Notar in Erlangen finden – 4 Einträge, Grundstückskauf
Notare beurkunden Verträge über Grundstücke und begleiten einen Kauf bis zur Eintragung im Grundbuch. Für Erlangen stehen 4 Notarkanzleien in der Liste, alle mit Büro in der Stadt.
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Alle Einträge von A bis Z
4 Einträge nach dem Stand vom 30. September 2026.
Notar Dr. Carl Michael Niemeyer (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026 |
Notare Martini Gloser (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026 |
Notarin Anja Siegler & Team (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026 |
Notarin Dr. Constanze Huber (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026 |
Alphabetisch sortiert, ohne Rangfolge; gekauft ist kein Platz.
Wann brauche ich beim Grundstückskauf in Erlangen einen Notar?
Spätestens beim Kaufvertrag, denn grundsätzlich wird der Kauf eines Grundstücks erst mit der Beurkundung durch einen Notar für beide Seiten bindend (§ 311b Abs. 1 BGB). Das Gesetz verlangt die notarielle Form für beide Zusagen, für die des Verkäufers, das Grundstück zu übertragen, und für die des Käufers, es zu erwerben.
Jedes eingetragene Büro liegt in Erlangen.
Wie prüfe ich, ob ein Notar in Erlangen bestellt ist?
Über das Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer, in dem Sie auf notar.de suchen können. Stimmen Name und Ort mit dem Eintrag hier überein, gehört er zu einem bestellten Notar. Grundradar gleicht die Liste selbst nicht mit dem Verzeichnis ab.
Wie hoch sind die Notarkosten für einen Grundstückskauf?
Bei 300.000 € Kaufpreis ergeben sich im Ratgeberbeispiel (Stand 17.09.2026) 2.266,95 € Notarkosten einschließlich Umsatzsteuer für drei volle Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dazu kommen 952,50 € für Vormerkung und Eigentümereintragung im Grundbuch, zusammen 3.219,45 € ohne Auslagen und ohne Grundschuld. Die Gebühren richten sich nach Geschäftswert, also dem Wert für die Gebührenberechnung, und tatsächlichen Tätigkeiten und können deshalb vom Beispiel abweichen.
Welche amtlichen Werte gelten für Grundstücke in Erlangen?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises.
Die Grundsteuer B wird mit einem Hebesatz von 590 % erhoben: Aus einem Messbetrag von 100 € werden 590 € jährlich.
Weiterlesen im Ratgeber
Häufige Fragen
Wo finde ich einen Notar in Erlangen?
Auf dieser Seite stehen 4 Notarkanzleien für Erlangen, jeweils mit Link zur eigenen Website. Wer als Notar bestellt ist, steht im Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer auf notar.de.
Empfiehlt Grundradar einen Notar in Erlangen?
Nein, eine Empfehlung oder Vermittlung gibt es hier nicht. Käufer und Verkäufer stimmen die Auswahl ab. Der Ort des Grundstücks schreibt ihnen keinen bestimmten Notar vor.
Was macht ein Notar beim Grundstückskauf?
Er beurkundet den Kaufvertrag und belehrt dabei beide Seiten über dessen rechtliche Tragweite, wie es § 17 BeurkG verlangt. Gemeint ist, dass er Käufer und Verkäufer erklärt, welche Pflichten jeder mit dem Vertrag übernimmt. Ob das Grundstück den Kaufpreis wert ist, beurteilt er dagegen nicht.
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Eintragung im Grundbuch?
Eine feste Frist gibt es nicht, weil Notar, Finanzamt und Grundbuchamt nacheinander arbeiten. Eingetragen wird der Käufer in der Regel erst, wenn das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, beim gewöhnlichen Kauf also nach Zahlung der Grunderwerbsteuer (§ 22 GrEStG). Wer den Steuerbescheid sofort begleicht, verkürzt also die Wartezeit.
Kann ich bei einem Notar in Erlangen einen Grundbuchauszug bekommen?
Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, also einen nachvollziehbaren Grund für die Einsicht. Dann darf ein Notar den Inhalt des Grundbuchs mitteilen, auch als Ausdruck (§ 133a GBO), und beim Grundbuchamt gilt dieselbe Voraussetzung (§ 12 GBO). Ob ein Kaufinteresse dafür genügt, wird im Einzelfall entschieden.
Wie lässt sich ein Eintrag korrigieren oder entfernen?
Über das Formular, das bei jedem Eintrag verlinkt ist und kein Konto verlangt. Dort lassen sich Fehler melden, die Entfernung beantragen oder der Veröffentlichung widersprechen.
Kann ich mit einem Notar einen Rabatt vereinbaren?
Eine freie Rabattvereinbarung über gesetzliche Notarkosten ist grundsätzlich unwirksam, so bestimmt es § 125 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Welche Gebühr tatsächlich anfällt, hängt aber von der jeweiligen Tätigkeit ab. Lassen Sie sich daher die gesetzlichen Rechnungsposten erläutern, statt einen frei verhandelbaren Preis vorauszusetzen.
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Woher die Angaben stammen
Quelle sind die Websites der Anbieter, kein amtliches Register. Die Übersicht hat Lücken, und aufgeführt zu sein heißt nicht, mit Grundradar verbunden zu sein.
So entsteht das VerzeichnisEinen Eintrag ändern oder entfernen