Notar finden: Auswahl, Kosten & Ablauf
Für 99 Städte gibt es hier eine Liste von Notaren, insgesamt 936 Notarkanzleien. Eine Kanzlei mit Büros in mehreren Städten zählt nur einmal, und alle Angaben stammen von den Websites der Kanzleien selbst.
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Wann Käufer einen Notar brauchen
Ein Grundstückskauf wird grundsätzlich erst mit der notariellen Beurkundung verbindlich. § 311b Abs. 1 BGB verlangt diese Form für den Vertrag, durch den sich Verkäufer und Käufer zur Übertragung und zum Erwerb verpflichten. Ein Handschlag, eine Reservierung oder eine E-Mail ersetzt den beurkundeten Kaufvertrag in der Regel nicht. Sobald Kaufpreis, Grundstück und wesentliche Absprachen feststehen, kann der Notar den Entwurf vorbereiten.
Der Notar gestaltet den rechtlichen Vollzug. Er klärt weder den Baugrund noch den Marktwert oder die Bebaubarkeit des Grundstücks. Solche Fragen gehören vor die Beurkundung, damit der Vertragsentwurf bereits mit geklärten Daten gelesen wird.
Bestellung und freie Notarwahl prüfen
Das Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer zeigt, wer in Deutschland als Notar bestellt ist. Suchen Sie dort nach dem Namen und gleichen Sie Amtssitz und Kanzlei ab. Das ist besonders hilfreich, wenn eine Website zugleich Rechtsanwälte und Notare nennt.
Käufer und Verkäufer können den Notar gemeinsam frei wählen. Der Ort des Grundstücks legt keinen bestimmten Notar fest. § 11 der Bundesnotarordnung (BNotO) regelt den Amtsbereich und damit, wo ein Notar Urkundstätigkeiten gewöhnlich vornimmt. Selbst ein Verstoß gegen diese Regel berührt nach Absatz 4 die Gültigkeit der Urkundstätigkeit nicht. Für den Kaufvertrag ist daher auch ein Notar außerhalb der Grundstücksstadt möglich.
Wie sich Notar- und Grundbuchkosten berechnen
Notarkosten sind gesetzliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maßgeblich sind der Geschäftswert und die tatsächlich anfallenden Tätigkeiten; eine freie Rabattvereinbarung ist grundsätzlich unwirksam. Im belegten Ratgeberbeispiel bei 300.000 € Kaufpreis ergeben drei volle Notargebühren einschließlich Umsatzsteuer 2.266,95 €. Für Vormerkung und Eigentümereintragung kommen 952,50 € beim Grundbuchamt hinzu. Auslagen und eine Grundschuld sind darin nicht enthalten.
Was vor der ersten Anfrage bereitliegen sollte
Nennen Sie Käufer, Verkäufer, Grundstücksanschrift oder Flurstücksnummer und den vereinbarten Kaufpreis. Schicken Sie bekannte Absprachen mit, etwa zum Übergabetermin, zu mitverkauften Gegenständen oder zu Rechten im Grundbuch. Für den Termin brauchen die Beteiligten einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
Lesen Sie den Vertragsentwurf vollständig und sammeln Sie Fragen nach Themen. Eine geplante Finanzierung und die gewünschte Grundschuld gehören früh in die Anfrage, damit Bank und Notariat ihre Unterlagen abstimmen können. Welche weiteren Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Häufige Fragen zur Auswahl
Kann der Notar für ein Grundstück in einer anderen Stadt beauftragt werden?
Ja. Der Grundstücksort schreibt keinen bestimmten Notar vor. Stimmen Sie früh ab, welches Notariat den Entwurf versendet und wer dort als gemeinsamer Ansprechpartner für Änderungswünsche genannt wird.
Prüft der Notar, ob der Kaufpreis angemessen ist?
Nein. Wenn der Wert kaufentscheidend ist, beauftragen Sie die Bewertung vor der Beurkundung und schicken dem Notariat nur die daraus folgenden Vertragsabsprachen. So bleibt die Wertprüfung vom Vertragsvollzug getrennt.
Wie übermittle ich Änderungswünsche zum Vertragsentwurf?
Nummerieren Sie die betroffenen Klauseln und schreiben Sie zu jedem Punkt die gewünschte Änderung. Senden Sie die Liste gesammelt an das Notariat und stimmen Sie strittige Punkte vorher mit der anderen Vertragsseite ab.
Sind Notargebühren verhandelbar?
Eine freie Rabattvereinbarung ist grundsätzlich unwirksam. Für die eigene Kalkulation können Sie dem Notariat Kaufpreis, geplante Grundschuld und besondere Vertragsbestandteile nennen und um eine Einordnung der voraussichtlichen gesetzlichen Kostenposten bitten.
Was sollte vor dem Beurkundungstermin geklärt sein?
Markieren Sie offene Stellen direkt im Vertragsentwurf und schicken Sie die Fragen möglichst gesammelt vor dem Termin. Notieren Sie neben Kaufpreis und Übergabe auch, welche Unterlagen oder Antworten noch von Bank, Verkäufer oder Behörde fehlen.