Median B
470%
Gemeinden
1
Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt bei 470%. Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl) prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Grundsteuer Hebesatz und Grundsteuer B gehören zusammen: Der Messbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Für Berlin zeigt diese Seite Median, Spannweite und Gemeindevergleich.
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Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Gemeinden
1
mit Hebesatzwert
Median
470%
Grundsteuer B
Spannweite
470% bis 470%
Minimum bis Maximum
Perzentil
81%
Rang 4 von 16
Die mittleren 80 Prozent der Gemeinden liegen zwischen 470% und 470%. Der Median von 470% ist deshalb robuster als ein Durchschnitt, wenn einzelne Gemeinden sehr hohe oder sehr niedrige Hebesätze setzen.
Berlin bleibt im Grundaufbau beim Bundesmodell, passt aber die Steuermesszahl an. Der Hebesatz B wird weiterhin von der Gemeinde gesetzt und auf den Messbetrag angewendet. Rechtsgrundlage: § 1 + § 4 BlnGrStMG (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz; § 1 = Anwendungsbereich, § 4 = abweichende Steuermesszahl Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG.
Berlin
470%
Deutschland
395%
Differenz
75%
Berlin steht nach Median der Grundsteuer B auf Rang 4 von 16 Bundesländern mit auswertbarem Datensatz. Das entspricht rund 81% der Vergleichsgruppe.
Die Tabelle verlinkt bereits auf die gesperrte Gemeinde-URL-Struktur; Phase 2b schaltet die Detailseiten frei.
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B |
|---|---|---|
| Berlin, Stadt | Berlin, Stadt | 470% |
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B |
|---|---|---|
| Berlin, Stadt | Berlin, Stadt | 470% |
Direkte Landkreis-Seiten mit Median der Grundsteuer B. So bleibt der Weg von Berlin zur regionalen Hebesatz-Übersicht ohne Umweg über einzelne Gemeinden crawlbar.
Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt aktuell bei 470%. Gegenüber dem Vorjahresmedian von 810% ergibt sich eine Veränderung um 340% Punkte.
Quelle sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0), Stichtag 30.06.2025. Die kommunale Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden; die Landesebene bestimmt das Bewertungsmodell.
Grunderwerbsteuer und Standortrisiken werden in separaten Auswertungen detailliert. Bis zur Veröffentlichung der vollen Bewertung zeigt diese Seite nur einen knappen Hinweis.
Die Leiste vergleicht die Mediane der Grundsteuer A, B und C mit dem Bundesmedian der Grundsteuer B.
Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt 2025 bei 470%. Grundlage sind die Destatis-Realsteuerhebesätze.
Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Der Messbetrag hängt vom jeweiligen Bundes- oder Ländermodell ab.
Die Seite zeigt den aktuellen Datenstand 30.06.2025. Für den Einzelfall zählt der Hebesatz Ihrer Gemeinde im Bescheid.
Der Hebesatz ist kommunal. Er wird durch Satzung oder Haushaltsbeschluss der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Reform 2025 veränderte die Bewertungsgrundlage. Der Hebesatz bleibt ein politisch festgelegter kommunaler Multiplikator.
Der Grundsteuermessbetrag ist der Zwischenwert aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er steht vor dem kommunalen Hebesatz in der Formel.
Das hängt vom Modell ab. Für Berlin gilt: Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl). Die Rechtsgrundlage steht in der Methodik dieser Seite.
Ja. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke.
Prüfen Sie zuerst, ob sich der Fehler auf den kommunalen Bescheid oder den Messbescheid des Finanzamts bezieht. Fristen stehen im Bescheid.
Nutzen Sie die Top-Gemeinden-Tabelle oder die kommende Gemeinde-Seite. Bis dahin ist der kommunale Bescheid die verbindliche Quelle.
Die Seite aggregiert Gemeinde-Hebesätze aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Berlin wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 1 + § 4 BlnGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.
Berlin
Grundsteuer B Median
470%
Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl)
Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025.