Grundsteuer-Hebesatz im Rems-Murr-Kreis
Der Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Rems-Murr-Kreis im Datenjahr 2025 240 %. Er liegt 50 Prozentpunkte unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg von 290 %. Der Kreis selbst erhebt keinen Hebesatz, und der Wert ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid, am schnellsten im Rechner.
- Gegenüber Land
- −50 Pp.
- Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg: 290 %
- Rang
- 31 von 44
- Kreise und kreisfreie Städte in Baden-Württemberg, nach Hebesatz B
- Spanne der Gemeinden
- 170 % bis 390 %
- Berglen bis Sulzbach an der Murr
- Kreis oder Stadt mit ähnlichem Hebesatz
- ±0 Pp.
- Ludwigsburg: 240 %
01 / 9Überblick+
Wie hoch ist der Hebesatz im Rems-Murr-Kreis?
Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Rems-Murr-Kreis 2025 240 %. Grundlage sind die von Destatis gemeldeten Hebesätze B, Stichtag 30.06.2025. 31 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Die Spanne reicht von 170 % in Berglen bis 390 % in Sulzbach an der Murr.
Welche Gemeinde hat welchen Hebesatz im Rems-Murr-Kreis?
Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Rems-Murr-Kreis im Datenjahr 2025. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.
| Sulzbach an der Murr | 390 % | +20 Pp. | über Gebietsmedian |
| Spiegelberg | 370 % | −10 Pp. | über Gebietsmedian |
| Murrhardt | 348 % | −32 Pp. | über Gebietsmedian |
| Backnang | 330 % | −75 Pp. | über Gebietsmedian |
| Auenwald | 320 % | −40 Pp. | über Gebietsmedian |
| Großerlach | 285 % | −75 Pp. | über Gebietsmedian |
| Weinstadt | 285 % | −165 Pp. | über Gebietsmedian |
| Aspach | 280 % | −100 Pp. | über Gebietsmedian |
| Alfdorf | 270 % | −55 Pp. | über Gebietsmedian |
| Schwaikheim | 270 % | −150 Pp. | über Gebietsmedian |
| Winnenden | 265 % | −185 Pp. | über Gebietsmedian |
| Fellbach | 255 % | −150 Pp. | über Gebietsmedian |
| Althütte | 250 % | −130 Pp. | über Gebietsmedian |
| Burgstetten | 250 % | −110 Pp. | über Gebietsmedian |
| Schorndorf | 245 % | −220 Pp. | über Gebietsmedian |
| Allmersbach im Tal | 240 % | −110 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Kirchberg an der Murr | 240 % | −130 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Weissach im Tal | 240 % | −110 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Winterbach | 240 % | −145 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Kaisersbach | 236 % | −124 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Kernen im Remstal | 230 % | −155 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Remshalden | 230 % | −155 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Oppenweiler | 215 % | −85 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Leutenbach | 200 % | −175 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Rudersberg | 200 % | −190 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Waiblingen | 200 % | −190 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Welzheim | 200 % | −160 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Urbach | 190 % | −195 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Korb | 180 % | −215 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Plüderhausen | 176 % | −219 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Berglen | 170 % | −210 Pp. | unter Gebietsmedian |
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.
Wie steht der Rems-Murr-Kreis im Landesvergleich da?
Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Rems-Murr-Kreis im Datenjahr 2025 240 %. Er liegt 50 Prozentpunkte unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg (290 %).
- Main-Tauber-Kreis755
- Sigmaringen510
- Neckar-Odenwald-Kreis495
- Schwarzwald-Baar-Kreis475
- Heidenheim455
- Schwäbisch Hall450
- Hohenlohekreis445
- Freudenstadt425
- Waldshut400
- Calw390
- Ulm390
- Tuttlingen370
- Mannheim365
- Ostalbkreis355
- Rottweil350
- Pforzheim348
- Baden-Baden345
- Heilbronn345
- Zollernalbkreis345
- Ortenaukreis340
- Lörrach310
- Reutlingen303
- Biberach300
- Göppingen295
- Alb-Donau-Kreis280
- Karlsruhe270
- Ravensburg270
- Rastatt265
- Heilbronn258
- Ludwigsburg240
- Rems-Murr-Kreis240
- Freiburg im Breisgau235
- Emmendingen230
- Konstanz230
- Breisgau-Hochschwarzwald215
- Tübingen215
- Rhein-Neckar-Kreis203
- Bodenseekreis195
- Esslingen195
- Böblingen188
- Karlsruhe188
- Heidelberg185
- Enzkreis174
- Stuttgart160
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.
Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 240 %. Grundsteuer berechnen
Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?
Aufgeführt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Baden-Württemberg, die beim Hebesatz B dem Rems-Murr-Kreis am nächsten kommen. Ausgewählt wird nach der Höhe des Werts, nicht nach räumlicher Nähe. Für einen Kreis steht in der Spalte der von Grundradar berechnete Median seiner Gemeinde-Hebesätze B, für eine kreisfreie Stadt ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.
| Heilbronn | 258 %Median | 46 | +18 Pp. |
| Ludwigsburg | 240 %Median | 39 | ±0 Pp. |
| Freiburg im Breisgau | 235 %Einzelwert | 1 | −5 Pp. |
| Emmendingen | 230 %Median | 24 | −10 Pp. |
| Konstanz | 230 %Median | 24 | −10 Pp. |
Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?
Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Rems-Murr-Kreis je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.
Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.
Welches Bewertungsmodell gilt hier?
In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).
Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.
Womit rechnen und prüfen Sie weiter?
Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.
Was die Karte im Rems-Murr-Kreis zeigt
Jeder Link öffnet die Karte mit einer Ebene. Geben Sie dort eine Adresse ein oder klicken Sie auf ein Flurstück, um zu sehen, was die Ebene an dieser Stelle angibt.
- Bodenrichtwerte im Rems-Murr-Kreis auf der KarteMehr zur Ebene Bodenrichtwerte
- Eigentümerquote im Rems-Murr-Kreis auf der KarteMehr zur Ebene Eigentümerquote
- Nettokaltmiete im Rems-Murr-Kreis auf der KarteMehr zur Ebene Nettokaltmiete
- Hochwasser im Rems-Murr-Kreis auf der Karte
- Lärm im Rems-Murr-Kreis auf der KarteMehr zur Ebene Lärm
Häufige Fragen zum Hebesatz im Rems-Murr-Kreis
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Rems-Murr-Kreis?
Der Median der Grundsteuer B liegt im Rems-Murr-Kreis bei 240 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B. 31 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Die Spanne reicht von 170 % bis 390 %.
Welche Gemeinde ist am teuersten?
Am höchsten liegen Sulzbach an der Murr (390 %), Spiegelberg (370 %) und Murrhardt (348 %); am günstigsten Berglen (170 %).
Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?
Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz, der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.
Wie berechne ich meine Grundsteuer?
Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.
Methodik und Quellen
Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Die Grundsteuer B in Baden-Württemberg wird zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.
- Kennzahl
- Median der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
- Quelle
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
- Datenjahr
- 2025, Stichtag 30.06.2025
- Aggregation
- Median über die von Destatis gemeldeten Hebesätze B im Rems-Murr-Kreis
- Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
- 31
- Stichprobe
- 10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
- Lizenz und Recht
- Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 2 und § 14 LGrStG BW.
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.
Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung
Prüfen Sie das konkrete Grundstück und ordnen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise ein.
Rechnen Sie Ihre Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde im Rems-Murr-Kreis.
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