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Gemeinde · Hochtaunuskreis Hochtaunuskreis · Hessen

Bodenrichtwert Steinbach (Taunus)

Bodenrichtwerte in Steinbach (Taunus) liegen mit 670 €/m² über Wohnbauland unter dem Landkreismedian. Stichtag: 01.01.2024. Der Wert bleibt ein zonaler Lagewert aus 16 Richtwertzonen. Für die Kaufentscheidung zählt anschließend die konkrete Zone mit Lage, Zuschnitt und Nutzungsart.

So lesen Sie den Wert. Faktenüberblick in Steinbach (Taunus): 10 Richtwertzonen, Median 670 €/m² über Wohnbauland. Niveau 15,2 % unter dem Landkreismedian (Stichtag 01.01.2024).
Kennzahlen

Wohnbauland

670 €/m²

Rang Wohnbauland

6 von 13

Median

670 €/m²

Zonen

16

Stichtag

01.01.2024

Preisbild in der Gemeinde

Bodenrichtwert-Median in Steinbach (Taunus): 670 €/m². Zahl der ausgewerteten Richtwertzonen: 16. Perzentile und Extremwerte sind bei dieser Zonenzahl wenig belastbar.

Minimum

10 €/m²

25 %-Quantil

288 €/m²

Median

670 €/m²

75 %-Quantil

683 €/m²

Maximum

1.220 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 670 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 16 Zonen

unter 150 €12,5 %
150–350 €18,8 %
350–700 €43,8 %
700–1.200 €18,8 %
1.200–2.500 €6,3 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 16 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

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Nutzungsarten in Steinbach (Taunus)

Auf Wohnnutzung entfallen in Steinbach (Taunus) 62,5 % der Bodenrichtwertzonen. Die Nutzungsart beschreibt damit vor allem die Zusammensetzung des Datensatzes.

Wohnen10 Zonen · 62,5 %670 €/m²
Gewerbe3 Zonen · 18,8 %250 €/m²
Mischnutzung1 Zone · 6,3 %670 €/m²
Sonstige Nutzung1 Zone · 6,3 %35 €/m²
Acker1 Zone · 6,3 %10 €/m²
Einordnung im Hochtaunuskreis anzeigen

Einordnung im Hochtaunuskreis

Im Kreisvergleich rangiert Steinbach (Taunus) auf Platz 3 von 13 im Hochtaunuskreis. Median-Bodenrichtwert: 670 €/m², Kreismedian: 200 €/m².

Steinbach (Taunus)

670 €/m²

Gemeinde-Median

Hochtaunuskreis

200 €/m²

Median Landkreis

Abweichung

+235 %

über dem Kreisniveau

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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

Vom Stichtag 2020 (590 €/m²) bis 2024 (670 €/m²) ist der Median-Bodenrichtwert in Steinbach (Taunus) gestiegen. Verglichen werden der älteste und der jüngste Stichtag der Auswertung, nicht jedes Jahr dazwischen.

Median-Bodenrichtwert in Steinbach (Taunus) je Stichtagsjahr
0400800 €202020222024Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2020: Median 590 €/m² · p25 180 €/m² · p75 610 €/m² · 16 Zonen2022: Median 660 €/m² · p25 288 €/m² · p75 683 €/m² · 16 Zonen2024: Median 670 €/m² · p25 288 €/m² · p75 683 €/m² · 16 Zonen590 €/m²670 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 16–16 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Der Stichtag in Steinbach (Taunus) ist 01.01.2024; die Werte folgen der Veröffentlichung von Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.

Karte

Richtwertzone für Steinbach (Taunus) am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 16 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Zonen
16 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

Grundsteuer-Hebesatz in Steinbach (Taunus) anzeigen

Grundsteuer-Hebesatz in Steinbach (Taunus)

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Steinbach (Taunus)

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

HE Flächen-Faktor

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
1.200 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 1.246 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Steinbach (Taunus) anzeigen

Häufige Fragen zu Steinbach (Taunus)

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Steinbach (Taunus)

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Steinbach (Taunus)?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024. Der amtliche Lagewert je Quadratmeter beträgt in Steinbach (Taunus) im Median 670 €/m². Stichtag: 01.01.2024.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Steinbach (Taunus)?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Steinbach (Taunus) stützt sich auf eine Zonenzahl von 16.

Welche Nutzungsart ist in Steinbach (Taunus) am häufigsten vertreten?

Die häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen in Steinbach (Taunus) ist Wohnen. Wie viel eine einzelne Zone wert ist, hängt zusätzlich von Lage und Bebaubarkeit ab.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Steinbach (Taunus) einzuordnen?

Steinbach (Taunus) und der Hochtaunuskreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 670 €/m² gegenüber 200 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Steinbach (Taunus) aus?

Liegen in Steinbach (Taunus) nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.

Dominante Nutzungsart: Wohnen. Stichtag: 01.01.2024. Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.

Bodenrichtwerte in Hessen im Überblick · Quellen und Lizenzen

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