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Grundsteuer berechnen: jährlichen Betrag schätzen

Für ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen mit 600 m² Grundstück und 140 m² Wohnfläche ergibt der Rechner 386,08 € Grundsteuer B im Jahr. Das Ergebnis ist eine Schätzung und kein Bescheid. Für Ihre eigene Rechnung brauchen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Bebaute Wohngrundstücke brauchen zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe.
Jährliche GrundsteuerBeispiel · Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen · Hebesatz 365 %

386,08 €

GrundsteuerwertBundesmodell mit Mindestwertprüfung · Größenkoeffizient 0,95 nach Anlage 36341.206,69 €
Steuermessbetrag0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert105,77 €
Miete pro m²Anlage 39, Stufe 36,88 €
Restnutzungsdauerzum 1.1.202263 Jahre
Quelle: BMF FAQ zur neuen Grundsteuer Steuerjahr 2026 · Hauptfeststellung 1.1.2022

Geben Sie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Hebesatz B ein. Bei einem bebauten Wohngrundstück brauchen Sie zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe.

Wie hoch ist die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus?

Im Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen ergibt der Rechner 386,08 € Grundsteuer B im Jahr. Die Eingaben und den Rechenweg sehen Sie im Beispiel darunter. Geben Sie dieselben Werte ein, können Sie die Rechnung Schritt für Schritt nachvollziehen. In fünf Ländern gilt ein eigenes Modell. Die Unterschiede erklären wir weiter unten.

Sie kennen Ihren Hebesatz nicht? Schlagen Sie den amtlichen Hebesatz Ihrer Gemeinde nach und übernehmen Sie Grundsteuer B direkt in diesen Rechner: Grundsteuer-Hebesatz nach Gemeinde öffnen oder die Übersicht aller Gemeinde-Hebesätze ansehen.

Wie ergibt sich die Grundsteuer im Rechenbeispiel?

Das Bundesmodell rechnet in drei Schritten: erst der Grundsteuerwert, dann der Steuermessbetrag, dann die Steuer selbst. Den Hebesatz für den letzten Schritt legt die Gemeinde fest. Alle Werteingaben beziehen sich auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, auch der Bodenrichtwert.

Rechenbeispiel nach dem Bundesmodell: Schritt, Rechenweg und Wert
SchrittRechenwegWert
Bodenwert600 m² × 350 €/m² = 210.000,00 €, mal Umrechnungskoeffizient 0,95 (Anlage 36 BewG)199.500,00 €
GrundsteuerwertReinertrag aus 140 m² zu 6,88 € Monatsmiete je m² über 63 Jahre Restnutzungsdauer, dazu der abgezinste Bodenwert (§§ 252 bis 257 BewG)341.206,69 €
Steuermessbetrag341.206,69 € × 0,31 ‰ (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG)105,77 €
Jahresbetragungerundeter Messbetrag 105,7741 € × 365 % Hebesatz B ÷ 100 (§ 25 GrStG)386,08 €
Eingaben600 m² Grundstück, 350 €/m² Bodenrichtwert, 140 m² Wohnfläche, Baujahr 2005, Mietniveaustufe 3

Jeder Schritt steht mit seiner Rechtsgrundlage in der Tabelle, sodass Sie ihn mit Ihrem Bescheid abgleichen können.

Angezeigt wird ein Steuermessbetrag von 105,77 €, weitergerechnet wird mit 105,7741 €. Mit genau 105,77 € ergäbe der Hebesatz 386,06 € im Jahr statt 386,08 €.

Welche Regeln gelten für die Grundsteuerberechnung?

Welche Regeln gelten für die Grundsteuerberechnung?

Die Grundsteuer B setzt sich aus drei Faktoren zusammen. Die §§ 252 bis 257 BewG regeln, wie das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Wohngrundstücks im Ertragswertverfahren ermittelt. Das Verfahren berücksichtigt eine statistische Nettokaltmiete, die Restnutzungsdauer des Gebäudes und den Bodenwert.

