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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Zollernalbkreis

Destatis weist im Zollernalbkreis 2025 einen Median der Grundsteuer B von 345 % aus (25 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 195 % in Dautmergen bis 580 % in Winterlingen.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Zollernalbkreis · Grundsteuer B2025
345 %

Median über 25 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)268 %
Teuer (p90)538 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B345 %aus 25 Gemeinden
Günstig / Teuer268 % / 538 %p10 / p90
Spanne195 % – 580 %Dautmergen – Winterlingen
Abweichung vom Landesmedian+55 Pp.Baden-Württemberg: 290 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg

Der Median der Grundsteuer B liegt im Zollernalbkreis bei 345 %. Damit liegt er 55 Prozentpunkte über dem Median in Baden-Württemberg (290 %).

Zollernalbkreis345 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Bodenseekreis195 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 345 %

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Gemeinden im Zollernalbkreis

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Zollernalbkreis. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 345 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Winterlingen580 %+220▲ über Median
Nusplingen555 %+255▲ über Median
Obernheim550 %+240▲ über Median
Meßstetten, Stadt520 %+200▲ über Median
Albstadt, Stadt485 %+85▲ über Median
Straßberg430 %+80▲ über Median
Burladingen, Stadt420 %+55▲ über Median
Bitz405 %+105▲ über Median
Hechingen, Stadt400 %+30▲ über Median
Balingen, Stadt360 %−40▲ über Median
Jungingen360 %±0▲ über Median
Ratshausen355 %+25▲ über Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Baden-Württemberg mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Zollernalbkreises, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Zollernalbkreis
Bodenseekreis195 %23−150 Pp.
Böblingen188 %26−157 Pp.
Karlsruhe188 %32−157 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−160 Pp.
Enzkreis174 %28−171 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Baden-Württemberg. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Zollernalbkreis je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

330 %2019
330 %2020
330 %2021
330 %2022
330 %2023
330 %2024
345 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Zollernalbkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Zollernalbkreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Zollernalbkreis bei 345 % über 25 Gemeinden. Die Spanne reicht von 195 % bis 580 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Winterlingen (580 %), Nusplingen (555 %), Obernheim (550 %); am günstigsten Dautmergen (195 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 25 Gemeinden im Zollernalbkreis
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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