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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Rems-Murr-Kreis

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Rems-Murr-Kreis 2025 240 %. Grundlage sind 31 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 170 % in Berglen bis 390 % in Sulzbach an der Murr.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Rems-Murr-Kreis · Grundsteuer B2025
240 %

Median über 31 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)190 %
Teuer (p90)330 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B240 %aus 31 Gemeinden
Günstig / Teuer190 % / 330 %p10 / p90
Spanne170 % – 390 %Berglen – Sulzbach an der Murr
Abweichung vom Landesmedian−50 Pp.Baden-Württemberg: 290 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Rems-Murr-Kreis und in Baden-Württemberg

Der Median der Grundsteuer B liegt im Rems-Murr-Kreis bei 240 %. Damit liegt er 50 Prozentpunkte unter dem Median in Baden-Württemberg (290 %).

Median in Baden-Württemberg290 %
Rems-Murr-Kreis240 %
Bodenseekreis195 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen?

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 240 %

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Gemeinden im Rems-Murr-Kreis

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Rems-Murr-Kreis. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 240 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Sulzbach an der Murr390 %+20▲ über Median
Spiegelberg370 %−10▲ über Median
Murrhardt, Stadt348 %−32▲ über Median
Backnang, Stadt330 %−75▲ über Median
Auenwald320 %−40▲ über Median
Großerlach285 %−75▲ über Median
Weinstadt, Stadt285 %−165▲ über Median
Aspach280 %−100▲ über Median
Alfdorf270 %−55▲ über Median
Schwaikheim270 %−150▲ über Median
Winnenden, Stadt265 %−185▲ über Median
Fellbach, Stadt255 %−150▲ über Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Baden-Württemberg mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Rems-Murr-Kreises, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Rems-Murr-Kreis
Bodenseekreis195 %23−45 Pp.
Böblingen188 %26−52 Pp.
Karlsruhe188 %32−52 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−55 Pp.
Enzkreis174 %28−66 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Baden-Württemberg. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Rems-Murr-Kreis je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

360 %2019
360 %2020
360 %2021
375 %2022
380 %2023
380 %2024
240 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Rems-Murr-Kreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Rems-Murr-Kreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Rems-Murr-Kreis bei 240 % über 31 Gemeinden. Die Spanne reicht von 170 % bis 390 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Sulzbach an der Murr (390 %), Spiegelberg (370 %), Murrhardt, Stadt (348 %); am günstigsten Berglen (170 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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