Zahlungsstart
01.01.2025
Eigene Vollmodelle
5 Länder
Hauptfeststellung
01.01.2022
Hebesatz
kommunal
Die reformierte Grundsteuer wird seit dem 01.01.2025 erhoben.
Fünf Länder haben eigene Bewertungsmodelle: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Weitere Länder weichen nur punktuell ab, etwa bei Steuermesszahlen oder beim Hebesatzrecht.
Für Käufer bleibt der kommunale Hebesatz kaufentscheidend, selbst wenn das Bewertungsmodell ähnlich aussieht.
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Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer – Offizielle FAQ des Bundesfinanzministeriums zu Reform, Öffnungsklausel und den Ländern mit eigenem Bewertungsmodell.
- Bundesfinanzministerium: Monatsbericht Januar 2025 – Überblick zu den seit dem 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerregeln und zu punktuellen Länderabweichungen, unter anderem beim Hebesatzrecht.
- Grundsteuer-Hinweise 2022/2025: Vorwort – Einordnung der Länder, die das Bundesmodell anwenden, und der Länder mit landesgesetzlicher Sonderregelung.