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grundradar
Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Lahn-Dill-Kreis

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Lahn-Dill-Kreis 2025 320 %. Grundlage sind 23 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 200 % in Greifenstein bis 760 % in Wetzlar, Stadt.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Lahn-Dill-Kreis · Grundsteuer B2025
320 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 23 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

10. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B222 %
90. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B497 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Hessen420 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Einordnung im Lahn-Dill-Kreis und in Hessen

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Lahn-Dill-Kreis im Datenjahr 2025 320 %. Er liegt 100 Prozentpunkte unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Hessen (420 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B in Hessen420 %
Lahn-Dill-Kreis320 %
Waldeck-Frankenberg320 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Hessen rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Hessen und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Hessen.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 320 %

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Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 320 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Wetzlar, Stadt760 %−20über Gebietsmedian
Aßlar, Stadt550 %−50über Gebietsmedian
Hüttenberg512 %−148über Gebietsmedian
Sinn435 %−175über Gebietsmedian
Siegbach420 %±0über Gebietsmedian
Lahnau365 %±0über Gebietsmedian
Braunfels, Stadt360 %−190über Gebietsmedian
Dillenburg, Oranienstadt360 %−100über Gebietsmedian
Schöffengrund350 %−200über Gebietsmedian
Bischoffen320 %−45auf Gebietsmedian
Dietzhölztal320 %−45auf Gebietsmedian
Solms, Stadt320 %−80auf Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Hessen haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Lahn-Dill-Kreis
Waldeck-Frankenberg320 %21±0 Pp.
Hersfeld-Rotenburg325 %20+5 Pp.
Limburg-Weilburg329 %19+9 Pp.
Marburg-Biedenkopf330 %22+10 Pp.
Fulda300 %23−20 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Lahn-Dill-Kreis je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

365 %2019
380 %2020
400 %2021
400 %2022
400 %2023
400 %2024
320 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Ländermodell

In Hessen gilt ein eigenes Ländermodell: Hessisches Flächen-Faktor-Modell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung Flächen-Faktor, § 5 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Lahn-Dill-Kreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Lahn-Dill-Kreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Lahn-Dill-Kreis bei 320 % über 23 Gemeinden. Die Spanne reicht von 200 % bis 760 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Wetzlar, Stadt (760 %), Aßlar, Stadt (550 %), Hüttenberg (512 %); am günstigsten Greifenstein (200 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Hessen wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 HGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 23 Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis
Stichprobe10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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