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Grundsteuerreform 2025: Welches Modell gilt?

Seit 01.01.2025 gilt die reformierte Grundsteuer: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Bewertungsmodelle; 11 Länder arbeiten im Kern mit dem Bundesmodell. Wichtig bleiben Hauptfeststellung 01.01.2022, kommunaler Hebesatz, Steuermesszahl und Landesrecht. Quellen: FAQ des Bundesfinanzministeriums, Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums Januar 2025 und Grundsteuer-Hinweise 2022/2025.

Zahlungsstart

01.01.2025

Eigene Vollmodelle

5 Länder

Hauptfeststellung

01.01.2022

Hebesatz

kommunal

Steuern & laufende Kosten7 Min. LesezeitAktualisiert: 02.07.2026Grundradar-Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
Die reformierte Grundsteuer wird seit dem 01.01.2025 erhoben.
Fünf Länder haben eigene Bewertungsmodelle: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Weitere Länder weichen nur punktuell ab, etwa bei Steuermesszahlen oder beim Hebesatzrecht.
Für Käufer bleibt der kommunale Hebesatz kaufentscheidend, selbst wenn das Bewertungsmodell ähnlich aussieht.
Warum die Reform für Käufer zählt

Seit dem 1. Januar 2025 zahlen Eigentümer die Grundsteuer nach neuen Regeln. Für Kaufinteressenten zählt das, weil die laufende Steuerbelastung von Landesmodell, Grundstücksdaten und kommunalem Hebesatz abhängt. Wer Grundstücke in verschiedenen Ländern vergleicht, sollte deshalb neben dem Kaufpreis prüfen, nach welcher Logik das Land die Steuerbasis bestimmt.

Viele Kurzfassungen verwischen die wichtigste Grenze. Nicht jedes Land nutzt dasselbe Verfahren, aber auch nicht jede Länderabweichung ist ein vollständig eigenes Modell. Für die Kaufentscheidung ist diese Unterscheidung wichtig: Ein Grundstück kann in zwei Ländern denselben Bodenrichtwert haben und trotzdem nach anderer Bewertungslogik in die Grundsteuer einfließen. Die Abgrenzung von Bodenrichtwert und Verkehrswert bleibt davon getrennt. Deshalb lohnt sich ein strukturierter Überblick vor dem Kauf.

Rechts- und Datenbasis: Grundsteuer ab 01.01.2025, Öffnungsklausel für Länder, Eigene Modelle: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Punktuelle Abweichungen bei Steuermesszahl oder Hebesatzrecht

Die Grundsteuer jetzt überschlagen

Unser Grundsteuer-Rechner liefert bereits eine transparente Ersteinschätzung und weist auf Länderabweichungen hin. Eine vollständige Modellprüfung für den Grundstückskauf ist darin nicht enthalten.

Was sich seit dem 1. Januar 2025 geändert hat

Die Reform hat die alte, verfassungsrechtlich beanstandete Bewertung abgelöst. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Feststellungen und neuer landesrechtlicher Regelungen erhoben. Für Kaufinteressenten bedeutet das: Historische Steuerbeträge aus älteren Exposés helfen nur eingeschränkt weiter. Aussagekräftiger ist die Frage, nach welchem Modell das Land bewertet und welchen Hebesatz die jeweilige Gemeinde festsetzt.

Im Alltag wirkt die Grundsteuer oft unspektakulär, weil sie im Vergleich zur Finanzierung oder zu Erschließungskosten kleiner erscheint. Für die Gesamtkalkulation eines Grundstücks bleibt sie trotzdem wichtig. Sie läuft dauerhaft mit, beeinflusst Haltekosten und kann bei Baulandreserven oder mehreren Flurstücken spürbar werden. Planen Sie die Steuer deshalb früh in die Wirtschaftlichkeitsrechnung ein, nicht erst nach dem Notartermin.

Welches Modell in welchem Land gilt

Nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums haben fünf Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer landesgesetzlich geregelt: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Prüfen Sie dort vor dem Kauf immer das jeweilige Landesmodell, weil Bewertungslogik und relevante Eingabedaten vom Bundesmodell abweichen.

Daneben gibt es Länder mit punktuellen Abweichungen. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen arbeiten im Kern mit dem Bundesmodell, nutzen aber abweichende Steuermesszahlen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind vor allem beim differenzierenden kommunalen Hebesatzrecht relevant. Für Käufer ist das der Kernpunkt: Nicht jede Abweichung bedeutet ein völlig neues System, aber jede Abweichung kann die spätere Steuerhöhe verändern.

Welche Eingabedaten für die Berechnung besonders wichtig sind

Im Bundesmodell spielen insbesondere Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr und Mietniveaustufe eine Rolle. Wie dieser Wert entsteht, erklärt der Ratgeber Bodenrichtwert ermitteln. In den Landesmodellen verschieben sich diese Gewichte. Bayern arbeitet flächenorientierter, Baden-Württemberg mit einer eigenen Bodenwertlogik, Hessen mit einem Flächen-Faktor-Verfahren. Schon daran sehen Sie: Derselbe Bodenrichtwert beantwortet nicht automatisch die Frage nach der späteren Grundsteuer.

