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grundradar
Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Lörrach

Destatis weist im Landkreis Lörrach 2025 einen Median der Grundsteuer B von 310 % aus (35 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 140 % in Schallbach bis 570 % in Häg-Ehrsberg.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Lörrach · Grundsteuer B2025
310 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 35 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

10. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B194 %
90. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B494 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg290 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Einordnung im Landkreis Lörrach und in Baden-Württemberg

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Lörrach im Datenjahr 2025 310 %. Er liegt 20 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg (290 %).

Landkreis Lörrach310 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Baden-Württemberg290 %
Bodenseekreis195 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Baden-Württemberg rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Baden-Württemberg und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Baden-Württemberg.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 310 %

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Gemeinden im Landkreis Lörrach

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Lörrach im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 310 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Fröhnd570 %+150über Gebietsmedian
Häg-Ehrsberg570 %+200über Gebietsmedian
Todtnau, Stadt550 %+150über Gebietsmedian
Wembach500 %+220über Gebietsmedian
Grenzach-Wyhlen485 %±0über Gebietsmedian
Schönau im Schwarzwald, Stadt480 %+60über Gebietsmedian
Tunau450 %+120über Gebietsmedian
Aitern440 %+90über Gebietsmedian
Utzenfeld410 %+110über Gebietsmedian
Kleines Wiesental400 %±0über Gebietsmedian
Wieden400 %+80über Gebietsmedian
Zell im Wiesental, Stadt400 %−30über Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Baden-Württemberg haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Lörrach
Bodenseekreis195 %23−115 Pp.
Böblingen188 %26−122 Pp.
Karlsruhe188 %32−122 Pp.
Heidelberg, Stadtkreis185 %1−125 Pp.
Enzkreis174 %28−136 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Lörrach je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

330 %2019
330 %2020
330 %2021
330 %2022
330 %2023
360 %2024
310 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Ländermodell

In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Lörrach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Lörrach?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Lörrach bei 310 % über 35 Gemeinden. Die Spanne reicht von 140 % bis 570 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Häg-Ehrsberg (570 %), Fröhnd (570 %), Todtnau, Stadt (550 %); am günstigsten Schallbach (140 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 14 LGrStG BW eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach
Stichprobe10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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