Statistisch heißt dabei, dass nicht Ihre tatsächliche Miete zählt, sondern der Durchschnitt, den das Statistische Bundesamt für Gemeinden Ihrer Größe und Lage ausweist. Der Bodenwert bemisst sich nach § 247 BewG und damit nach dem Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022.

§ 15 GrStG legt die Steuermesszahl fest: 0,31 Promille für Ein- und Zweifamilienhäuser, 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke. Für geförderten Wohnraum gelten unter bestimmten Voraussetzungen 25 Prozent Ermäßigung auf die Messzahl (§ 15 Abs. 2 und 3 GrStG). Für Baudenkmäler sind es 10 Prozent (§ 15 Abs. 5 GrStG).

Grundsteuerwert mal Messzahl ergibt nach § 13 GrStG den Steuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz, den sie nach § 25 GrStG selbst festsetzt. Dieser letzte Faktor erklärt, warum zwei nahezu baugleiche Häuser in Nachbargemeinden unterschiedlich hoch besteuert werden.

Seit der Grundgesetzänderung von 2019 dürfen die Länder eigene Wege gehen, weil Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG ihnen erlaubt, das Bundesrecht durch eigenes Landesrecht zu ersetzen. Die Zuständigkeit des Bundes für die Grundsteuer selbst folgt aus Art. 105 Abs. 2 GG.

Welches Grundsteuermodell gilt in Ihrem Bundesland?

Welches Grundsteuermodell gilt in Ihrem Bundesland?

Ein eigenes Modell haben fünf Länder: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg. Die übrigen elf rechnen nach der Systematik des Bundes. In den Flächenmodellen zählt der Bodenwert gar nicht mit. Zwei gleich große Grundstücke in derselben Gemeinde werden deshalb gleich besteuert, ob sie in der besten oder in der schlechtesten Lage liegen.

Bundesmodell

Elf Länder rechnen nach dem Bundesmodell, vier davon mit eigener Steuermesszahl: das Saarland und Sachsen für alle Grundstücksarten, Berlin und Bremen nur für unbebaute und für Nichtwohngrundstücke.

Bayern: Flächenmodell

Bayern rechnet allein mit den Flächen: 0,04 € je Quadratmeter Grundstück und 0,50 € je Quadratmeter Gebäude, bei Wohnflächen 0,35 €.

Baden-Württemberg: Bodenwertmodell

In Baden-Württemberg zählen nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert; bei überwiegender Wohnnutzung sinkt die Steuermesszahl um 30 Prozent.

Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Hessen nimmt dieselben Flächen wie Bayern und korrigiert das Ergebnis mit einem Lagefaktor, der den Bodenrichtwert der Zone zum Gemeindedurchschnitt ins Verhältnis setzt.

Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell

Niedersachsen rechnet wie Hessen mit Flächen und einem Lagefaktor, hat dafür aber ein eigenes Landesgesetz.

Hamburg: Wohnlagemodell

Hamburg kennt nur zwei Wohnlagen, normal und gut. In der normalen Wohnlage sinkt die für Wohnflächen ohnehin ermäßigte Steuermesszahl noch einmal.

Grundsteuermodell, Bemessungsgrundlage und Steuermesszahl für Wohngrundstücke je Bundesland
Was zählt
Baden-WürttembergBW Bodenwertmodellnur der Bodenwerteigenes Landesrecht§ 2 + § 14 LGrStG BW
BayernBY Flächenmodellnur Grundstücks- und Gebäudeflächeeigenes Landesrecht§ 2 + § 5 BayGrStG
BerlinBundesmodell BEBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
BrandenburgBundesmodellBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
BremenBundesmodell HBBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
HamburgHH WohnlagenmodellFläche mal Wohnlageeigenes Landesrecht§ 2 + § 5 HmbGrStG
HessenHE Flächen-FaktorFläche mal Lagefaktor der Zoneeigenes Landesrecht§ 2 + § 5 HGrStG
Mecklenburg-VorpommernBundesmodellBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
NiedersachsenNI Flächen-Lage-ModellFläche mal Lagefaktor, wie in Hesseneigenes Landesrecht§ 2 + § 5 NGrStG
Nordrhein-WestfalenBundesmodell NRWBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
Rheinland-PfalzBundesmodell RLPBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
SaarlandBundesmodell SLBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,34 ‰
SachsenBundesmodell SNBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,36 ‰
Sachsen-AnhaltBundesmodell STBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
Schleswig-HolsteinBundesmodell SHBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰
ThüringenBundesmodellBodenwert, Miete, Baujahr und Fläche0,31 ‰

