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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Freudenstadt

Destatis weist im Landkreis Freudenstadt 2025 einen Median der Grundsteuer B von 425 % aus (16 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 300 % in Grömbach bis 675 % in Freudenstadt, Stadt.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Freudenstadt · Grundsteuer B2025
425 %

Median über 16 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)328 %
Teuer (p90)594 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B425 %aus 16 Gemeinden
Günstig / Teuer328 % / 594 %p10 / p90
Spanne300 % – 675 %Grömbach – Freudenstadt, Stadt
Abweichung vom Landesmedian+135 Pp.Baden-Württemberg: 290 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Freudenstadt und in Baden-Württemberg

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Freudenstadt bei 425 %. Damit liegt er 135 Prozentpunkte über dem Median in Baden-Württemberg (290 %).

Landkreis Freudenstadt425 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Bodenseekreis195 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 425 %

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Gemeinden im Landkreis Freudenstadt

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Landkreis Freudenstadt. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 425 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Freudenstadt, Stadt675 %+225▲ über Median
Bad Rippoldsau-Schapbach620 %+220▲ über Median
Alpirsbach, Stadt568 %+188▲ über Median
Loßburg485 %+105▲ über Median
Waldachtal475 %+95▲ über Median
Dornstetten, Stadt460 %+100▲ über Median
Seewald460 %+110▲ über Median
Glatten430 %+130▲ über Median
Baiersbronn420 %+70▼ unter Median
Horb am Neckar, Stadt408 %+18▼ unter Median
Empfingen360 %+10▼ unter Median
Schopfloch350 %+50▼ unter Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Baden-Württemberg mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Landkreises Freudenstadt, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Freudenstadt
Bodenseekreis195 %23−230 Pp.
Böblingen188 %26−237 Pp.
Karlsruhe188 %32−237 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−240 Pp.
Enzkreis174 %28−251 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Baden-Württemberg. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Landkreis Freudenstadt je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

360 %2019
360 %2020
360 %2021
360 %2022
360 %2023
368 %2024
425 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Freudenstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Freudenstadt?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Freudenstadt bei 425 % über 16 Gemeinden. Die Spanne reicht von 300 % bis 675 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Freudenstadt, Stadt (675 %), Bad Rippoldsau-Schapbach (620 %), Alpirsbach, Stadt (568 %); am günstigsten Grömbach (300 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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