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Median B

470%

Gemeinden

1

Grundsteuer-Hebesatz Bundesland

Grundsteuer-Hebesatz für Berlin: Übersicht 2026

Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt bei 470%. Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl) prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.

Grundsteuer Hebesatz und Grundsteuer B gehören zusammen: Der Messbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Für Berlin zeigt diese Seite Median, Spannweite und Gemeindevergleich.

Hebesatz Ihrer Gemeinde in Berlin finden

Gemeinde eingeben und den amtlichen Grundsteuer-B-Hebesatz direkt im Rechner einsetzen. Suche umfasst alle 10.748 Gemeinden in Deutschland.

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Rechner ohne vorausgewählten Hebesatz

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.101,14 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,72 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
0,00 €
Bitte Hebesatz Ihrer Gemeinde ergänzen
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Faktenüberblick

Gemeinden

1

mit Hebesatzwert

Median

470%

Grundsteuer B

Spannweite

470% bis 470%

Minimum bis Maximum

Perzentil

81%

Rang 4 von 16

Hebesatz-Spannweite

Die mittleren 80 Prozent der Gemeinden liegen zwischen 470% und 470%. Der Median von 470% ist deshalb robuster als ein Durchschnitt, wenn einzelne Gemeinden sehr hohe oder sehr niedrige Hebesätze setzen.

Reform-Modell-Erklärung

Berlin bleibt im Grundaufbau beim Bundesmodell, passt aber die Steuermesszahl an. Der Hebesatz B wird weiterhin von der Gemeinde gesetzt und auf den Messbetrag angewendet. Rechtsgrundlage: § 1 + § 4 BlnGrStMG (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz; § 1 = Anwendungsbereich, § 4 = abweichende Steuermesszahl Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG.

Vergleichswerte anzeigen

Vergleich: Bundesmedian

Berlin

470%

Deutschland

395%

Differenz

75%

Vergleich: Perzentil unter 16 Bundesländern

Berlin steht nach Median der Grundsteuer B auf Rang 4 von 16 Bundesländern mit auswertbarem Datensatz. Das entspricht rund 81% der Vergleichsgruppe.

Vergleich: Top-10 Gemeinden

Die Tabelle verlinkt bereits auf die gesperrte Gemeinde-URL-Struktur; Phase 2b schaltet die Detailseiten frei.

Top-10 Gemeinden in Berlin
GemeindeLandkreisHebesatz B
Berlin, StadtBerlin, Stadt470%
Günstigste 10 Gemeinden in Berlin
GemeindeLandkreisHebesatz B
Berlin, StadtBerlin, Stadt470%

Vergleich: Nachbarländer

Landkreise anzeigen

Landkreise in Berlin

Direkte Landkreis-Seiten mit Median der Grundsteuer B. So bleibt der Weg von Berlin zur regionalen Hebesatz-Übersicht ohne Umweg über einzelne Gemeinden crawlbar.

Stichtag-Trend

Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt aktuell bei 470%. Gegenüber dem Vorjahresmedian von 810% ergibt sich eine Veränderung um 340% Punkte.

Datenstand, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0), Stichtag 30.06.2025. Die kommunale Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden; die Landesebene bestimmt das Bewertungsmodell.

Verteilung, A/B/C-Vergleich und Kontext anzeigen

Erwerbssteuer und Standortrisiken

Grunderwerbsteuer und Standortrisiken werden in separaten Auswertungen detailliert. Bis zur Veröffentlichung der vollen Bewertung zeigt diese Seite nur einen knappen Hinweis.

A/B/C-Vergleichsleiste

Die Leiste vergleicht die Mediane der Grundsteuer A, B und C mit dem Bundesmedian der Grundsteuer B.

Bundesmedian B 395%Grundsteuer AGrundsteuer A: 0%0%Grundsteuer BGrundsteuer B: 470%470%
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz in Berlin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Berlin?+

Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt 2025 bei 470%. Grundlage sind die Destatis-Realsteuerhebesätze.

Wie berechnet sich die Grundsteuer B in Berlin?+

Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Der Messbetrag hängt vom jeweiligen Bundes- oder Ländermodell ab.

Welcher Hebesatz gilt 2026 in Berlin?+

Die Seite zeigt den aktuellen Datenstand 30.06.2025. Für den Einzelfall zählt der Hebesatz Ihrer Gemeinde im Bescheid.

Wer beschließt den Grundsteuer-Hebesatz in Berlin?+

Der Hebesatz ist kommunal. Er wird durch Satzung oder Haushaltsbeschluss der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Wie hat sich der Hebesatz in Berlin seit der Reform geändert?+

Die Reform 2025 veränderte die Bewertungsgrundlage. Der Hebesatz bleibt ein politisch festgelegter kommunaler Multiplikator.

Was ist der Grundsteuermessbetrag in Berlin?+

Der Grundsteuermessbetrag ist der Zwischenwert aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er steht vor dem kommunalen Hebesatz in der Formel.

Welche Steuermesszahl gilt für Wohngrundstücke in Berlin?+

Das hängt vom Modell ab. Für Berlin gilt: Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl). Die Rechtsgrundlage steht in der Methodik dieser Seite.

Unterscheidet Berlin zwischen Grundsteuer A und B?+

Ja. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke.

Kann ich gegen meinen Grundsteuer-Bescheid in Berlin Einspruch einlegen?+

Prüfen Sie zuerst, ob sich der Fehler auf den kommunalen Bescheid oder den Messbescheid des Finanzamts bezieht. Fristen stehen im Bescheid.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde in Berlin?+

Nutzen Sie die Top-Gemeinden-Tabelle oder die kommende Gemeinde-Seite. Bis dahin ist der kommunale Bescheid die verbindliche Quelle.

Methodik und Rechtsgrundlage

Methodik und Rechtsgrundlage

Die Seite aggregiert Gemeinde-Hebesätze aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Berlin wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 1 + § 4 BlnGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

Berlin

Grundsteuer B Median

470%

Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl)

Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025.