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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Main-Tauber-Kreis

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Main-Tauber-Kreis 2025 755 %. Grundlage sind 18 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 440 % in Großrinderfeld bis 1.350 % in Creglingen, Stadt.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Main-Tauber-Kreis · Grundsteuer B2025
755 %

Median über 18 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)519 %
Teuer (p90)999 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B755 %aus 18 Gemeinden
Günstig / Teuer519 % / 999 %p10 / p90
Spanne440 % – 1.350 %Großrinderfeld – Creglingen, Stadt
Abweichung vom Landesmedian+465 Pp.Baden-Württemberg: 290 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Main-Tauber-Kreis und in Baden-Württemberg

Der Median der Grundsteuer B liegt im Main-Tauber-Kreis bei 755 %. Damit liegt er 465 Prozentpunkte über dem Median in Baden-Württemberg (290 %).

Main-Tauber-Kreis755 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Bodenseekreis195 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 755 %

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Gemeinden im Main-Tauber-Kreis

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Main-Tauber-Kreis. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 755 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Creglingen, Stadt1.350 %+900▲ über Median
Niederstetten, Stadt1.300 %+870▲ über Median
Königheim870 %+440▲ über Median
Werbach835 %+425▲ über Median
Weikersheim, Stadt830 %+400▲ über Median
Wittighausen810 %+460▲ über Median
Külsheim, Stadt802 %+422▲ über Median
Assamstadt760 %+420▲ über Median
Tauberbischofsheim, Stadt760 %+390▲ über Median
Bad Mergentheim, Stadt750 %+360▼ unter Median
Lauda-Königshofen, Stadt750 %+360▼ unter Median
Grünsfeld, Stadt690 %+320▼ unter Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Baden-Württemberg mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Main-Tauber-Kreises, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Main-Tauber-Kreis
Bodenseekreis195 %23−560 Pp.
Böblingen188 %26−567 Pp.
Karlsruhe188 %32−567 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−570 Pp.
Enzkreis174 %28−581 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Baden-Württemberg. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Main-Tauber-Kreis je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

365 %2019
365 %2020
370 %2021
375 %2022
375 %2023
375 %2024
755 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Main-Tauber-Kreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Main-Tauber-Kreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Main-Tauber-Kreis bei 755 % über 18 Gemeinden. Die Spanne reicht von 440 % bis 1.350 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Creglingen, Stadt (1.350 %), Niederstetten, Stadt (1.300 %), Königheim (870 %); am günstigsten Großrinderfeld (440 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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