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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Rhein-Neckar-Kreis

Der Median der Grundsteuer B liegt im Rhein-Neckar-Kreis 2025 bei 203 % aus 54 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 100 % in Walldorf, Stadt bis 600 % in Heddesbach.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Rhein-Neckar-Kreis · Grundsteuer B2025
203 %

Median über 54 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)132 %
Teuer (p90)324 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B203 %aus 54 Gemeinden
Günstig / Teuer132 % / 324 %p10 / p90
Spanne100 % – 600 %Walldorf, Stadt – Heddesbach
Abweichung vom Landesmedian−87 Pp.Baden-Württemberg: 290 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Rhein-Neckar-Kreis und in Baden-Württemberg

Der Median der Grundsteuer B liegt im Rhein-Neckar-Kreis bei 203 %. Damit liegt er 87 Prozentpunkte unter dem Median in Baden-Württemberg (290 %).

Median in Baden-Württemberg290 %
Rhein-Neckar-Kreis203 %
Bodenseekreis195 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 203 %

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Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 203 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Heddesbach600 %+320▲ über Median
Eberbach, Stadt520 %+120▲ über Median
Schönau, Stadt475 %+115▲ über Median
Wilhelmsfeld375 %−55▲ über Median
Heiligkreuzsteinach340 %+10▲ über Median
Neckarbischofsheim, Stadt332 %−153▲ über Median
Schönbrunn305 %−35▲ über Median
Reichartshausen300 %−120▲ über Median
Wiesenbach300 %−110▲ über Median
Spechbach295 %−85▲ über Median
Helmstadt-Bargen290 %−160▲ über Median
Lobbach290 %−40▲ über Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Baden-Württemberg mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Rhein-Neckar-Kreises, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Rhein-Neckar-Kreis
Bodenseekreis195 %23−7 Pp.
Böblingen188 %26−15 Pp.
Karlsruhe188 %32−15 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−17 Pp.
Enzkreis174 %28−28 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Baden-Württemberg. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Rhein-Neckar-Kreis je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

345 %2019
350 %2020
360 %2021
365 %2022
370 %2023
370 %2024
203 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Rhein-Neckar-Kreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Rhein-Neckar-Kreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Rhein-Neckar-Kreis bei 203 % über 54 Gemeinden. Die Spanne reicht von 100 % bis 600 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Heddesbach (600 %), Eberbach, Stadt (520 %), Schönau, Stadt (475 %); am günstigsten Walldorf, Stadt (100 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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