Grundsteuer für dasselbe Haus in acht Gemeinden

Beispielrechnung, nicht Ihr Bescheid: dasselbe Haus, jeweils mit dem Hebesatz B der Gemeinde. Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Datenjahr 2025, Stand 30.06.2025 · € im Jahr
Beispielhaus in Nordrhein-Westfalen 386
  1. Berlin · 470 %819
  2. Bremen · 695 %788
  3. Saarbrücken · 611 %762
  4. Erfurt · 565 %678
  5. Leipzig · 450 %591
  6. Dresden · 400 %526
  7. Potsdam · 330 %492
  8. Rostock · 438 %486

Berlin kommt in dieser Rechnung auf 818,91 € im Jahr, Bremen auf 787,58 €, obwohl Bremen mit 695 % den weit höheren Hebesatz beschlossen hat und Berlin nur 470 % verlangt.

Der Hebesatz ist nur der letzte Schritt. Vorher bewertet das Bundesmodell dasselbe Haus mit der Nettokaltmiete, die Anlage 39 BewG für jedes Land einzeln festlegt, und in Berlin liegt diese Miete so hoch, dass der höhere Grundsteuerwert den niedrigeren Hebesatz mehr als ausgleicht. In einem Land mit höheren Mieten kann die Grundsteuer deshalb höher ausfallen, obwohl die Gemeinde einen niedrigeren Hebesatz beschlossen hat. Im Saarland und in Sachsen kommt außerdem eine eigene Steuermesszahl hinzu.

Grundsteuer A oder B: welche gilt für mein Grundstück?

Grundsteuer A oder B: welche gilt für mein Grundstück?

Grundsteuer A und Grundsteuer B im Vergleich
SteuerartFür welche GrundstückeBemessungsgrundlageDieser Rechner
Grundsteuer Aland- und forstwirtschaftliche BetriebeErtragswert des Betriebsrechnet sie nicht
Grundsteuer BWohnhaus, Eigentumswohnung, unbebautes BaugrundstückGrundsteuerwert des einzelnen Grundstücksrechnet sie

Steht auf Ihrem Bescheid „Grundsteuer B“, sind Sie hier richtig. Steht dort „Grundsteuer A“, geht es um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, und der Rechner bildet ihn nicht ab. Beide Hebesätze beschließt dieselbe Gemeinde, meist in derselben Haushaltssatzung.

Was sind Grundbesitzabgaben, und warum steht auf dem Bescheid mehr?

Was sind Grundbesitzabgaben, und warum steht auf dem Bescheid mehr?

Viele Gemeinden verschicken einen einzigen Bescheid über die Grundbesitzabgaben, und die Grundsteuer ist darin nur ein Posten. Die übrigen Posten sind Gebühren für Leistungen der Gemeinde und keine Steuern. Deshalb liegt die Summe auf dem Bescheid regelmäßig über dem Betrag, den dieser Rechner ausweist.

Für den Vergleich mit dem Rechner brauchen Sie die Zeile „Grundsteuer B“ auf dem Bescheid, nicht den Gesamtbetrag. Die Gebühren beschließt die Gemeinde in eigenen Satzungen, und sie hängen nicht vom Grundsteuerwert ab. Eine geänderte Grundsteuer ändert sie deshalb nicht mit.

Posten auf dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben und ihre Bemessung
PostenArtWonach sie sich richtet
Grundsteuer BSteuerGrundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz
AbfallgebührGebührGröße und Zahl der Restmülltonnen
AbwassergebührGebührVerbrauch nach der Satzung der Gemeinde
NiederschlagswassergebührGebührversiegelte Fläche des Grundstücks
StraßenreinigungsgebührGebührSatzung der Gemeinde
Gilt der Rechner für 2024, 2025 und 2026?

