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grundradar
Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Hochtaunuskreis

Destatis weist im Hochtaunuskreis 2025 einen Median der Grundsteuer B von 792 % aus (13 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 380 % in Weilrod bis 1.290 % in Königstein im Taunus, Stadt.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Hochtaunuskreis · Grundsteuer B2025
792 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 13 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

Minimum (Weilrod)380 %
Maximum (Königstein im Taunus, Stadt)1.290 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Hessen420 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Einordnung im Hochtaunuskreis und in Hessen

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Hochtaunuskreis im Datenjahr 2025 792 %. Er liegt 372 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Hessen (420 %).

Hochtaunuskreis792 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Hessen420 %
Limburg-Weilburg329 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Hessen rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Hessen und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Hessen.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 792 %

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Gemeinden im Hochtaunuskreis

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Hochtaunuskreis im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 792 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Königstein im Taunus, Stadt1.290 %+750über Gebietsmedian
Oberursel (Taunus), Stadt1.275 %+328über Gebietsmedian
Steinbach (Taunus), Stadt1.200 %+300über Gebietsmedian
Neu-Anspach, Stadt1.050 %+292über Gebietsmedian
Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt900 %+210über Gebietsmedian
Glashütten853 %+128über Gebietsmedian
Friedrichsdorf, Philipp-Reis-Stadt792 %+197auf Gebietsmedian
Kronberg im Taunus, Stadt742 %+272unter Gebietsmedian
Schmitten im Taunus696 %+36unter Gebietsmedian
Grävenwiesbach690 %±0unter Gebietsmedian
Usingen, Stadt655 %+50unter Gebietsmedian
Wehrheim545 %+66unter Gebietsmedian
Weilrod380 %−70unter Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Hessen haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Hochtaunuskreis
Limburg-Weilburg329 %19−463 Pp.
Hersfeld-Rotenburg325 %20−467 Pp.
Lahn-Dill-Kreis320 %23−472 Pp.
Waldeck-Frankenberg320 %21−472 Pp.
Fulda300 %23−492 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Hochtaunuskreis je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

470 %2019
490 %2020
490 %2021
535 %2022
595 %2023
660 %2024
792 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Ländermodell

In Hessen gilt ein eigenes Ländermodell: Hessisches Flächen-Faktor-Modell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung Flächen-Faktor, § 5 = Hebesatz).

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Hochtaunuskreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Hochtaunuskreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Hochtaunuskreis bei 792 % über 13 Gemeinden. Die Spanne reicht von 380 % bis 1.290 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Königstein im Taunus, Stadt (1.290 %), Oberursel (Taunus), Stadt (1.275 %), Steinbach (Taunus), Stadt (1.200 %); am günstigsten Weilrod (380 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Hessen wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 HGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis
StichprobeFür dieses Gebiet liegen zu wenige veröffentlichte Gemeinde-Hebesätze B für stabile Perzentile vor. Genannt werden deshalb nur niedrigster und höchster Satz.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung

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