Bad Homburg v. d. Höhe
Median
1.050 €/m²
Richtwertzonen
108
Stichtag
01.01.2024
Der Median-Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe beträgt 1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 425 % oberhalb des Kreismedians (200 €/m²).
Aus 108 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Bad Homburg v. d. Höhe ein Median von 1.050 €/m²; das sind rund 425 % oberhalb des Kreismittels.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 108 | BORIS |
| Median | 1.050 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 200 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Bad Homburg v. d. Höhe belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Hochtaunuskreis Rang 1 von 13.
Innerhalb von Bad Homburg v. d. Höhe streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 1.050 €/m², 25er-Perzentil 350 €/m², 75er-Perzentil 1.213 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 108 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
7 €/m²
Perzentil 25
350 €/m²
Median
1.050 €/m²
Perzentil 75
1.213 €/m²
In Bad Homburg v. d. Höhe verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Wohnen
63
Richtwertzonen
Mischnutzung
15
Richtwertzonen
Gewerbe
13
Richtwertzonen
Acker
8
Richtwertzonen
Sonder
5
Richtwertzonen
Wald
4
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Hochtaunuskreis reichen die Bodenrichtwerte von 250 €/m² bis 770 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Kronberg im Taunus | 770 €/m² | 57 | 01.01.2024 |
| Steinbach (Taunus) | 670 €/m² | 16 | 01.01.2024 |
| Königstein im Taunus | 570 €/m² | 54 | 01.01.2024 |
| Oberursel (Taunus) | 250 €/m² | 221 | 01.01.2024 |
Bad Homburg v. d. Höhe weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2024 aus, herausgegeben vom Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Bad Homburg v. d. Höhe setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe liegt bei 1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2024); Spannweite zwischen 7 und 2.100 €/m².
In Bad Homburg v. d. Höhe sind 108 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1.050 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Beim Median-Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Hochtaunuskreis (200 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe bei 1.050 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Bad Homburg v. d. Höhe auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Bad Homburg v. D. Höhe orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Bad Homburg v. D. Höhe muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Bad Homburg v. D. Höhe; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Bad Homburg v. d. Höhe
Median
1.050 €/m²
Richtwertzonen
108
Landkreis-Median
200 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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