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Grundsteuerreform 2025: Welches Modell gilt für Ihr Grundstück?

Welche Grundsteuerregeln seit dem 1. Januar 2025 gelten, wo das Bundesmodell greift und welche Länder eigene Modelle oder punktuelle Abweichungen nutzen.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben. Fünf Länder nutzen eigene Bewertungsmodelle; in den übrigen Ländern gilt grundsätzlich das Bundesmodell, teils mit Sonderregeln bei Steuermesszahl oder Hebesatzrecht.

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2026 · Letzte fachliche Prüfung am 26.04.2026

Kurzüberblick

  • Die reformierte Grundsteuer wird seit dem 01.01.2025 erhoben.
  • Fünf Länder haben eigene Bewertungsmodelle: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
  • Weitere Länder weichen nur punktuell ab, etwa bei Steuermesszahlen oder beim Hebesatzrecht.
  • Für Käufer bleibt der kommunale Hebesatz kaufentscheidend, selbst wenn das Bewertungsmodell ähnlich aussieht.

Mit dem 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer in die Zahlungspraxis übergegangen. Für Kaufinteressenten ist das Thema relevant, weil die laufende Steuerbelastung künftig stärker von Modell, Grundstücksdaten und kommunalem Hebesatz abhängt. Wer Grundstücke in verschiedenen Ländern vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Kaufpreis schauen, sondern auch auf die Logik, nach der das Land die Steuerbasis überhaupt bestimmt.

Gleichzeitig kursieren viele verkürzte Aussagen. Nicht jedes Land nutzt dasselbe Verfahren, aber auch nicht jedes Land hat ein vollständig eigenes Modell. Für die Kaufentscheidung ist diese Unterscheidung wichtig: Ein Grundstück kann in zwei Ländern denselben Bodenrichtwert haben und trotzdem nach einer anderen Bewertungslogik in die Grundsteuer einfließen. Genau deshalb lohnt sich ein strukturierter Überblick vor dem Kauf.

Rechts- und Datenbasis

Grundsteuer ab 01.01.2025, Öffnungsklausel für Länder, Eigene Modelle: BW, BY, HH, HE, NI, Punktuelle Abweichungen bei Steuermesszahl oder Hebesatzrecht

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Was sich seit dem 1. Januar 2025 geändert hat

Die Reform hat die alte, verfassungsrechtlich beanstandete Bewertung abgelöst. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Feststellungen und neuer landesrechtlicher Regelungen erhoben. Für Kaufinteressenten bedeutet das vor allem: Historische Steuerbeträge aus älteren Exposés helfen nur eingeschränkt weiter. Aussagekräftiger ist die Frage, nach welchem Modell das Land bewertet und welchen Hebesatz die jeweilige Gemeinde festsetzt.

Im Alltag wirkt die Grundsteuer oft unspektakulär, weil sie im Vergleich zur Finanzierung oder zu Erschließungskosten kleiner erscheint. Für die Gesamtkalkulation eines Grundstücks ist sie trotzdem wichtig. Sie läuft dauerhaft mit, beeinflusst Haltekosten und kann bei Baulandreserven oder mehreren Flurstücken spürbar werden. Genau deshalb sollte sie früh in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen und nicht erst nach dem Notartermin.

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Welches Modell in welchem Land gilt

Nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums haben fünf Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer landesgesetzlich geregelt: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Dort sollten Sie vor dem Kauf immer das jeweilige Landesmodell prüfen, weil Bewertungslogik und relevante Eingabedaten vom Bundesmodell abweichen.

Daneben gibt es Länder mit punktuellen Abweichungen. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen arbeiten im Kern mit dem Bundesmodell, nutzen aber abweichende Steuermesszahlen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind vor allem beim differenzierenden kommunalen Hebesatzrecht relevant. Für Käufer ist das der Kernpunkt: Nicht jede Abweichung bedeutet ein völlig neues System, aber jede Abweichung kann die spätere Steuerhöhe verändern.

