Die Steuerlast aus Grundbesitz wird über den lokalen Satz und das Reformmodell eingeordnet.
Der Landkreis umfasst 25 Gemeinden. Min 145%, Max 580%.
Gemeinden
25
mit Hebesatz
25
BL-Median
290%
Perzentil im Bundesland
74%
Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Calw. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Calw. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.
| Gemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Grundsteuer C | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Ostelsheim | 285% | 145% | nicht erhoben | 330% |
| Simmozheim | 300% | 188% | nicht erhoben | 330% |
| Oberreichenbach | 400% | 200% | nicht erhoben | 340% |
| Althengstett | 295% | 225% | nicht erhoben | 345% |
| Gechingen | 378% | 230% | nicht erhoben | 345% |
| Egenhausen | 370% | 250% | nicht erhoben | 340% |
| Rohrdorf | 330% | 280% | nicht erhoben | 330% |
| Schömberg | 1.300% | 300% | nicht erhoben | 380% |
| Simmersfeld | 320% | 300% | nicht erhoben | 360% |
| Dobel | 2.150% | 320% | nicht erhoben | 350% |
| Unterreichenbach | 400% | 350% | nicht erhoben | 350% |
| Neuweiler | 530% | 375% | nicht erhoben | 350% |
| Bad Teinach-Zavelstein, Stadt | 320% | 390% | nicht erhoben | 360% |
| Haiterbach, Stadt | 360% | 400% | nicht erhoben | 360% |
| Bad Liebenzell, Stadt | 800% | 410% | nicht erhoben | 380% |
| Ebhausen | 450% | 420% | nicht erhoben | 350% |
| Bad Herrenalb, Stadt | 1.579% | 422% | nicht erhoben | 400% |
| Neubulach, Stadt | 400% | 460% | nicht erhoben | 370% |
| Nagold, Stadt | 430% | 470% | nicht erhoben | 390% |
| Wildberg, Stadt | 1.000% | 470% | nicht erhoben | 390% |
| Calw, Stadt | 495% | 480% | nicht erhoben | 410% |
| Höfen an der Enz | 1.415% | 520% | nicht erhoben | 360% |
| Enzklösterle | 3.000% | 540% | nicht erhoben | 360% |
| Bad Wildbad, Stadt | 2.200% | 555% | nicht erhoben | 390% |
| Altensteig, Stadt | 645% | 580% | nicht erhoben | 370% |
Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.
Neben dem Hebesatz ist das Bewertungsverfahren entscheidend für die tatsächliche Grundstücksabgabe.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.
Der Landkreis-Median 390% steht dem Bundesland-Median 290% gegenüber.
Der Landkreis liegt im 74. Perzentil unter 1.101 vergleichbaren Gemeinde-Werten.
Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.
Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.
Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.
Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Baden-Württemberg gilt zusätzlich § 2 + § 14 LGrStG BW.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.
25 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.
Landkreis-Kennzahlen
Median Hebesatz B: 390%
Gemeinden: 25
Datenstand: 30.6.2025