
Kitzingen200 %31−130 Pp.
Neustadt a.d.Waldnaab190 %38−140 Pp.
Lichtenfels185 %11−145 Pp.
Tirschenreuth183 %26−147 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Bayern. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Landkreis Weilheim-Schongau je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

335 %2019
335 %2020
335 %2021
335 %2022
350 %2023
350 %2024
330 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 BayGrStG (Bayerisches Grundsteuergesetz; § 2 = Äquivalenzbetrag, § 5 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Weilheim-Schongau

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Weilheim-Schongau?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Weilheim-Schongau bei 330 % über 34 Gemeinden. Die Spanne reicht von 212 % bis 420 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Penzberg, St (420 %), Seeshaupt (410 %), Weilheim i.OB, St (400 %); am günstigsten Hohenfurch (212 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Bayern wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 BayGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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