Für die Kaufprüfung ist es sinnvoll, die Eingabedaten schon vor dem Notartermin grob zusammenzustellen. Dazu gehören Bodenrichtwert, Flächengrößen, geplante Nutzung, Gemeinde und Hebesatz. Wenn Sie noch keinen finalen Entwurf haben, reicht eine belastbare Annahme; für den Hebesatz-Anteil hilft der Grundsteuer-Hebesatz-Rechner. Ziel ist nicht der exakte spätere Steuerbescheid, sondern eine realistische Bandbreite für Ihre laufenden Haltekosten im jeweiligen Landesmodell.

Warum der kommunale Hebesatz oft den größten Unterschied macht

Selbst wenn zwei Gemeinden im selben Landesmodell bewertet werden, kann der steuerliche Effekt wegen des Hebesatzes deutlich auseinanderlaufen. Die Grundsteuer ist am Ende immer auch eine kommunale Steuer. Deshalb genügt es nicht, nur das Landesmodell zu kennen. Wer Grundstücke in einer Kernstadt, im Speckgürtel und in einer ländlichen Gemeinde vergleicht, sollte die jeweiligen Hebesätze nebeneinanderlegen.

Für Käufer hat das eine praktische Folge: Ein formal günstigeres Landesmodell führt nicht zwingend zu einer niedrigeren Belastung. Ein hoher Hebesatz kann den Vorteil spürbar relativieren. Umgekehrt bleibt ein Grundstück in einem komplexeren Modell kalkulierbar, wenn die Gemeinde einen moderaten Hebesatz festsetzt. Diese Kombination aus Bewertungslogik und Gemeindeentscheidung gehört in jede belastbare Kaufrechnung.

Was das für Kaufinteressenten konkret bedeutet

Wenn Sie ein Grundstück nur als Bauplatz für das Eigenheim betrachten, ist die Grundsteuer meist kein Ausschlusskriterium. Sie kann aber den laufenden Kostenrahmen schärfen und hilft, verschiedene Gemeinden ehrlicher zu vergleichen. Bei Vorratskäufen, mehreren Flurstücken, gemischter Nutzung oder langfristiger Halteplanung gewinnt sie an Gewicht. Dann sollten Sie nicht mit Altbescheiden oder pauschalen Makleraussagen rechnen, sondern das Modell aktiv nachvollziehen.

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn im Exposé nur ein alter Steuerbetrag steht, ohne Hinweis auf Land, Hebesatzstand und Bewertungsbasis. Die Nebenkosten beim Grundstückskauf laufen daneben weiter, weil Steuer, Notar, Grundbuch und Vermessung unterschiedliche Kostenarten sind. Wenn die Richtwertzone offensichtlich nicht passt, gehört der Ratgeber Bodenrichtwert anfechten in die Vorprüfung. In solchen Fällen ist eine aktuelle Ersteinschätzung oft mehr wert als der historische Bescheid.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bundesländer haben seit 2025 eigene Grundsteuermodelle?

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Bewertungsmodelle für die Grundsteuer. In den übrigen Ländern gilt im Kern das Bundesmodell. Einzelne Länder weichen trotzdem bei Steuermesszahlen oder beim kommunalen Hebesatzrecht ab, sodass die spätere Steuerhöhe nicht allein vom Modellnamen abhängt.

Gilt die Grundsteuerreform seit dem 1. Januar 2025 wirklich für Zahlungen?

Ja. Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach den reformierten Regeln erhoben. Die Hauptfeststellung knüpft an den 01.01.2022 an; die tatsächliche Zahlung seit 2025 richtet sich nach Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Warum reicht der Bodenrichtwert für die Grundsteuer nicht aus?

Der Bodenrichtwert ist nur ein Baustein und je nach Modell unterschiedlich wichtig. Im Bundesmodell zählen zusätzlich Grundstücksfläche, Gebäudeart, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr und Mietniveaustufe. Bayern bewertet stärker nach Flächen, Hessen verbindet Fläche und Faktor, Baden-Württemberg arbeitet mit einer eigenen Bodenwertlogik.

Warum ist der Hebesatz trotz Reform so wichtig?

Der Hebesatz ist die kommunale Stellschraube. Selbst wenn zwei Grundstücke nach derselben Bewertungslogik behandelt werden, kann die Gemeinde die Jahressteuer über den Hebesatz deutlich verändern. Für Standortvergleiche sollten Sie deshalb immer Landesmodell, Steuermesszahl und Hebesatz gemeinsam betrachten.

Kann ein altes Exposé die laufende Grundsteuer noch zuverlässig zeigen?

Nur eingeschränkt. Alte Steuerbeträge können auf der Bewertungslogik vor der Reform beruhen oder einen überholten Hebesatz enthalten. Für die Kaufentscheidung ist eine aktuelle Ersteinschätzung mit Land, Gemeinde, Grundstücksdaten und Hebesatz belastbarer als ein historischer Bescheid ohne Datenstand.

Fazit

Die Grundsteuerreform 2025 ist kein reines Verwaltungsthema, sondern Teil Ihrer laufenden Grundstückskosten. Für die Kaufentscheidung zählt vor allem, welches Landesmodell gilt, ob es nur punktuelle Abweichungen gibt und wie hoch der kommunale Hebesatz ausfällt. Wenn Sie diese drei Ebenen sauber auseinanderhalten, wird aus der Reform kein Nebelthema, sondern ein kalkulierbarer Bestandteil Ihres Grundstückskaufs.

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