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grundradar
Datenjahr 2025Stichtag 30.06.2025Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Freudenstadt

Der Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Freudenstadt im Datenjahr 2025 425 %. Er liegt 135 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg von 290 %. Der Kreis selbst erhebt keinen Hebesatz, und der Wert ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid, am schnellsten im Rechner.

Gegenüber Land
+135 Pp.
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg: 290 %
Rang
8 von 44
Kreise und kreisfreie Städte in Baden-Württemberg, nach Hebesatz B
Spanne der Gemeinden
300 % bis 675 %
Grömbach bis Freudenstadt, Stadt
Nachbarkreis
−230 Pp.
Bodenseekreis: 195 %
01 / 9Überblick

Wie hoch ist der Hebesatz im Landkreis Freudenstadt?

Destatis weist im Landkreis Freudenstadt 2025 einen Median der Grundsteuer B von 425 % aus (Stichtag 30.06.2025). 16 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 300 % in Grömbach bis 675 % in Freudenstadt, Stadt.

Welche Gemeinde hat welchen Hebesatz im Landkreis Freudenstadt?

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Freudenstadt im Datenjahr 2025. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Freudenstadt
Freudenstadt, Stadt675 %+225 Pp.über Gebietsmedian
Bad Rippoldsau-Schapbach620 %+220 Pp.über Gebietsmedian
Alpirsbach, Stadt568 %+188 Pp.über Gebietsmedian
Loßburg485 %+105 Pp.über Gebietsmedian
Waldachtal475 %+95 Pp.über Gebietsmedian
Dornstetten, Stadt460 %+100 Pp.über Gebietsmedian
Seewald460 %+110 Pp.über Gebietsmedian
Glatten430 %+130 Pp.über Gebietsmedian
Baiersbronn420 %+70 Pp.unter Gebietsmedian
Horb am Neckar, Stadt408 %+18 Pp.unter Gebietsmedian
Empfingen360 %+10 Pp.unter Gebietsmedian
Schopfloch350 %+50 Pp.unter Gebietsmedian
Pfalzgrafenweiler345 %−5 Pp.unter Gebietsmedian
Wörnersberg340 %−95 Pp.unter Gebietsmedian
Eutingen im Gäu315 %−60 Pp.unter Gebietsmedian
Grömbach300 %±0 Pp.unter Gebietsmedian

Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Warum lässt sich im Landkreis Freudenstadt nicht landesweit vergleichen?

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Freudenstadt im Datenjahr 2025 425 %. Er liegt 135 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg (290 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B je Kreis und kreisfreier Stadt in Baden-Württemberg · %
Landesmedian 290
  1. Main-Tauber-Kreis755
  2. Sigmaringen510
  3. Neckar-Odenwald-Kreis495
  4. Schwarzwald-Baar-Kreis475
  5. Heidenheim455
  6. Schwäbisch Hall450
  7. Hohenlohekreis445
  8. Freudenstadt425
  9. Waldshut400
  10. Calw390
  11. Ulm, Stadtkreis390
  12. Tuttlingen370
  13. Mannheim, Stadtkreis365
  14. Ostalbkreis355
  15. Rottweil350
  16. Pforzheim, Stadtkreis348
  17. Baden-Baden, Stadtkreis345
  18. Heilbronn, Stadtkreis345
  19. Zollernalbkreis345
  20. Ortenaukreis340
  21. Lörrach310
  22. Reutlingen303
  23. Biberach300
  24. Göppingen295
  25. Alb-Donau-Kreis280
  26. Karlsruhe, Stadtkreis270
  27. Ravensburg270
  28. Rastatt265
  29. Heilbronn258
  30. Ludwigsburg240
  31. Rems-Murr-Kreis240
  32. Freiburg im Breisgau, Stadtkreis235
  33. Emmendingen230
  34. Konstanz230
  35. Breisgau-Hochschwarzwald215
  36. Tübingen215
  37. Rhein-Neckar-Kreis203
  38. Bodenseekreis195
  39. Esslingen195
  40. Böblingen188
  41. Karlsruhe188
  42. Heidelberg, Stadtkreis185
  43. Enzkreis174
  44. Stuttgart, Stadtkreis160

Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 425 %. Grundsteuer berechnen

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Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?

Die aufgeführten Gebiete in Baden-Württemberg haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe. Bei einer kreisfreien Stadt steht in der Spalte kein Median, sondern ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.

Gebiete in Baden-Württemberg mit ähnlichem Hebesatz B
Bodenseekreis195 %Median23−230 Pp.
Böblingen188 %Median26−237 Pp.
Karlsruhe188 %Median32−237 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %Einzelwert1−240 Pp.
Enzkreis174 %Median28−251 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Freudenstadt je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

Hebesatz B im Landkreis Freudenstadt je Datenjahr
3403603804004204402019202020212022202320242025Reform 2025Reform 20252019: 360 %2020: 360 %2021: 360 %2022: 360 %2023: 360 %2024: 368 %2025: 425 %360425

Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.

Welches Bewertungsmodell gilt hier?

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Womit rechnen und prüfen Sie weiter?

Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Freudenstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Freudenstadt?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Freudenstadt bei 425 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B. 16 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Die Spanne reicht von 300 % bis 675 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Freudenstadt, Stadt (675 %), Bad Rippoldsau-Schapbach (620 %), Alpirsbach, Stadt (568 %); am günstigsten Grömbach (300 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz, der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

Kennzahl
Median der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
Datenjahr
2025, Stichtag 30.06.2025
Aggregation
Median über die von Destatis gemeldeten Hebesätze B im Landkreis Freudenstadt
Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
16
Stichprobe
10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz und Recht
Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 2 und § 14 LGrStG BW.
Lizenz
Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

Vollständige Methodik

Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.

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