Gilt der Rechner für 2024, 2025 und 2026?

Der Rechner gilt für die Jahre ab 2025. Seit dem 1. Januar 2025 beruht die Grundsteuer auf dem neuen Grundsteuerwert, der zum 1. Januar 2022 ermittelt wird. Dieses Datum ist kein veralteter Datenstand, sondern der gesetzliche Hauptfeststellungszeitpunkt nach § 266 Abs. 1 BewG: An diesem einen Stichtag hat der Gesetzgeber alle Grundstücke in Deutschland bewerten lassen. Für 2025 und für 2026 ist die Rechnung deshalb dieselbe: derselbe Grundsteuerwert, dieselbe Steuermesszahl. Ändern kann sich von Jahr zu Jahr nur der Hebesatz, den die Gemeinde beschließt.

Für 2024 und früher rechnet der Rechner nicht. Bis dahin beruhte die Grundsteuer auf dem Einheitswert, der nach einer ganz anderen Systematik ermittelt wurde. Einen Betrag für 2024 finden Sie deshalb nur auf dem damaligen Bescheid. Aus den Eingaben dieses Rechners lässt er sich nicht ableiten.

Wie berechne ich die Grundsteuer für meine Stadt?

Wie berechne ich die Grundsteuer für meine Stadt?

An der Rechnung ändert der Ort nichts, solange Ihr Bundesland nach dem Bundesmodell rechnet: Grundsteuerwert und Steuermesszahl entstehen aus Ihrem Grundstück, nicht aus dem Ortsnamen. Ortsabhängig ist allein der Hebesatz, den jede Gemeinde in ihrer Haushaltssatzung beschließt.

Für eine Rechnung mit dem Satz Ihrer Stadt brauchen Sie also genau eine Zahl von außen. Schlagen Sie den Hebesatz für Grundsteuer B in der Hebesatz-Übersicht nach und tragen Sie ihn oben ein. Die Übersicht nennt zu jeder Gemeinde auch den Stand des Beschlusses, damit Sie erkennen, ob seit der Reform 2025 neu festgesetzt wurde.

Was hat sich mit der Grundsteuerreform 2025 geändert?

Was hat sich mit der Grundsteuerreform 2025 geändert?

Bis Ende 2024 beruhte die Grundsteuer auf Einheitswerten, die im Westen auf den Wertverhältnissen von 1964 und im Osten auf denen von 1935 fußten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis 2018 für verfassungswidrig: Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich bewertet, weil die alten Werte die tatsächliche Entwicklung längst nicht mehr abbildeten. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb der neu ermittelte Grundsteuerwert. Für die Gemeinden sollte die Reform aufkommensneutral bleiben, insgesamt also nicht mehr Geld in die Gemeindekassen spülen als vorher. Für den einzelnen Haushalt gilt das nicht. Wer in einer Lage wohnt, die sich seit 1964 überdurchschnittlich entwickelt hat, zahlt mehr, andere zahlen weniger. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze zum selben Stichtag angepasst, um ihr Aufkommen zu halten.

Was sich für Eigentümer im Einzelnen ändert und welche Fristen gelten, steht im Ratgeber zur Grundsteuer. Wie stark der kommunale Satz den Betrag verschiebt, zeigt die Übersicht der Hebesätze in Deutschland.

Welche Angaben führen zu einem falschen Ergebnis?

Welche Angaben führen zu einem falschen Ergebnis?

Vier Fehler kommen immer wieder vor. Erstens wird der falsche Jahrgang des Bodenrichtwerts eingetragen. Maßgeblich ist der Wert zum 1. Januar 2022, nicht der heutige. Die Landesportale zeigen inzwischen die Jahrgänge 2024 und 2026 an. Wenn Sie den aktuellen Wert nehmen, rechnen Sie sich in einer gestiegenen Lage die Steuer zu hoch. Den Wert von 2022 finden Sie im Archiv Ihres Landesportals oder auf Ihrem Feststellungsbescheid.

Zweitens wird die Wohnfläche mit der Grundfläche verwechselt. Maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung, nach der Balkone meist nur zu einem Viertel und Kellerräume gar nicht zählen.

