Median B
290%
Gemeinden
1.101
Der Median der Grundsteuer B in Baden-Württemberg liegt bei 290%. Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Grundsteuer Hebesatz und Grundsteuer B gehören zusammen: Der Messbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Für Baden-Württemberg zeigt diese Seite Median, Spannweite und Gemeindevergleich.
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Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Gemeinden
1.101
mit Hebesatzwert
Median
290%
Grundsteuer B
Spannweite
0% bis 1.350%
Minimum bis Maximum
Perzentil
13%
Rang 15 von 16
Die mittleren 80 Prozent der Gemeinden liegen zwischen 170% und 520%. Der Median von 290% ist deshalb robuster als ein Durchschnitt, wenn einzelne Gemeinden sehr hohe oder sehr niedrige Hebesätze setzen.
Baden-Württemberg nutzt mit Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell ein eigenes Ländermodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße, die Bewertungslogik vor dem Messbetrag weicht aber vom Bundesmodell ab. Für die Einordnung dieser Seite ist deshalb wichtig: Der Median ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).
Baden-Württemberg
290%
Deutschland
395%
Differenz
-105%
Baden-Württemberg steht nach Median der Grundsteuer B auf Rang 15 von 16 Bundesländern mit auswertbarem Datensatz. Das entspricht rund 13% der Vergleichsgruppe.
Die Tabelle verlinkt bereits auf die gesperrte Gemeinde-URL-Struktur; Phase 2b schaltet die Detailseiten frei.
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B |
|---|---|---|
| Creglingen, Stadt | Main-Tauber-Kreis | 1.350% |
| Niederstetten, Stadt | Main-Tauber-Kreis | 1.300% |
| Bärenthal | Tuttlingen | 1.100% |
| Dörzbach | Hohenlohekreis | 1.060% |
| Königheim | Main-Tauber-Kreis | 870% |
| Werbach | Main-Tauber-Kreis | 835% |
| Irndorf | Tuttlingen | 830% |
| Triberg im Schwarzwald, Stadt | Schwarzwald-Baar-Kreis | 830% |
| Weikersheim, Stadt | Main-Tauber-Kreis | 830% |
| Wittighausen | Main-Tauber-Kreis | 810% |
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B |
|---|---|---|
| Büsingen am Hochrhein | Konstanz | 0% |
| Allensbach | Konstanz | 78% |
| Bodman-Ludwigshafen | Konstanz | 80% |
| Reichenau | Konstanz | 81% |
| Walldorf, Stadt | Rhein-Neckar-Kreis | 100% |
| Graben-Neudorf | Karlsruhe | 105% |
| Hirschberg an der Bergstraße | Rhein-Neckar-Kreis | 105% |
| Wurmberg | Enzkreis | 105% |
| Sipplingen | Bodenseekreis | 106% |
| Langenargen | Bodenseekreis | 110% |
Direkte Landkreis-Seiten mit Median der Grundsteuer B. So bleibt der Weg von Baden-Württemberg zur regionalen Hebesatz-Übersicht ohne Umweg über einzelne Gemeinden crawlbar.