Hinweis

In Kürze: interaktiver Check in Vorbereitung

Unser Grundsteuer-Rechner liefert bereits eine transparente Ersteinschätzung und weist auf Länderabweichungen hin. Eine noch feinere Modellprüfung für den Grundstückskauf folgt im nächsten Ausbauschritt.
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Welche Eingabedaten für die Berechnung besonders wichtig sind

Im Bundesmodell spielen insbesondere Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr und Mietniveaustufe eine Rolle. In den Landesmodellen verschieben sich diese Gewichte. Bayern arbeitet flächenorientierter, Baden-Württemberg mit einer eigenen Bodenwertlogik, Hessen mit einem Flächen-Faktor-Verfahren. Schon daran sehen Sie: Derselbe Bodenrichtwert beantwortet nicht automatisch die Frage nach der späteren Grundsteuer.

Für die Kaufprüfung ist deshalb sinnvoll, die Eingabedaten bereits vor dem Notartermin grob zusammenzustellen. Dazu gehören Bodenrichtwert, Flächengrößen, geplante Nutzung, Gemeinde und Hebesatz. Wenn Sie noch keinen finalen Entwurf haben, reicht eine belastbare Annahme. Ziel ist nicht der exakte spätere Steuerbescheid, sondern eine realistische Bandbreite für Ihre laufenden Haltekosten im jeweiligen Landesmodell.

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Warum der kommunale Hebesatz oft den größten Unterschied macht

Selbst wenn zwei Gemeinden im selben Landesmodell bewertet werden, kann der steuerliche Effekt wegen des Hebesatzes deutlich auseinanderlaufen. Die Grundsteuer ist am Ende immer auch eine kommunale Steuer. Deshalb genügt es nicht, nur das Landesmodell zu kennen. Wer Grundstücke in einer Kernstadt, im Speckgürtel und in einer ländlichen Gemeinde vergleicht, sollte die jeweiligen Hebesätze nebeneinanderlegen.

Für Käufer hat das eine praktische Folge: Ein formal günstigeres Landesmodell führt nicht zwingend zu einer niedrigeren Belastung. Ein hoher Hebesatz kann den Vorteil spürbar relativieren. Umgekehrt kann ein Grundstück in einem komplexeren Modell durch einen moderaten Hebesatz dennoch gut kalkulierbar bleiben. Genau diese Kombination aus Bewertungslogik und Gemeindeentscheidung gehört in jede belastbare Kaufrechnung.

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Was das für Kaufinteressenten konkret bedeutet

Wenn Sie ein Grundstück nur als Bauplatz für das Eigenheim betrachten, ist die Grundsteuer meist kein Ausschlusskriterium. Sie kann aber den laufenden Kostenrahmen schärfen und hilft, verschiedene Gemeinden ehrlicher zu vergleichen. Bei Vorratskäufen, mehreren Flurstücken, gemischter Nutzung oder langfristiger Halteplanung gewinnt sie an Gewicht. Dann sollten Sie nicht mit Altbescheiden oder pauschalen Makleraussagen rechnen, sondern das Modell aktiv nachvollziehen.

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Ihnen im Exposé nur ein alter Steuerbetrag genannt wird, ohne Hinweis auf Land, Hebesatzstand und Bewertungsbasis. In solchen Fällen ist eine aktuelle Ersteinschätzung oft mehr wert als der historische Bescheid. Sie zeigt nicht die letzte Nachkommastelle, aber sie verhindert, dass laufende Kosten in der Kaufentscheidung unsichtbar bleiben.

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Fazit

Die Grundsteuerreform 2025 ist kein reines Verwaltungsthema, sondern Teil Ihrer laufenden Grundstückskosten. Für die Kaufentscheidung zählt vor allem, welches Landesmodell gilt, ob es nur punktuelle Abweichungen gibt und wie hoch der kommunale Hebesatz ausfällt. Wenn Sie diese drei Ebenen sauber auseinanderhalten, wird aus der Reform kein Nebelthema, sondern ein kalkulierbarer Bestandteil Ihres Grundstückskaufs.

Gut zu wissen

Sie möchten die laufende Steuerbelastung Ihres Grundstücks einschätzen?

Der Grundsteuer-Rechner unterstützt Sie beim Bundesmodell und zeigt zugleich, wo Landesabweichungen Ihre Planung verändern können. Für den Kaufvergleich ist das oft hilfreicher als ein alter Bescheid aus dem Exposé.
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