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Altlastengutachter finden: Auswahl, Kosten & Ablauf

Altlastengutachter untersuchen frühere Nutzungen und mögliche Schadstoffbelastungen eines Grundstücks. Das Verzeichnis bietet Listen für 42 Städte mit insgesamt 183 Anbietern und deren Websites.

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Städte im Verzeichnis, nach Ländern geordnet

Wann ein Altlastenverdacht vor dem Kauf geklärt werden sollte

Eine frühere Tankstelle, Werkstatt, Produktion, Ablagerung oder Auffüllung ist ein Anlass, die Nutzungsgeschichte vor dem Grundstückskauf genauer zu prüfen. Auch ein Eintrag im Altlasten- oder Bodenschutzkataster kann eine Untersuchung auslösen. Ein Verdacht ist noch kein bestätigter Befund. Zuerst werden Akten und frühere Nutzungen ausgewertet. Daraus ergeben sich die Stoffe, Untersuchungsstellen und Ausbreitungswege, die fachlich zu klären sind.

Die geplante Nutzung gehört von Anfang an in die Fragestellung. Ein Wohnhaus mit Garten kann andere Untersuchungen erfordern als eine befestigte Gewerbefläche. Stimmen Sie bei einem behördlich erfassten Verdacht das Vorgehen mit der zuständigen Bodenschutzbehörde ab. Ein fehlender Katastereintrag beweist keine Schadstofffreiheit, weil die Auskunft nur den vorhandenen Behördenbestand wiedergibt. Umgekehrt bedeutet ein Verdacht nicht automatisch, dass der Boden belastet oder eine Sanierung erforderlich ist.

Wann eine Anerkennung für Bodenschutz und Altlasten nötig ist

Für behördlich angeordnete Untersuchungen kann die zuständige Behörde einen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannte Untersuchungsstelle verlangen. Die Anerkennung richtet sich nach Landesrecht und gilt für bestimmte Sachgebiete. Im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) lassen sich anerkannte Sachverständige für Boden und Altlasten suchen. Prüfen Sie dort das genaue Sachgebiet und das Land der Anerkennung.

Nicht jeder private Untersuchungsauftrag verlangt eine Anerkennung nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG). Fragen Sie die Behörde deshalb vor der Beauftragung, wenn der Bericht Teil eines laufenden Verfahrens werden soll. Unabhängig davon sollte das Büro erklären, wer historische Erkundung, Probenahme, Labor und Bewertung verantwortet. Eine Laboranerkennung belegt nicht automatisch, dass dieselbe Stelle auch die gesamte Fläche fachlich bewertet.

ReSyMeSa: Sachverständige für Boden und Altlasten

§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz

Der Untersuchungsplan bestimmt den privaten Aufwand

Das Honorar für eine private Altlastenuntersuchung wird vereinbart. Kosten entstehen für Aktenauswertung, Untersuchungskonzept, Probenahme, Laboranalysen, Bewertung und Bericht. Zahl und Tiefe der Proben sowie die zu untersuchenden Stoffe hängen vom konkreten Verdacht ab. Ein Angebot sollte diese Schritte einzeln nennen und zeigen, welche Leistungen von Laboren oder Bohrfirmen hinzukommen.

Weitere Untersuchungen können erforderlich werden, wenn erste Ergebnisse den Verdacht verändern. Vereinbaren Sie, dass solche Leistungen erst nach Ihrer Freigabe beauftragt werden, und lassen Sie Anfahrt, Nebenkosten und Umsatzsteuer ausweisen. Die behördliche Katasterauskunft ist eine andere Leistung als das private Gutachten. Ob dafür eine Gebühr anfällt, klärt die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

§ 632 BGB: Vergütung

Bundesportal: Altlastenkataster-Auskunft

Nutzungsgeschichte und Zugang für die Untersuchung vorbereiten

Sammeln Sie Katasterauskunft, Lage- und Grundstückspläne sowie Unterlagen zu früheren Betrieben, Tankanlagen, Gruben, Auffüllungen oder Ablagerungen. Legen Sie vorhandene Berichte vollständig vor und markieren Sie widersprüchliche Angaben. Teilen Sie dem Gutachter mit, welche Nutzung nach dem Kauf geplant ist. Diese Informationen helfen, Proben gezielt zu nehmen, statt den Boden ohne Bezug zum Verdacht auf beliebige Stoffe zu untersuchen.

Vor Bohrungen oder Probenahmen müssen Zugang, Leitungsverläufe und die nötigen Zustimmungen geklärt sein. Eine Kaufabsicht allein erlaubt keine Arbeiten auf fremdem Grund; neben dem Eigentümer können weitere Nutzungsberechtigte betroffen sein. Vereinbaren Sie, wer Leitungsauskünfte einholt, wie Untersuchungsstellen festgelegt und wie Bohrstellen hinterlassen werden. Der spätere Bericht sollte auch benennen, welche Flächen, Tiefen und Stoffe nicht untersucht wurden.

Häufige Fragen zur Auswahl

Wie ordne ich Laborwerte den Proben auf dem Grundstück zu?

Verlangen Sie einen Lageplan, in dem jede Probenkennung am Entnahmeort eingetragen ist. Probenkennung und Tiefe im Plan müssen mit der Bezeichnung im Laborbericht übereinstimmen.

Welche Person suche ich bei ReSyMeSa?

Suchen Sie nach der Person, die das Gutachten fachlich verantwortet, und prüfen Sie deren anerkanntes Sachgebiet. Ein Büro- oder Laborname allein zeigt nicht, welche Person für die Bewertung anerkannt ist.

Wie erkenne ich im Gutachten unbeantwortete Verdachtsfragen?

Bitten Sie um eine Übersicht, die jeder früheren Nutzung die untersuchten Stellen und Stoffe zuordnet. Bleibt eine Nutzung ohne passende Probe oder Analyse, sollte der Bericht diesen offenen Punkt ausdrücklich nennen.

Was tue ich bei widersprüchlichen Angaben zur früheren Nutzung?

Geben Sie dem Gutachter beide Fassungen mit ihrer jeweiligen Quelle. Der Untersuchungsplan sollte festhalten, welcher Annahme er folgt und welche zusätzliche Stelle oder welcher Stoff wegen des Widerspruchs geprüft wird.

Erfasst eine Bodenuntersuchung auch Schadstoffe im Gebäude?

Nein, nicht automatisch. Nennen Sie einen Verdacht auf belastete Baustoffe im Gebäude gesondert, damit die dafür benötigte Untersuchung ausdrücklich im Auftrag steht.