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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Heilbronn: Grundsteuer B Median 258% (2025)

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem eigenen Ländermodell eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 258%

Der Landkreis umfasst 46 Gemeinden. Min 159%, Max 720%.

Gemeinden

46

mit Hebesatz

46

BL-Median

290%

Perzentil im Bundesland

39%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Talheim159%
  • Lehrensteinsfeld168%
  • Flein170%

Teuerste Gemeinden

  • Roigheim720%
  • Jagsthausen587%
  • Bad Wimpfen, Stadt475%
Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Heilbronn. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Heilbronn. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert

Grundsteuerwert
299.943,25 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,98 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert
239,89 €
mit Hebesatz 258 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Heilbronn
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Talheim604%159%nicht erhoben350%
Lehrensteinsfeld550%168%nicht erhoben365%
Flein850%170%nicht erhoben350%
Obersulm385%172%nicht erhoben370%
Neckarwestheim300%175%nicht erhoben340%
Untergruppenbach435%185%nicht erhoben360%
Gemmingen700%200%nicht erhoben370%
Ilsfeld620%210%nicht erhoben410%
Weinsberg, Stadt892%214%nicht erhoben385%
Erlenbach465%215%nicht erhoben340%
Beilstein, Stadt461%218%nicht erhoben380%
Wüstenrot370%220%nicht erhoben380%
Eberstadt423%222%nicht erhoben380%
Ittlingen780%225%nicht erhoben395%
Ellhofen568%226%nicht erhoben385%
Brackenheim, Stadt507%227%nicht erhoben385%
Cleebronn230%230%nicht erhoben350%
Leingarten, Stadt390%240%nicht erhoben370%
Nordheim420%240%nicht erhoben375%
Güglingen, Stadt390%250%nicht erhoben330%
Massenbachhausen440%250%nicht erhoben350%
Kirchardt467%254%nicht erhoben375%
Löwenstein, Stadt500%255%nicht erhoben395%
Abstatt320%260%nicht erhoben395%
Eppingen, Stadt630%260%nicht erhoben385%
Offenau610%280%nicht erhoben370%
Zaberfeld430%285%nicht erhoben340%
Schwaigern, Stadt400%290%nicht erhoben380%
Siegelsbach470%290%nicht erhoben350%
Lauffen am Neckar, Stadt730%295%nicht erhoben365%
Bad Rappenau, Stadt510%297%nicht erhoben380%
Untereisesheim370%300%nicht erhoben355%
Pfaffenhofen440%305%nicht erhoben350%
Langenbrettach600%325%nicht erhoben360%
Neuenstadt am Kocher, Stadt465%325%nicht erhoben355%
Oedheim560%345%nicht erhoben345%
Neudenau, Stadt353%347%nicht erhoben360%
Hardthausen am Kocher350%360%nicht erhoben360%
Gundelsheim, Stadt520%390%nicht erhoben390%
Neckarsulm, Stadt300%400%nicht erhoben340%
Bad Friedrichshall, Stadt410%425%nicht erhoben360%
Widdern, Stadt560%450%nicht erhoben370%
Möckmühl, Stadt435%455%nicht erhoben350%
Bad Wimpfen, Stadt535%475%nicht erhoben370%
Jagsthausen503%587%nicht erhoben380%
Roigheim450%720%nicht erhoben390%
Reform-Modell

Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell im Landkreis Heilbronn

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 258% steht dem Bundesland-Median 290% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 39. Perzentil unter 1.101 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Heilbronn öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Baden-Württemberg gilt zusätzlich § 2 + § 14 LGrStG BW.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

46 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 258%

Gemeinden: 46

Datenstand: 30.6.2025