Notar in Potsdam finden – 4 Einträge, Grundstückskauf
Wer in Potsdam ein Grundstück kauft oder verkauft, schließt den Vertrag vor einem Notar. In der Liste stehen 4 Notarkanzleien, alle mit Büro in der Stadt.
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Eingetragene Anbieter
4 Einträge; jüngste Abfrage am 14. September 2026.
Dr. Benjamin Herz (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 14.09.2026 |
Notar R. Domröse (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 14.09.2026 |
Notarbüro am Jägertor (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 12.09.2026 |
Notare Keslin Damke und Florian Damke (öffnet in neuem Tab) laut eigener Website, abgerufen am 14.09.2026 |
Die alphabetische Ordnung sagt nichts über die Qualität der Arbeit, und für die Aufnahme zahlt niemand.
Wann ist beim Kauf eines Grundstücks in Potsdam ein Notar vorgeschrieben?
Spätestens beim Kaufvertrag, denn grundsätzlich wird der Kauf eines Grundstücks erst mit der Beurkundung durch einen Notar für beide Seiten bindend (§ 311b Abs. 1 BGB). Das Gesetz verlangt die notarielle Form für beide Zusagen, für die des Verkäufers, das Grundstück zu übertragen, und für die des Käufers, es zu erwerben.
Jedes eingetragene Büro liegt in Potsdam.
Wie kann ich die Angaben einer Notarkanzlei aus Potsdam überprüfen?
Mit einem Blick in das Notarverzeichnis auf notar.de, das die Bundesnotarkammer nach der Bundesnotarordnung führt. Nennt eine Kanzlei Rechtsanwälte und Notare, zeigt das Verzeichnis, wer von ihnen als Notar bestellt ist.
Mit welchen Notargebühren ist beim Kauf zu rechnen?
Im bundesweiten Ratgeberbeispiel (Stand 17.09.2026) kostet der Notar bei 300.000 € Kaufpreis 2.266,95 € einschließlich Umsatzsteuer, gerechnet mit drei vollen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für Vormerkung und Eigentümereintragung fallen zusätzlich 952,50 € beim Grundbuchamt an, während Auslagen und eine Grundschuld nicht eingerechnet sind. Die konkrete Rechnung hängt vom Geschäftswert, also dem Wert für die Gebührenberechnung, und den tatsächlich anfallenden Tätigkeiten ab.
Welche Grundstücksdaten gibt es für Potsdam?
Den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % legt das Land Brandenburg fest.
Potsdam erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 330 %; den Betrag für ein Grundstück nennt erst der Steuerbescheid.
Wohnbauland hat hier im Median einen Bodenrichtwert von rund 600 €/m², von Grundradar über alle Richtwertzonen berechnet; maßgeblich ist die Zone des Grundstücks.
Im Median der verglichenen Richtwertzonen sind die Bodenrichtwerte in Potsdam von 2016 bis 2026 nach Abzug der Inflation um 128,7 % gestiegen.
Mehr zu diesen Grundstücksfragen
Häufige Fragen zur Liste für Potsdam
Wo finde ich einen Notar in Potsdam?
Auf dieser Seite stehen 4 Notarkanzleien für Potsdam, jeweils mit Link zur eigenen Website. Wer als Notar bestellt ist, steht im Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer auf notar.de.
Wer wählt beim Grundstückskauf in Potsdam den Notar aus?
Käufer und Verkäufer vereinbaren selbst, welchen Notar sie beauftragen. Er muss nicht in Potsdam sitzen: § 311b BGB verlangt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, bindet sie aber nicht an den Ort des Grundstücks.
Prüft der Notar, ob der Kaufpreis für ein Grundstück in Potsdam angemessen ist?
Nein, er sorgt für einen rechtlich wirksamen Vertrag. Ob das Grundstück den Kaufpreis wert ist und ob es bebaut werden darf, klärt der Käufer selbst. Einen ersten Anhaltspunkt für den Bodenwert geben die Bodenrichtwerte der Zonen in Potsdam.
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Eintragung im Grundbuch?
Eine feste Frist gibt es nicht, weil Notar, Finanzamt und Grundbuchamt nacheinander arbeiten. Eingetragen wird der Käufer in der Regel erst, wenn das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, beim gewöhnlichen Kauf also nach Zahlung der Grunderwerbsteuer (§ 22 GrEStG). Wer den Steuerbescheid sofort begleicht, verkürzt also die Wartezeit.
Was gehört in die erste Anfrage an eine Notarkanzlei in Potsdam?
Die Namen von Käufer und Verkäufer, die Anschrift oder Flurstücksnummer des Grundstücks und der vereinbarte Kaufpreis. Steht im Grundbuch ein Recht eines Dritten, etwa ein Wegerecht, gehört der Hinweis dazu, ebenso der gewünschte Zeitraum für den Termin.
Wie lässt sich ein Eintrag korrigieren oder entfernen?
Über das Formular, das bei jedem Eintrag verlinkt ist und kein Konto verlangt. Dort lassen sich Fehler melden, die Entfernung beantragen oder der Veröffentlichung widersprechen.
Sind die Notargebühren frei verhandelbar?
Grundsätzlich nein, denn § 125 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erklärt Vereinbarungen über die Kostenhöhe für unwirksam. Eine Rechnung kann vom Beispiel abweichen, wenn andere Tätigkeiten anfallen oder gesetzliche Begrenzungen greifen. Diese Abweichung folgt also aus der gesetzlichen Berechnung.
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Quellen
Grundlage jeder Angabe ist die Internetseite des Anbieters. Vollständig ist die Übersicht nicht, und aufgeführt zu sein bedeutet keine Zusammenarbeit mit Grundradar.
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