Drittens wird der Hebesatz des Vorjahrs eingetragen, obwohl viele Gemeinden ihn zur Reform 2025 neu festgesetzt haben. Viertens greifen viele zum Bodenrichtwert der falschen Zone, weil eine Zonengrenze oft mitten durch die Straße läuft. Prüfen Sie diese vier Angaben, bevor Sie ein Ergebnis mit Ihrem Bescheid vergleichen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich die Grundsteuer neu berechnen?

Neu rechnen müssen Sie nur, wenn sich etwas ändert. Der Grundsteuerwert bleibt bis zur nächsten Hauptfeststellung stehen, und die ist alle sieben Jahre vorgesehen. Setzt Ihre Gemeinde dagegen einen neuen Hebesatz fest, ändert sich Ihre Steuer sofort.

Woher bekomme ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Jede Gemeinde beschließt den Hebesatz in ihrer Haushaltssatzung. Die wird ortsüblich bekannt gemacht und steht meist auf der Website der Gemeinde. Für über 10.000 Gemeinden ist er zusätzlich in unserer Hebesatz-Übersicht hinterlegt, Stand 30. Juni 2025. Hat Ihre Gemeinde seither neu beschlossen, gilt der Wert aus der Haushaltssatzung.

Warum weicht mein Bescheid von diesem Ergebnis ab?

Der Rechner arbeitet mit den typisierten Werten des Bundesmodells. Das Finanzamt kennt zusätzlich Ihre erklärten Angaben, etwa Garagen, Nebengebäude oder eine abweichende Mietniveaustufe.

Zählt die Garage zur Wohnfläche?

Nicht über die Wohnfläche, aber über den Ertrag: Für jeden Garagen- oder Tiefgaragenstellplatz setzt das Bundesmodell nach Anlage 39 BewG einen Festwert von 35 € Nettokaltmiete im Monat an, der den Grundsteuerwert erhöht. Die 50-Quadratmeter-Grenze, von der oft zu lesen ist, gilt nur im bayerischen Flächenmodell nach Art. 2 BayGrStG. Dieser Rechner setzt keinen Stellplatz an; mit Garage fällt Ihr Bescheid entsprechend höher aus.

Was bedeutet die Mietniveaustufe?

Die Mietniveaustufe ordnet Ihre Gemeinde einer von sieben Stufen zu und verschiebt damit die statistische Nettokaltmiete zwischen 20 Prozent nach unten und 40 Prozent nach oben (Anlage 39 BewG). Die Zuordnung je Gemeinde regelt die Mietniveau-Einstufungsverordnung des Bundesfinanzministeriums.

Wie wirkt sich das Baujahr aus?

Das Baujahr bestimmt die Restnutzungsdauer. Der Gesetzgeber rechnet bei Wohnhäusern mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer; für das Haus von 2005 aus dem Beispiel bleiben zum Stichtag 1. Januar 2022 davon 63 Jahre. Je länger diese Restnutzungsdauer ist, desto höher fällt der Ertragswert aus. Der Wert altert nicht mit, sondern gilt bis zur nächsten Hauptfeststellung. Nach unten ist er bei 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer gedeckelt, bei einem Wohnhaus also bei 24 Jahren.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Wichtig ist, welchen der drei Bescheide Sie angreifen: Fläche, Bodenrichtwert oder Baujahr korrigiert nur ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Der Messbescheid und der Bescheid der Gemeinde übernehmen diesen Wert ungeprüft. Gegen den kommunalen Bescheid hilft nur ein Widerspruch, wenn die Gemeinde selbst falsch gerechnet hat.

Ist die Grundsteuer auf Mieter umlegbar?

Ja, sie gehört nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten. Vermieter geben sie über die Nebenkostenabrechnung weiter.

Warum zahlt mein Nachbar weniger?

