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Notar in Fürth finden – 3 Einträge, Grundstückskauf

Wer in Fürth ein Grundstück kauft oder verkauft, schließt den Vertrag vor einem Notar. In der Liste stehen 3 Notarkanzleien, alle mit Büro in der Stadt.

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Eingetragene Anbieter

3 Einträge, abgerufen bis zum 30. September 2026.

Notar Dr. Maximilian Wachendorff (öffnet in neuem Tab)

laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026

Notarin Birgit Stoll (öffnet in neuem Tab)

laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026

Walter Seitz Notare (öffnet in neuem Tab)

laut eigener Website, abgerufen am 30.09.2026

Grundradar bewertet die Anbieter nicht und verkauft keine Plätze; sortiert wird nach dem Alphabet.

Wann ist beim Kauf eines Grundstücks in Fürth ein Notar vorgeschrieben?

Spätestens beim Kaufvertrag, denn grundsätzlich wird der Kauf eines Grundstücks erst mit der Beurkundung durch einen Notar für beide Seiten bindend (§ 311b Abs. 1 BGB). Das Gesetz verlangt die notarielle Form für beide Zusagen, für die des Verkäufers, das Grundstück zu übertragen, und für die des Käufers, es zu erwerben.

Alle Anbieter auf der Liste sitzen in der Stadt selbst.

Wie kann ich die Angaben einer Notarkanzlei aus Fürth überprüfen?

Mit einem Blick in das Notarverzeichnis auf notar.de, das die Bundesnotarkammer nach der Bundesnotarordnung führt. Nennt eine Kanzlei Rechtsanwälte und Notare, zeigt das Verzeichnis, wer von ihnen als Notar bestellt ist.

Wie hoch sind die Notarkosten für einen Grundstückskauf?

Die gesetzlichen Notargebühren ergeben im Beispiel des Ratgebers (Stand 17.09.2026) bei 300.000 € Kaufpreis 2.266,95 € einschließlich Umsatzsteuer. Die Rechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) setzt drei volle Notargebühren sowie zusätzlich 952,50 € für Vormerkung und Eigentümereintragung beim Grundbuchamt an. Auslagen und eine Grundschuld sind nicht enthalten, und ein höherer Marktwert oder zusätzlich anzurechnende Leistungen können den Wert für die Gebührenberechnung über den Kaufpreis erhöhen.

Nebenkosten Grundstückskauf 2026: Steuer, Notar, Makler

Was sollten Käufer über Grundstücke in Fürth wissen?

Den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % legt das Land Bayern fest.

Fürth erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 660 %; den Betrag für ein Grundstück nennt erst der Steuerbescheid.

Weiterlesen im Ratgeber

Häufige Fragen zur Liste für Fürth

Wo finde ich einen Notar in Fürth?

Auf dieser Seite stehen 3 Notarkanzleien für Fürth, jeweils mit Link zur eigenen Website. Wer als Notar bestellt ist, steht im Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer auf notar.de.

Empfiehlt Grundradar einen Notar in Fürth?

Nein, eine Empfehlung oder Vermittlung gibt es hier nicht. Käufer und Verkäufer stimmen die Auswahl ab. Der Ort des Grundstücks schreibt ihnen keinen bestimmten Notar vor.

Was macht ein Notar beim Grundstückskauf?

Er beurkundet den Kaufvertrag und belehrt dabei beide Seiten über dessen rechtliche Tragweite, wie es § 17 BeurkG verlangt. Gemeint ist, dass er Käufer und Verkäufer erklärt, welche Pflichten jeder mit dem Vertrag übernimmt. Ob das Grundstück den Kaufpreis wert ist, beurteilt er dagegen nicht.

Wann wird der Kaufpreis für ein Grundstück in Fürth gezahlt?

In der Regel erst, wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung schickt. Das tut er, sobald die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Nach den Hinweisen der Bundesnotarkammer gehört dazu meist, dass eine Auflassungsvormerkung das Grundstück im Grundbuch für den Käufer reserviert und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Kann ich bei einem Notar in Fürth einen Grundbuchauszug bekommen?

Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, also einen nachvollziehbaren Grund für die Einsicht. Dann darf ein Notar den Inhalt des Grundbuchs mitteilen, auch als Ausdruck (§ 133a GBO), und beim Grundbuchamt gilt dieselbe Voraussetzung (§ 12 GBO). Ob ein Kaufinteresse dafür genügt, wird im Einzelfall entschieden.

Wie lässt sich ein Eintrag korrigieren oder entfernen?

Über das Formular, das bei jedem Eintrag verlinkt ist und kein Konto verlangt. Dort lassen sich Fehler melden, die Entfernung beantragen oder der Veröffentlichung widersprechen.

Sind die Notargebühren frei verhandelbar?

Grundsätzlich nein, denn § 125 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erklärt Vereinbarungen über die Kostenhöhe für unwirksam. Eine Rechnung kann vom Beispiel abweichen, wenn andere Tätigkeiten anfallen oder gesetzliche Begrenzungen greifen. Diese Abweichung folgt also aus der gesetzlichen Berechnung.

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Quellen

Quelle sind die Websites der Anbieter, kein amtliches Register. Die Übersicht hat Lücken, und aufgeführt zu sein heißt nicht, mit Grundradar verbunden zu sein.

So entsteht das VerzeichnisEinen Eintrag ändern oder entfernen