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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz im Hochtaunuskreis

Destatis weist im Hochtaunuskreis 2025 einen Median der Grundsteuer B von 792 % aus (13 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 380 % in Weilrod bis 1.290 % in Königstein im Taunus, Stadt.

Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Maßgeblich ist immer der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden – eine Einordnung, kein Steuersatz.
Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Hochtaunuskreis · Grundsteuer B2025
792 %

Median über 13 Gemeinden. Kein kreisweiter Steuersatz.

Minimum (Weilrod)380 %
Maximum (Königstein im Taunus, Stadt)1.290 %
Median in Hessen420 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Median Hebesatz B792 %aus 13 Gemeinden
Minimum / Maximum380 % / 1.290 %Weilrod / Königstein im Taunus, Stadt
Spanne380 % – 1.290 %Weilrod – Königstein im Taunus, Stadt
Abweichung vom Landesmedian+372 Pp.Hessen: 420 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 9Einordnung

Einordnung im Hochtaunuskreis und in Hessen

Der Median der Grundsteuer B liegt im Hochtaunuskreis bei 792 %. Damit liegt er 372 Prozentpunkte über dem Median in Hessen (420 %).

Hochtaunuskreis792 %
Median in Hessen420 %
Limburg-Weilburg329 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Hessen rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Hessen und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich innerhalb von Hessen.

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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 792 %

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Gemeinden im Hochtaunuskreis

Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde im Hochtaunuskreis. Der Pfeil zeigt die Lage zum Kreis-Median von 792 %. Klicken Sie eine Zeile für die Gemeinde-Seite.

Sortieren:
GemeindeHebesatz Bggü. 2024vs. Kreis-Median
Königstein im Taunus, Stadt1.290 %+750▲ über Median
Oberursel (Taunus), Stadt1.275 %+328▲ über Median
Steinbach (Taunus), Stadt1.200 %+300▲ über Median
Neu-Anspach, Stadt1.050 %+292▲ über Median
Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt900 %+210▲ über Median
Glashütten853 %+128▲ über Median
Friedrichsdorf, Philipp-Reis-Stadt792 %+197= Median
Kronberg im Taunus, Stadt742 %+272▼ unter Median
Schmitten im Taunus696 %+36▼ unter Median
Grävenwiesbach690 %±0▼ unter Median
Usingen, Stadt655 %+50▼ unter Median
Wehrheim545 %+66▼ unter Median
Weilrod380 %−70▼ unter Median
Hebesatz Grundsteuer B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Die Änderung gegenüber 2024 spiegelt teils die aufkommensneutrale Reform-Umstellung, nicht nur reale Erhöhungen.

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Vergleichbare Landkreise

Landkreise in Hessen mit ähnlichem Median. Die Liste sortiert nach Nähe zum Wert des Hochtaunuskreises, nicht nach räumlicher Angrenzung.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Hochtaunuskreis
Limburg-Weilburg329 %19−463 Pp.
Hersfeld-Rotenburg325 %20−467 Pp.
Lahn-Dill-Kreis320 %23−472 Pp.
Waldeck-Frankenberg320 %21−472 Pp.
Fulda300 %23−492 Pp.

Rang-Nachbarn innerhalb Hessen. Keine Aussage über physische Angrenzung.

Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B im Hochtaunuskreis je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

470 %2019
490 %2020
490 %2021
535 %2022
595 %2023
660 %2024
792 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Ländermodell

In Hessen gilt ein eigenes Ländermodell: Hessisches Flächen-Faktor-Modell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße. Der Median dieser Seite ist ein Hebesatz-Vergleich, keine modellgenaue Steuerberechnung. Rechtsgrundlage: § 2 + § 5 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung Flächen-Faktor, § 5 = Hebesatz).

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Hochtaunuskreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Hochtaunuskreis?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Hochtaunuskreis bei 792 % über 13 Gemeinden. Die Spanne reicht von 380 % bis 1.290 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Königstein im Taunus, Stadt (1.290 %), Oberursel (Taunus), Stadt (1.275 %), Steinbach (Taunus), Stadt (1.200 %); am günstigsten Weilrod (380 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Hessen wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 und § 5 HGrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis
StichprobeKleine Stichprobe: Minimum und Maximum ersetzen p10/p90
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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