Main-Tauber-Kreis
755%
18 Gemeinden mit Wert
Sigmaringen
510%
25 Gemeinden mit Wert
Neckar-Odenwald-Kreis
495%
27 Gemeinden mit Wert
Schwarzwald-Baar-Kreis
475%
20 Gemeinden mit Wert
Heidenheim
455%
11 Gemeinden mit Wert
Schwäbisch Hall
450%
30 Gemeinden mit Wert
Hohenlohekreis
445%
16 Gemeinden mit Wert
Freudenstadt
425%
16 Gemeinden mit Wert
Waldshut
400%
32 Gemeinden mit Wert
Calw
390%
25 Gemeinden mit Wert
Ulm, Stadtkreis
390%
1 Gemeinden mit Wert
Tuttlingen
370%
35 Gemeinden mit Wert
Mannheim, Stadtkreis
365%
1 Gemeinden mit Wert
Ostalbkreis
355%
42 Gemeinden mit Wert
Rottweil
350%
21 Gemeinden mit Wert
Pforzheim, Stadtkreis
348%
1 Gemeinden mit Wert
Baden-Baden, Stadtkreis
345%
1 Gemeinden mit Wert
Heilbronn, Stadtkreis
345%
1 Gemeinden mit Wert
Zollernalbkreis
345%
25 Gemeinden mit Wert
Ortenaukreis
340%
51 Gemeinden mit Wert
Lörrach
310%
35 Gemeinden mit Wert
Reutlingen
303%
26 Gemeinden mit Wert
Biberach
300%
45 Gemeinden mit Wert
Göppingen
295%
38 Gemeinden mit Wert
Alb-Donau-Kreis
280%
55 Gemeinden mit Wert
Karlsruhe, Stadtkreis
270%
1 Gemeinden mit Wert
Ravensburg
270%
39 Gemeinden mit Wert
Rastatt
265%
23 Gemeinden mit Wert
Heilbronn
258%
46 Gemeinden mit Wert
Ludwigsburg
240%
39 Gemeinden mit Wert
Rems-Murr-Kreis
240%
31 Gemeinden mit Wert
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
235%
1 Gemeinden mit Wert
Emmendingen
230%
24 Gemeinden mit Wert
Konstanz
230%
25 Gemeinden mit Wert
Breisgau-Hochschwarzwald
215%
50 Gemeinden mit Wert
Tübingen
215%
15 Gemeinden mit Wert
Rhein-Neckar-Kreis
203%
54 Gemeinden mit Wert
Bodenseekreis
195%
23 Gemeinden mit Wert
Esslingen
195%
44 Gemeinden mit Wert
Böblingen
188%
26 Gemeinden mit Wert
Karlsruhe
188%
32 Gemeinden mit Wert
Heidelberg, Stadtkreis
185%
1 Gemeinden mit Wert
Enzkreis
174%
28 Gemeinden mit Wert
Stuttgart, Stadtkreis
160%
1 Gemeinden mit Wert
Der Median der Grundsteuer B in Baden-Württemberg liegt aktuell bei 290%. Gegenüber dem Vorjahresmedian von 370% ergibt sich eine Veränderung um 80% Punkte.
Quelle sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0), Stichtag 30.06.2025. Die kommunale Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden; die Landesebene bestimmt das Bewertungsmodell.
Grunderwerbsteuer und Standortrisiken werden in separaten Auswertungen detailliert. Bis zur Veröffentlichung der vollen Bewertung zeigt diese Seite nur einen knappen Hinweis.
Sechs Klassen zeigen, wie sich die Gemeinden im Bundesland verteilen.
Die Leiste vergleicht die Mediane der Grundsteuer A, B und C mit dem Bundesmedian der Grundsteuer B.
Der Median der Grundsteuer B in Baden-Württemberg liegt 2025 bei 290%. Grundlage sind die Destatis-Realsteuerhebesätze.
Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Der Messbetrag hängt vom jeweiligen Bundes- oder Ländermodell ab.
Die Seite zeigt den aktuellen Datenstand 30.06.2025. Für den Einzelfall zählt der Hebesatz Ihrer Gemeinde im Bescheid.
Der Hebesatz ist kommunal. Er wird durch Satzung oder Haushaltsbeschluss der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Reform 2025 veränderte die Bewertungsgrundlage. Der Hebesatz bleibt ein politisch festgelegter kommunaler Multiplikator.
Der Grundsteuermessbetrag ist der Zwischenwert aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er steht vor dem kommunalen Hebesatz in der Formel.
Das hängt vom Modell ab. Für Baden-Württemberg gilt: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Die Rechtsgrundlage steht in der Methodik dieser Seite.
Ja. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke.
Prüfen Sie zuerst, ob sich der Fehler auf den kommunalen Bescheid oder den Messbescheid des Finanzamts bezieht. Fristen stehen im Bescheid.
Nutzen Sie die Top-Gemeinden-Tabelle oder die kommende Gemeinde-Seite. Bis dahin ist der kommunale Bescheid die verbindliche Quelle.
Die Seite aggregiert Gemeinde-Hebesätze aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 + § 14 LGrStG BW eingeordnet.
Baden-Württemberg
Grundsteuer B Median
290%
Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell
Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025.