Für Wohngrundstücke gilt in einer Gemeinde derselbe Hebesatz. Seit 2025 dürfen Gemeinden in mehreren Ländern, darunter Nordrhein-Westfalen, für Nichtwohngrundstücke aber einen zweiten, höheren Satz festlegen. Zwischen zwei Wohnhäusern entstehen Unterschiede deshalb über Grundstücksgröße, Bodenrichtwertzone, Wohnfläche und Baujahr. Hinzu kommt der Umrechnungskoeffizient aus Anlage 36 BewG: Er berücksichtigt, dass große Grundstücke je Quadratmeter weniger wert sind als kleine. Im Beispiel senkt er mit 0,95 den Bodenwert des 600-Quadratmeter-Grundstücks um fünf Prozent.

Gilt der Rechner auch für Eigentumswohnungen?

Ja. Wohnungseigentum ist nach § 249 BewG eine eigene Grundstücksart mit eigenen Bewirtschaftungskostensätzen, die Steuermesszahl beträgt aber ebenfalls 0,31 Promille. Tragen Sie als Grundstücksfläche nur Ihren Miteigentumsanteil ein: bei 120 von 1.000 Anteilen an einem 2.000-Quadratmeter-Grundstück also 240 Quadratmeter.

Was passiert, wenn ich keine Erklärung abgebe?

Das Finanzamt schätzt dann die Besteuerungsgrundlagen. Geschätzt wird in der Regel zu Ihren Ungunsten, und die Erklärungspflicht entfällt dadurch nicht.

Welche Daten nutzt der Grundsteuer-Rechner?

Welche Daten nutzt der Grundsteuer-Rechner?

Der Rechner setzt das Bundesmodell nach den §§ 252 bis 257 BewG um und arbeitet durchgehend auf dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022.

Für die statistische Nettokaltmiete nutzt der Rechner Bundesland, Grundstücksart, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe. Das Baujahr bestimmt außerdem die Restnutzungsdauer. Bei bebauten Wohngrundstücken berücksichtigt er pauschale Bewirtschaftungskosten und rechnet die verbleibenden Mieterträge auf den Bewertungsstichtag um. In den Grundsteuerwert fließt außerdem der abgezinste Bodenwert ein. Für unbebaute Grundstücke entfällt die Ertragsberechnung. Mit Steuermesszahl und Hebesatz wird daraus die Jahressteuer.

Der Rechner rundet Zwischenwerte nicht. Das Finanzamt rundet den Grundsteuerwert nach § 230 BewG auf volle 100 € ab. Deshalb kann das Ergebnis um wenige Cent vom Bescheid abweichen.

Angaben, die nur aus Ihrer Erklärung hervorgehen, etwa Stellplätze oder Nebengebäude, kennt der Rechner nicht.

Fehlt Ihnen der amtliche Bodenrichtwert, starten Sie mit dem Grundstückswert-Rechner oder mit den Bodenrichtwerten je Bundesland. Den Wert zum 1. Januar 2022 finden Sie im BORIS-Portal Ihres Landes oder auf Ihrem Feststellungsbescheid.

Quelle: §§ 219 bis 257 BewG mit den Anlagen 36 bis 41, §§ 13, 15 und 25 GrStG sowie das Amtliche Handbuch Bewertung und Grundsteuer 2022/2025 des Bundesfinanzministeriums. Bodenrichtwerte und Mietniveau zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, Steuermesszahlen nach dem Stand 2025 und damit auch für 2026.

Warum kann der Steuerbescheid abweichen?

Warum kann der Steuerbescheid abweichen?

Das Ergebnis ersetzt keinen Bescheid und keine steuerliche Beratung. Verbindlich ist allein der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts zusammen mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gilt ein anderes Landesgesetz. Der Rechner zeigt dort weiterhin das Ergebnis nach dem Bundesmodell, als Vergleichswert und nicht als Ihre Steuer. In Bayern etwa bleibt der Bodenwert vollständig außen vor, das Ergebnis kann deshalb weit abweichen.

Die Abgrenzung zu Kaufpreis und Verkehrswert erklärt Bodenrichtwert vs. Verkehrswert.

Nach der Berechnung

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Der Rechner ordnet die Kosten ein. Die kostenlose Prüfung ergänzt vorliegende Standortdaten und Risikohinweise.

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