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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Tübingen

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Landkreis Tübingen 2025 215 %. Grundlage sind 15 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 130 % in Dettenhausen bis 550 % in Starzach.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Tübingen · Grundsteuer B2025
215 %

Median über 15 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Günstig (p10)146 %
Teuer (p90)358 %
Median in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B215 %aus 15 Gemeinden
Günstig / Teuer146 % / 358 %p10 / p90
Spanne130 % – 550 %Dettenhausen – Starzach
Abweichung vom Landesmedian−75 Pp.Baden-Württemberg: 290 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Tübingen und in Baden-Württemberg

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Tübingen bei 215 %. Damit liegt er 75 Prozentpunkte unter dem Median in Baden-Württemberg (290 %).

Median in Baden-Württemberg290 %
Landkreis Tübingen215 %
Bodenseekreis195 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.

Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen?

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 215 %

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Gemeinden im Landkreis Tübingen

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Landkreis Tübingen. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 215 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Starzach550 %±0▲ über Median
Rottenburg am Neckar, Stadt360 %−40▲ über Median
Hirrlingen355 %+35▲ über Median
Tübingen, Universitätsstadt350 %−310▲ über Median
Ammerbuch300 %−80▲ über Median
Bodelshausen240 %−120▲ über Median
Neustetten230 %−90▲ über Median
Nehren215 %−155= Median
Mössingen, Stadt205 %−175▼ unter Median
Gomaringen184 %−226▼ unter Median
Kusterdingen180 %−320▼ unter Median
Ofterdingen170 %−210▼ unter Median
Dußlingen155 %−185▼ unter Median
Kirchentellinsfurt140 %−220▼ unter Median
Dettenhausen130 %−230▼ unter Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Baden-Württemberg mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Landkreises Tübingen, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Tübingen
Bodenseekreis195 %23−20 Pp.
Böblingen188 %26−27 Pp.
Karlsruhe188 %32−27 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−30 Pp.
Enzkreis174 %28−41 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Baden-Württemberg. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Landkreis Tübingen je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

340 %2019
340 %2020
360 %2021
370 %2022
370 %2023
380 %2024
215 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Tübingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Tübingen?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Tübingen bei 215 % über 15 Gemeinden. Die Spanne reicht von 130 % bis 550 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Starzach (550 %), Rottenburg am Neckar, Stadt (360 %), Hirrlingen (355 %); am günstigsten Dettenhausen (130 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 15 Gemeinden im Landkreis Tübingen
Stichprobep10 und p90 werden nur bei ausreichender Gemeindezahl gezeigt
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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